Verträglichkeitsgarantie

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JürgenR
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von JürgenR »

Hallo Hannes,


ja, für mich so aus der Ferne betrachtet, hat diese Diskussion schon komische Züge.
Ich will hier niemanden lächerlich machen, bewahre, doch möchte ich nur eine Sache kurz aufnehmen und kommentieren.
Du ereiferst Dich an dem Deiner Meinung nach nicht eingelösten Versprechen der "Wandlung" (Geld zurück). Möglich, dass es hier viele Auslegungen gibt.

Ebenso wie dieses "Versprechen" geben doch alle Optiker (sowohl der lokale Optiker wie auch die überregionale Kette) Dir als Kunden das Versprechen Dich bestmöglich zu versorgen.
Du sagst in einer Einlassung über Deinen lokalen Optiker: "...ärgert der Eindruck, dass er mit verdeckten Karten und falschen Versprechungen ködert."
Trifft dies nicht auch auf die überregionale Kette zu?
Du beschreibst an anderer Stelle, dass Deine Schwester komplett ihr Geld zurück bekam nach misslungenen (mein Kommentar: "Mehrzahl") Versuchen die Brille zu optimieren.
Über Deine eigene Gleitsichtbrille schreibst Du, dass Du drei Mal neue Gläser bekommen hast "...bis es klappte..."

Meine Kunden erwarten von mir, dass ich einen ordentlichen Jobb mache, sei es nun mit Versprechen oder ohne.
Klar, dass auch ich mal einen Fehler mache, eine Äusserung meines Kundens missdeute, und neue/andere Gläser liefern muss.
("Vielen Dank, lieber Kunde, dass Du mir die Möglichkeit gibst, den Fehler zu berichtigen. Es tut mir leid, dass Du Dich nochmals herbemühen musstest!")
Aber gleich 3-4 Mal (wie von Dir beschrieben) "rumfummeln" ? Nein, das macht hier keiner mit! Von meinen Kunden gibt sich keiner als ein derartiges Versuchskaninchen her!

Versprechen hin, Versprechen her, hier fischt der Optiker aus der überregionalen Kette doch ziemlich im Trüben.
Für mich sind solche "Fachleute" eher weniger vertrauenswürdig.

Möglicherweise sehe ich das nach 20 Jahren hier im Norden Norwegens ein wenig anders.

Mit freundlichen Grüssen
JürgenR
h
hannes
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von hannes »

Vielen Dank (an einige mehr an andere weniger) für die Antworten! Aus meiner Sicht sind alle Facetten , die jetzt noch diskutiert werden, sind so oder so schon benannt worden. Für die einen bin ich als Kunde schwierig, mäkelig etc., die anderen können meine Postion nachvollziehen und /oder sagen zumindest aus betriebswirtschaftlichen Gründen macht es Sinn sich konstruktiv mit dem Kunden auseinanderzusetzen. Ich habe den Optiker nicht genötigt eine Verträglichkeitsgarantie zu geben (damit wirbt er von ganz alleine).
... und für die, die immer noch nicht verstanden haben, worum es mir geht- einfach weiter oben nochmal nachlesen!
(... wer lesen kann ist da klar im Vorteil)

Gruß
Hannes, (der bestimmt noch viele Tausend Euro für Brillen ausgeben muß und jetzt schon weiß wer die nicht bekommt oder vielleicht doch lieber nach der Laservariante forschen, dann bekommt das Geld weder der Filialist noch der Inhaber)
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Gandalf
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Gandalf »

Zeiss schreibt ja in seinen Werbematierialien für Gleitsichtgläser in den Varianten Plus 2, Superb und Individual „100% Verträglichkeitsgaratie“, definiert das aber nirgends.

Ich habe als "Universalbrille" eine Brille mit Zeiss Individualgleitsichtgläsern, mit der ich zufrieden bin. Nun brauche ich noch einer Brille speziell für Naharbeiten, wofür Einstärkengläser oder Officelenses infrage kämen.
Da ich noch nie Officegläser hatte, hätte ich einen Betrag in der Größenordnung, in der man auch eine sehr gute Waschmaschine bekommen könnte, in den Sand gesetzt, falls ich mit den Gläsern nicht zurecht käme. Deshalb wüsste ich vor der Bestellung gern, was Zeiss konkret unter „100% Verträglichkeitsgarantie“ versteht.

