Noch Recht auf Nachbesserung?

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Phoenix3141
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Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von Phoenix3141 »

Hallo zusammen. ich bin neu hier, daher begrüße ich erstmal alle. :) Ich habe jedoch - wie sollte es anders sein? - direkt eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann. :)

Ich habe mir letzten Monat auf die Empfehlung eines Freundes hin bei dessen Optiker eine neue Brille anfertigen lassen. Leider befindet sich dieser Optiker ca. 40 Autominuten von mir entfernt, was sich im nachhinein als "ungünstig" erwiesen hat.

Die Situation ist folgende: Ich habe die Brille abgeholt. An diesem Tag wurde natürliche eine erste Grundeinstellung vorgenommen. Leider hab ich jedoch erst im Verlauf der nächsten Tage gemerkt, dass sie noch nicht richtig saß und sich Druckstellen gebildet hatten. Also bin ich nochmal hin. Zunächst saß sie dann gut, doch in den Folgetagen tauchten wieder Druckstellen auf. Wieder musste nachgebessert werden. Danach ging es einigermaßen, bis mir eine Woche später auffiel, dass sich das rechte Glas nach vorne durchgewölbt hatte. Also musste ich wieder hin und das Glas wurde auf Garantie getauscht. Hier hat man auch einen Fehler beim Schleifen eingeräumt. Bis heute habe ich mich jedoch noch immer nich an die neue Brille gewöhnt (unangenehmes Gefühl beim Tragen, Rutschen, Druckstellen, etc.) und da ich mit Bestellen und Abholen jetzt schon 5 mal 40 Minuten hin und zurück unterwegs war, hatte ich ehrlich gesagt die Nase voll und bin zu einem lokalen Optiker gegangen in der Hoffnung, dass man mir hier endlich mit einer Vernünftigen Einstellung helfen kann.

Hier kam ich allerdings gar nicht dazu meine Bitte zuende zu äußern, da ich direkt mit den Worten "Ja, die ist ja auch toal verzogen!" unterbrochen wurde. Das Ende vom Lied, die Optikerin verschwand mit meiner Brille in der Werkstatt, kam nach einigen Minuten wieder und seitdem sitzt sie wunderbar! Laut ihrer Aussage hatte mein Optiker die Gläser total falsch geschliffen. Sie hat die falsch eingesetzten Gläser meiner Brille als "trauriger Blick" bezeichnet, weil die obere Kante der Gläser von der Mitte (Nase) nach außen leicht abfallend verliefen. Vom Brillengestell her müssten sie jedoch gerade stehen, bzw. sogar leicht nach außen steigend verlaufen. Das war mir ohne direkten Vergleich gar nicht so sehr aufgefallen, es war im Direktvergleich mit einem ähnlichen Modell des gleichen Herstellers (Ray Ban) vor Ort allerdings sehr deutlich zu erkennen. Die Optikerin hat die Grundform des Gestells jetzt wieder korrekt hergestellt. Wie gesagt, sie sitzt jetzt perfekt auf der Nase. Allerdings passen jetzt die Gläser natürlich nicht mehr, da diese auf eine falsche Gestellform geschliffen wurden. An jeweils 2 Stellen pro Glas liegt dieses nun nicht mehr sauber am Gestell an und es ist eine kleine Lücke zu erkennen. Bei einer neuen Brille für mich persönlich absolut nicht zu tolerieren. Die Optikerin riet mir, den Vorfall beim zuständigen Optiker zu reklamieren, da hier ein eindeutiger Fehler des Schliffs vorliegen würde. Kommenden Donnerstag habe ich einen Termin.

Meine Frage lautet daher wie folgt: Die neue Optikerin hat die Brille ja jetzt provisorisch in ihre ursprüngliche Form zurückversetzt, um mir zumindest übergangsweise ein beschwerdefreies Tragen zu ermöglichen. Kann mein ursprünglicher Optiker jetzt die Nachbesserung ablehnen, weil in der Zwischenzeit ein anderer Optiker Hand angelegt hat oder tut dies nichts zur Sache, da die falschen Gläser damit ja nichts zu tun haben?

