Ich verstehe sie jetzt überhaupt nicht. Ich meine das ernst! Oder glauben sie wirklich von unserer Seite gibt es nie Grund zur Klage?brille2015 hat geschrieben:@ wörterseh:Das fängt ja schon mal wieder gut an!
Die Frage sollte doch in einem neutralen und objektiven Forum durchaus erlaubt sein.
Sparen Sie sich doch einfach Ihre Kommentare, wenn Sie nicht zum Thema beitragen wollen oder können....
Richtig;Aktuell eine Kundin kauft bei uns eine Gleitsichtbrille ,und alles läuft normal,aufeinmal will Sie auf 70 Meter scharf sehn Vcc 1,0 unterstellt mir alles ,üble Beschimpfung und will auf Rückgabe klagenwörterseh hat geschrieben:Ich verstehe sie jetzt überhaupt nicht. Ich meine das ernst! Oder glauben sie wirklich von unserer Seite gibt es nie Grund zur Klage?brille2015 hat geschrieben:@ wörterseh:Das fängt ja schon mal wieder gut an!
Die Frage sollte doch in einem neutralen und objektiven Forum durchaus erlaubt sein.
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Bei schlechter Qualität und nicht eingehalten gesetzlichen Vorgaben könnten sich eventuell die angedachten Instutionen für Mängel bei Handwerkern interessieren. Ob dem so ist, ließe sich rasch mit einem Telefonat abklären.brille2015 hat geschrieben:An wen muss man sich wenden, um sich über das Verhalten eines Optikers zu beschweren?
Ist die Innung zuständig - auch wenn besagter Optiker nicht Mitglied der Innung ist?
Oder muss man sich dann eher an die Handwerkskammer wenden?
Wenn es um einen Sachmangel geht hilft Ihnen in der Regel die Innung (in Ausnahmefällen auch mal die Handwerkskammer).brille2015 hat geschrieben:An wen muss man sich wenden, um sich über das Verhalten eines Optikers zu beschweren?
Ist die Innung zuständig - auch wenn besagter Optiker nicht Mitglied der Innung ist?
Oder muss man sich dann eher an die Handwerkskammer wenden?
Alles gesagtRobin hat geschrieben:Wenn es um einen Sachmangel geht hilft Ihnen in der Regel die Innung (in Ausnahmefällen auch mal die Handwerkskammer).brille2015 hat geschrieben:An wen muss man sich wenden, um sich über das Verhalten eines Optikers zu beschweren?
Ist die Innung zuständig - auch wenn besagter Optiker nicht Mitglied der Innung ist?
Oder muss man sich dann eher an die Handwerkskammer wenden?
Wenn es um das Verhalten geht - also die Kommunikationsebene - gehen sie am besten einfach zukünftig zu einem anderen Augenoptiker. Es wird sich wohl keine Institution finden, die im Nachhinein ein aus dem Ruder gelaufenes Gespräch be- oder verurteilen möchte. Weder Innung noch HWK sind Ermittler oder Richter.
@snipera
wenn ich mir die bisherigen Beiträge von brille2015 so durchlese kann ich die erste Antwort vom Wörthersee durchaus nachvollziehen ...
- wenn es um das persönliche Empfinden geht, also Ihre Meinung, das *irgendwer* sich -angeblich- nicht "richtig" verhalten habe --- dann können Sie Sich bei Ihrer Mami "beschweren"brille2015 hat geschrieben:An wen muss man sich wenden, um sich über das Verhalten eines Optikers zu beschweren?
Handwerkskammer-Schlichter (die machen ALLES)prüflingsprüfer hat geschrieben:...und wir haben "Schlichter" in der Augenoptik ?
Kenne das nur aus der KFZ-Branche (und die kosten auch...).