Ich habe zwar den ganzen Thread gelesen, aber mir ist trotzdem nicht klar geworden, was mir Zeiss mit dem "100 % Verträglichkeitsgarantie" verbindlich zusichert.

( @ Oppicker: Der Begriff ist unglücklich gewählt. Da stimme ich Ihnen zu. Niemand kann mir garatieren, dass ich etwas, in diesem Fall bestimmte Brillengläser, vertragen werde. Deshalb wüsste ich vor der Bestellung der Gläser eben gern, was Zeiss bzw. ein Relaxed Vision-Optiker darunter versteht.)
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DI Michael Ponstein
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von DI Michael Ponstein »

Konkret kann das nur dein gewählter Optiker tun. Weil jeder das anders handhabt.
Bei vielen erhältst Du im Falle der Unverträglichkeit die kostenlose Rücknahme der Gläser und den Tausch in eine andere Alternative, möglicherweise gegen Aufpreis, sofern die Kosten übersteigen.
Heist für Dich, du gehst kein Risiko ein, wenn es wirklich nicht funktionieren sollte.
Die Tauschquote war bei mir in den letzten 10 Jahren bei 0 %, heisst alle kamen mit dem zurecht, was sie sich aussuchten.
Refraktionieren mit Spaß!? Refraktions-Teste für Tablet von iPadMeikel: Sehteste für iPad&Co Info http://www.optik-freise.de Spezialialist: Besser Sehen, Myopiemanagement mit Ortho-K oder Miosmart, sowie Orcam zertifiziert für LowVision.
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wörterseh
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von wörterseh »

Der Beitrag riecht schon ein wenig moderig, hängt ja auch schon ein paar Jahre hier im Netz rum...
...aber ab der Situation hat sich für Dich leider nichts geändert!
Was eine solche "Verträglichkeitsgarantie" (wirklich eine blöde Wortschöpfung) enthaltenen soll musst Du Dir mit Deinem Optiker selbst aushandeln, eine klare Definition gibt es meines Wissens nicht. Zur Sicherheit kannst Du Dir ja jemanden als Zeugen mitnehmen falls Du Zweifel an der Ehrlichkeitder Optiker hast.
Wenn die Brille nicht funktioniert:
Wenn ich von irgendeinem Fehler ausgehen muß, und sei es nur ein Missverständnis, bessere ich nach. (Das beinhaltet jede Form der Nachbesserung, auch den kompletten Austausch)
Sollte ich das Gefühl haben mein lieber Kunde will mich verarschen, dann bekommt er sein Geld zurück und ich schicke ihn mit einem Lächeln und den wildesten Verfluchungen in meinen Gedanken zum Teufel!
LG
wörterseh :wink:

P.S. ...so eine geile Quote wie der DI kann ich nicht vorweisen, ich mache Fehler!
Wer sich mit einem Idioten streitet beweist das es gerade zwei davon gibt!
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Gandalf
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Gandalf »

@ DI Pnstein: Danke für die Antwort. Der Grund für das Tauschen/Neuanfertigen von Gläsern wird vermutlich häufig ein Zentrierfehler sein. Bei einer Officegläsern käme noch das Problem des richtigen Insetbetrags dazu, der sich ja vorher schwer exakt ermitteln lässt, aber bei meinen Gläsern Stärken sehr wichtig wäre. Hätte man auch einen Anspruch auf Tausch gegen Gläser mit einem anderen Inset, wenn sich der Insetbetrag beim ersten Versuch als ungünstig herausgestellt hätte?
o
optimax
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von optimax »

Eigentlich ist man scheinbar als Kunde eines Augenoptikers im rechtsfreien Raum angekommen.
Das meint jedenfalls der größte Teil der hier diskutierenden Fachexperten. Wir haften für nichts, wenn mal was schief läuft erhält der Kunde generös Kulanz von uns, ansonsten ist er selbst Schuld.