Danke! :)
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wörterseh
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von wörterseh »

Natürlich ist eine "Netzaussage" ohne genauer Betrachtung des "Guten Stück's" nicht wirklich möglich. Allerdings klingen die Aussagen der zweiten Optikerin in Deiner Beschreibung recht plausibel. Ich denke nicht, das ihre Hilfestellung einer weiteren Reklamation im Wege stehen dürfte. Dein Optiker muß sich schließlich darüber im Klaren sein, das Du nicht jedesmal eine kleine Reise unternehmen kannst um eine Kleinigkeit nachzustellen.
Inwieweit eine Reklamation wirklich berechtigt ist, kannst Du nur klären indem Du noch einmal bei dem ersten Optiker aufläufst und ihr gemeinsam den Sachverhalt klärt.
LG
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DI Michael Ponstein
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von DI Michael Ponstein »

Aus meiner sicht kommt jetzt nur noch kulanz in frage, da ein fremder optiker eingriff genommen hat. Damit wurde sn der sache manipuliert.
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Distel
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von Distel »

wörterseh hat geschrieben:Dein Optiker muß sich schließlich darüber im Klaren sein, das Du nicht jedesmal eine kleine Reise unternehmen kannst um eine Kleinigkeit nachzustellen.
DI Michael Ponstein hat geschrieben:Aus meiner sicht kommt jetzt nur noch kulanz in frage, da ein fremder optiker eingriff genommen hat. Damit wurde sn der sache manipuliert.
Sorry, wenn ich es auf den Punkt bringe.

Die Wegstrecke ist nicht das Problem des Augenoptikers. Der/die Kunde/in hat doch freie Auswahl.
Wenn man zur Nachbetreuung nicht weite Strecken in Kauf nehmen möchte, dann muss ein Dienstleister vor Ort gewählt werden. :wink:

Nachbesserungen können nur direkt beim Verkäufer eingefordert werden .....also, jetzt eine verfahrene Situation.
Durch die Manupilation des zweiten Augenoptikers an der Brille wurde an die Grund für die Beanstandung geändert. :(
.....meiner Meinung kann nur auf Kulanz des ersten Augenoptiker gehofft werden.
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von wörterseh »

...ganz offensichtlich scheine ich diese Sachen deutlich kulanter zu handhaben... :wink:
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Distel
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von Distel »

wörterseh hat geschrieben:...ganz offensichtlich scheine ich diese Sachen deutlich kulanter zu handhaben... :wink:
Ich habe versucht eine möglichst objektive Rückmeldung zu geben, wie es sein könnte und nicht wie wir es händeln -
eine eigene, strenge Werkstattkontrolle ist unerlässlich. :lol:
Bleibt Phoenix 3141 zu wünschen, dass der erste Optiker es großzügig handhabt.
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benkhoff
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von benkhoff »

eigentlich sollte jeder Optiker eine Brille gut und bequem sitzend einstellen. Außer die Brille ist generell zB viel zu schwer (durch mineralische Gläser).
Vermutlich wird der Kollege kulant reagieren und neue Gläser einbauen. Aber vorhersagen lässt sich das nicht, es ist "rechtlich gesehen" verzwickt... :wink:
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Phoenix3141
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von Phoenix3141 »

Hallo nochmal, ich danke Euch erstmal für Eure zahlreichen Antworten. :)

Dann werde ich es also einfach mal probieren müssen. In der Zwischenzeit hat die Brille aber sowieso schon wieder fast ihre ursprüngliche (falsche) Form angenommen. Die Optikerin meinte auch, dass das mit ziehmlicher Sicherheit ohne Änderung der Gläser passieren würde, da Kunststoff nunmal arbeitet und die Gläser die Form vorgeben und nicht umgekehrt. Ich hatte allerdings gehofft, dass es wenigstens ein paar Tage halten würde, aber sie ist tatsächlich jetzt nach knapp 24 Stunden schon wieder zu schätzungsweise 70% in ihre alte Form zurückgerutscht. Ich denke mal, spätestens bis morgen wird sie den "traurigen Blick" wieder komplett hergestellt haben. :shock:
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Phoenix3141
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von Phoenix3141 »

Hallo zusammen, ich hatte total vergessen zu erzählen, wie das ganze ausgegangen ist:

Ich hatte nochmal einen Termin bei dem Optiker und dieser hat den Fehler sofort eingesehen. Scheinbar hat der Angestellte, der die Brille bearbeitet hatte da echt Mist gebaut. Die Gläser waren total falsch geschliffen. Ich hab die Brille jetzt komplett neu bekommen, obwohl ich extra noch gesagt hatte, dass er die "alte" Brille auch ruhig nachbessern kann, solange danach alles in Ordnung ist, aber das wollte er nicht.
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von wörterseh »

Ist ja super (also, daß Du neue Gläser bekommen hast :wink: ), danke für Deine Rückmeldung!
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benkhoff
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Re: Noch Recht auf Nachbesserung?

Beitrag von benkhoff »

Phoenix3141 hat geschrieben:Ich hab die Brille jetzt komplett neu bekommen,
cool, alles gut gelaufen! Aber irgendwie haben wir uns da ja schon gedacht... :wink:
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