Nein, keinesfalls. Es ist völlig ausreichend, wenn Du sie bezahlst...bropet hat geschrieben:bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen
War bestimmt ein schwieriges Unterfangen.bropet hat geschrieben:hallo,
ich habe ende juni mit viel zeitaufwand eine brille (habe rechts eine starke sehschwäche von geburt an) angepasst bekommen.
bropet hat geschrieben:diese würde ca. 950 € kosten.
Ah, ja. Im Juni bestellt, gleich anschließend ist dann Novemberbropet hat geschrieben:gleich anschließend bin ich mir nicht sicher, ob ich das überhaupt möchte, zu teuer, gleitsicht, ich habe mich davon überzeugen lassen.
Wie gesagt, bezahlen reicht.bropet hat geschrieben:nun hat dieser optiker einmal angerufen, ich war nicht da, und bisher nichts mehr von sich hören lassen. bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen,
Innerhalb von 4 Monaten kann man immer mal was finden was evtl. günstiger ist. Die Frage ist, sind die Leistungen, Produkte und Qualitäten gleich?bropet hat geschrieben:ich habe zwischenzeitlich andere angebote, die wesentlich günstiger wären.
Ja natürlich ! Du bist einen Vertrag eingegangen und der muss von beiden Seiten erfüllt werden ! Und diese anderen Angebote, die günstiger sind, bieten diese die gleiche Qualität ? Fall bitte nicht aud Billigangebote rein. Gutem Sehen sind die nicht dienlich !bropet hat geschrieben: bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen, ich habe zwischenzeitlich andere angebote, die wesentlich günstiger wären.
vielen dank
und freundliche grüße
bropet
Was soll den das für ein Käse sein !bropet hat geschrieben:hallo,
ich habe ende juni mit viel zeitaufwand eine brille (habe rechts eine starke sehschwäche von geburt an) angepasst bekommen. diese würde ca. 950 € kosten. gleich anschließend bin ich mir nicht sicher, ob ich das überhaupt möchte, zu teuer, gleitsicht, ich habe mich davon überzeugen lassen. nun hat dieser optiker einmal angerufen, ich war nicht da, und bisher nichts mehr von sich hören lassen. bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen, ich habe zwischenzeitlich andere angebote, die wesentlich günstiger wären.
vielen dank
und freundliche grüße
bropet
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Konkludentes Handeln beim Optiker bedeutet:Bei einer Willenserklärung muss der innere Wille erklärt werden, also nach außen erkennbar gemacht werden. Die Artikulierung des Willens erfolgt in der Regel ausdrücklich (mündlich oder schriftlich), kann jedoch auch stillschweigend, d.h. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln vorgenommen werden. Damit gibt es drei Formen, mit denen man rechtlich seinen Willen zum Ausdruck bringen kann, nämlich mündlich, schriftlich oder durch „schlüssiges“/konkludentes Verhalten
...nur das?Metzgermeister hat geschrieben:Ich halt das ganze für nen Fake, weil so deppert kann keiner sein.
Falls doch nicht, kann bropet froh sein einen so gleichgültigen Optiker zu haben, denn ich hätte einem solchem Schmarotzer schon längst ein gerichtliches Mahnverfahren in den Rachen gestopft.
wörterseh hat geschrieben:...nur das?Metzgermeister hat geschrieben:Ich halt das ganze für nen Fake, weil so deppert kann keiner sein.
Falls doch nicht, kann bropet froh sein einen so gleichgültigen Optiker zu haben, denn ich hätte einem solchem Schmarotzer schon längst ein gerichtliches Mahnverfahren in den Rachen gestopft.
Wirst Du doch noch zum Pazifisten!?