Es wäre wirklich an der Zeit dass sich die Mehrzahl der Optiker einmal mit dem Werkvertragsrecht etwas intensiver beschäftigt.
Ein möglicher Rücktritt vom Vertrag nach mehrfach erfolgloser Nachbesserung seitens des Kunden scheint völlig fremd zu sein. Was allerdings ein teurer Irrtum werden kann.
Die Kunden müssen sich nur mehr trauen und ihr Recht auch durchsetzen. Aber meistens sind das Klientel der AO ja wohl ältere Herrschaften die sich der Mühe nicht unterziehen wollen.

Es ist eigentlich beschämend, dass die AO, Innungen und Glashersteller es auch nach mehreren Jahren nicht geschafft haben den Begriff "Verträglichkeitsgarantie" eindeutig zu definieren.
Ein Schelm der ......

Entgegen der hier oft vertretenen Meinung verläuft bei den großen Ketten die Geld-zurück-Garantie sehr problemlos.
Mir sind in meinem Umfeld mehrere Fälle bekannt.
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Karoshi
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Karoshi »

Nach zweimaliger Nachbesserung entsteht der Anspruch auf Wandlung, auch in Form des Rücktritts. Beide Vertragspartner haben natürlich dieses Recht.
Verträglichkeitsgarantie bedeutet für mich, Ich garantiere mich solange intensiv mit dem vorliegenden Problem zu beschäftigen bis sich Verträglichkeit einstellt. Mindestens 2 mal durch Nachbesserung irgendeiner Art (mit Mehrkosten oder nicht, soweit angebracht), ein drittes Mal ist Ermessenssache der Vertragsparteien.
Alle anderen Garantien und Serviceversprechen (Rabatt bei Glasbruch und Stärkenänderung, Nachstellen, Reinigen, usw) außerhalb des Werkvertrages und des daraus entstehenden Gewärleistungsanspruches von 2 Jahren sind Marketinginstrumente.

Eine Geld-zurück-Garantie anzubieten ist der einfachste Weg mit Problemen umzugehen. Sie kostet kaum Zeit und somit wesentlich weniger Geld als auf Ursachenforschung zu gehen. Befriedigend für den Kunden kann das sicher nicht sein, den sein Problem besteht weiter.

Und lass bitte deine Anspielungen auf Senioren-abzockende Augenoptiker. Viele dieser Senioren könnten ohne uns Optiker am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen. Denn eine sehr schlecht sehende Omi zu versorgen, dafür haben die Filialisten warlich garkeine Zeit...

Versuch mal dein neues Auto zurückzugeben weil dir die Farbe nach einer Woche nicht mehr gefällt.
Versuch deine neue Küche zurückzugeben weil dir die Fronten nicht mehr gefallen.
Würdest du nie versuchen, oder?
Genau das passiert aber täglich bei den Filialisten mit ihrer Geld-zurück-Garantie.
500€ Brille bestellen, 4 Monate tragen, zurückgeben. Ohne Grund, ohne Konsequenz. Geht's noch?
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011
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DI Michael Ponstein
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von DI Michael Ponstein »

Gandalf hat geschrieben:@ DI Pnstein: Danke für die Antwort. Der Grund für das Tauschen/Neuanfertigen von Gläsern wird vermutlich häufig ein Zentrierfehler sein. Bei einer Officegläsern käme noch das Problem des richtigen Insetbetrags dazu, der sich ja vorher schwer exakt ermitteln lässt, aber bei meinen Gläsern Stärken sehr wichtig wäre. Hätte man auch einen Anspruch auf Tausch gegen Gläser mit einem anderen Inset, wenn sich der Insetbetrag beim ersten Versuch als ungünstig herausgestellt hätte?
Ich rede mal nicht von Anspruch, aber aus meiner Sicht wäre das ein Fall wo es mit dem Glashersteller zu sprechen wäre, ob dies möglich ist. Die Verträglichkeitsgarantie wird an und für sich nicht bei änderungen der Bestellparameter wie Stärke oder Achslagen gegeben.
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Gandalf
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Gandalf »

DI Michael Ponstein hat geschrieben:
Gandalf hat geschrieben: Hätte man auch einen Anspruch auf Tausch gegen Gläser mit einem anderen Inset, wenn sich der Insetbetrag beim ersten Versuch als ungünstig herausgestellt hätte?
Ich rede mal nicht von Anspruch, aber aus meiner Sicht wäre das ein Fall wo es mit dem Glashersteller zu sprechen wäre, ob dies möglich ist. Die Verträglichkeitsgarantie wird an und für sich nicht bei änderungen der Bestellparameter wie Stärke oder Achslagen gegeben.
Der Unterschied zwischen den günstigeren Gleitsichtglastypen und den individuellen Gleitsichtgläsern bzw. Officegläsern besteht darin, dass bei den Individualgläsern zusätzlich zu den Werten für Sphäre, Cylinder, Achslage, PD und Addition auch die individuellen Werte des Hornhautscheitelabstands, der Fassungsvorneigung, des Fassungsscheibenwinkels und des Insets in die Berechnung und Fertigung eingehen.

Die ersten vier dieser zusätzlichen Werte können relativ genau bestimmt werden. Der richtige Betrag des Insets hängt aber unter anderem von der Nah-PD ab, deren Bestimmung sehr schwierig ist.

Bei den relativ leicht und sicher zu ermittelnden Werten für HSA, FSW und FV käme ich – bei geeigneter Fassung bzw. entsprechender Anpassung der Fassung - auch mit den Standardwerten zurecht. Damit bliebe nur noch der individuelle Inset als Parameter, der mich zum Kauf
individueller Officegläser motivieren könnte, aber ohne Zusicherung auf einen Tausch der Gläser gegen Gläser mit anderem Inset, falls dies nötig sein sollte, wäre mir der Kauf solcher Gläser zu riskant.
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Gandalf
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Gandalf »

Gandalf hat geschrieben:
Der Unterschied zwischen den günstigeren Gleitsichtglastypen und den individuellen Gleitsichtgläsern bzw. Officegläsern besteht darin, dass bei den Individualgläsern zusätzlich zu den Werten für Sphäre, Cylinder, Achslage, PD und Addition auch die individuellen Werte des Hornhautscheitelabstands, der Fassungsvorneigung, des Fassungsscheibenwinkels und des Insets in die Berechnung und Fertigung eingehen.

Die ersten vier dieser zusätzlichen Werte können relativ genau bestimmt werden. [...] .
Das müsste heißen: "Die ersten drei dieser zusätzlichen Werte können relativ genau bestimmt werden."
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DI Michael Ponstein
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von DI Michael Ponstein »

@ gandalf, auch dein inset kann bestimmt werden! der gut ausgebildete optiker ist in der lage, dies ohne sehr großen technischen aufwand zu ermitteln. sprich das mal mit deinem optiker an.
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Gandalf »

@DI Ponstein: Ich bin gerade dabei, das zusammen mit meinem Optiker (DI Optometrie) zu ermitteln, aber es ist bei mir aus einem sehr speziellen Grund sehr schwierig.
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DI Michael Ponstein
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von DI Michael Ponstein »

Gandalf hat geschrieben:@DI Ponstein: Ich bin gerade dabei, das zusammen mit meinem Optiker (DI Optometrie) zu ermitteln, aber es ist bei mir aus einem sehr speziellen Grund sehr schwierig.
vielleicht möchtest du ja per pn darüber schreiben.
weil alles, was ich nicht weiss, dazu führt, dass es oberflächliche tipps gibt und mutmassungen bzw. spekulativ ist.
wenn du dich in guten händen wähnst, dürfte es ja kein problem sein die individuellen werte zu bestimmen. oder ist es ein problem von mensch zu mensch, dann hilft nur ein wechsel zum kollegen.
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Gandalf
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Gandalf »

DI Michael Ponstein hat geschrieben:
wenn du dich in guten händen wähnst, dürfte es ja kein problem sein die individuellen werte zu bestimmen. oder ist es ein problem von mensch zu mensch, dann hilft nur ein wechsel zum kollegen.
Der Optiker ist fachlich und menschlich völlig in Ordnung. Zu dem speziellen Problem werde ich Dir am Wochenende eine pn schreiben.
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