mit den Internet-Gleitsichtbrillen ist das ähnlich demjenigen,
der selbst oder einen Spezl ohne ausreichende Fachkenntnisse an seinem
Auto mal rumschrauben läßt (Bremsen z.B.) - passiert da was,
nimmt die Versicherung sicherlich Regreß beim Versicherungsnehmer.
Für diese Problematik muß man einfach mal die Versicherungen
sensibilisieren.
prüflingsprüfer hat geschrieben:dito , soeben an meine zwei Hauptglaslieferanten rausgeschickt -
jetzt kommen die Versicherungen dran, Allianz, Münchner Verein, Allrecht -
mal schauen, wann der erste Sachbearbeiter eine Regulierung wg. Tragen einer
Gleitsichtbrille im Straßenverkehr ablehnt - das wird lustig.
...sehr guter Ansatz !
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
Hallo Distel und Prüflingsprüfer von mir ein verschärftes Lob!
Es ist schon traurig, dass wir uns selbst um solche unwahren Behauptungen kümmern müssen.
Wir werden doch nur noch im Stich gelassen. Vor meinem geistigen Augen sehe ich schon die Überschriften: Optiker fürchten um ihr ungerechtfertigtes Einkommen. Es wird sicher keine Silbe daüber verloren, dass uns als Hauptgrund die Volksgesundheit am Herzen liegt. Im Nachhinein ist das Gejammer immer groß wenn z.B. ein Familienmitglied eines Prominenten von einem fehlsichtigen Autofahrer über den Haufen gefahren wird. Ich fahre auch Auto und möchte niemals in die Situation kommen, dass mir ein Autofahrer mit Sekundenschlaf entgegenkommt. Und das nur, weil seine Pupillendistanz in seiner Brille falsch eingeschliffen wurde. Hört sich nach relativ kleinem Fehler an, hat aber mitunter eine gigantische Auswirkung. Andere Sehprobleme mit noch viel größeren Handikep´s lasse ich einmal unerwähnt.
Kalle
"Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!"
Karl Valentin 1882 - 1948
Hi Kalle,
....hatte Deine email-Adress nicht in meinem Verteiler....jetzt nachgeholt.
Meine Mail mit dem Anschreiben an Zeiss ist an Dich raus.
Greets
Distel
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
Gerichtliche Entscheidung wegen Tchibo-Gleitsichtbrillen verzögert sich
Aufgrund von Terminschwierigkeiten, erst war der zuständige Richter krank und dann waren die Anwälte der Gegenseite nachweislich verhindert, konnte über den Antrag des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) vom 19.12.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung noch nicht mündlich verhandelt werden. Eine Entscheidung des LG Hamburg ist erst für Anfang Februar zu erwarten.
Mit dem Antrag hat der ZVA versucht, den seit dem 08.01.2013 gestarteten Verkauf von Gleitsichtbrillen durch Tchibo in Kooperation mit dem Kieler Internethändler Lensbest (4Care GmbH) zu stoppen. Nach Auffassung des ZVA sind nicht nur einzelne Werbeaussagen wie „hochwertige Gleitsichtbrillen“ bedenklich, sondern der Vertrieb der konkret angebotenen Gleitsichtbrillen an sich. Denn entgegen den Arbeitsrichtlinien des Augenoptiker-Handwerks werden die vom Kaffeeröster angebotenen Brillen nur auf einer zu schmalen Datengrundlage (insbesondere ohne Berücksichtigung der Einschleifhöhe, des Hornhautscheitelabstandes und der Fassungsvorneigung) hergestellt und ohne Anpassung abgegeben.
Dies hat zum einen zur Folge, dass die einschlägigen DIN-Vorschriften nicht eingehalten werden können und zum anderen, dass diese Brillen zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Unwohlsein führen können. Gerade auf die möglichen gesundheitsschädlichen Folgen hat das LG Kiel, gestützt auf das Gerichtsgutachten eines Mediziners, in einem Urteil vom 30.10.2012 hingewiesen.
Durch die Verzögerungen kann Tchibo seine Verkaufsaktion durchführen und beenden. Allerdings werden sich die Hamburger Richter dennoch über kurz oder lang mit der Frage beschäftigen, ob Gleitsichtbrillen so wie sie derzeit im Internet angeboten werden, verkauft werden dürfen.
Quelle: ZVA
Autor: Dr. Jan Wetzel
Gibt es etwa beim ZVA soetwas wie Einsicht?
Gruß Vidi "Geh nicht dahin, wo die Welle ist. Geh dahin, wo sie sein wird“ (Elmar Nordvisk)
Robin hat geschrieben:Der ZVA setzt hier nur das konsequent um, was der ZVA-Vorstand bereits vor mehr als 2 Jahren zum Thema Internet-Brillen beschlossen hat.
Ach, schooon?
Gruß Vidi "Geh nicht dahin, wo die Welle ist. Geh dahin, wo sie sein wird“ (Elmar Nordvisk)
Ulrich Mößlang hat geschrieben:hat zu lange gedauert
Besser spät, als nie.
Vielleicht bringt der ZVA zum Finale volle Leistung und versetzt uns in (positives) Erstaunen.
Die Refraktionsprozesse haben sich auch meines Wissen auch über einen sehr langen Zeitraum erstreckt.
Die Tochter einer guten Freundin ist Richterin und klagt darüber, dass hier in NRW viel zu viele Fälle pro
Richter bearbeitet werden müssen. In anderen Bundesländern haben die Richter wesentlich weniger
Fälle zu bearbeiten.
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft