und wird auch keinen fahren lassen...benkhoff hat geschrieben:genau, es geht nämlich um die versicherbarkeit. Solange nicht bewiesen ist, das der Fahrschüler mindestens ausreichend sehen kann, ist der Fahrlehrer nicht versichert...
Wenn es "egal wie" wäre, könnte der Optiker doch auch leihweise eine Brille zur Verfügung stellen, oder stelle ich mir das zu einfach vor?benkhoff hat geschrieben:beim Führerscheinsehtest (FürST) gibt nur ein Kriterium: liegt der Proband über oder unter Visus 0,7 (umgs "Sehkraft"). Egal ob mit oder ohne Brille, Kontaktlinsen, usw... liegt man drunter, Pech, durchgefallen. Dann muß der Visus verbessert werden ("egal", wie: Brille, Linsen, Augen-OP), und man kann den FürST wiederholen. Übrigens solange, bis man besteht.
Das ist ganz einfach:vidi hat geschrieben:Noch eine Anmerkung:
Was nutzt Ihnen eine Sehtestbescheinigung "Bestanden mit geeigneter Sehhilfe, wenn keine Sehhilfe vorhanden ist. Der Fahrlehrer wird Ihre Tochter erst fahren lassen, wenn sie die Brille dabei hat.
Also haben Sie von einer vorher ausgestellten Bescheinigung gar nichts.
wie lange ist das her ?Der_ist_zu_lang hat geschrieben:Meine eigene Fahrschulerfahrung hat zumindest gezeigt, dass nie ein Fahrlehrer auf das Erfordernis der Brille geachtet hat.
prüflingsprüfer hat geschrieben:wie lange ist das her ?Der_ist_zu_lang hat geschrieben:Meine eigene Fahrschulerfahrung hat zumindest gezeigt, dass nie ein Fahrlehrer auf das Erfordernis der Brille geachtet hat.
Robin hat geschrieben:
Der Sehtest muß mit einer real existierenden Sehhilfe des Fahrschülers bestanden werden. Wenn Sie am 5.7. die Brille gleich bestellt hätten, könnte Sie sie wahrscheinlich bereits heute abholen.
Ok, wenn Ihr das so knallhart sagt, glaube ich das Euch natürlich. Auch die ersten Antworten gingen ja schon eindeutig in diese Richtung. Mich hat das eben einfach nur sehr interessiert.benkhoff hat geschrieben:so ist es, "Leihbrillen" sind da nicht erlaubt. Der Sehtest muß mit der/den persönlichen Brille/Kontaktlinsen bestanden werden. Dann wirds auch im FS eingetragen, und man/frau muß selbstständig für einen dauerhaft guten (d.h. mind. 0,7) Visus sorgen...