Versuchen wir es doch einmal mit in der Sache dienlichen Aspekten:
EDV-Code können, müssen aber nicht stimmen....
Vielfach werden auch eigene Code´s verwendet, sodaß der eigentliche Lieferant
oder die genaue Bauart verborgen bleibt.
Insofern ist die benötigte Produktinformation (Technik, Bauart, Qualität etc.) noch nicht ersichtlich.
Die Qualitätsunterschiede bei Bildschirm-Arbeitsplatz-Brillen sind erheblich.
Ein Billigglas kann die geforderte Breite nicht bringen, da nicht genügend Geld zur
Verfügung steht, um in der gewünschten Präzision zu fertigen.
Ein Hochpräzisionsglas
mit Fehlern, sei es in falschen Stärken oder falsch eingearbeitet etc.,
kann zu gleichem Ergebnis (u.a. eingeschränkter Sehbereich in der Breite) führen.
Insbesonders bei der Beratung gibt es einiges richtig zu machen.
(- Arbeitsplatzvermessung ist nur ein kleiner Teil davon)
Welche Möglichkeit nun in Betracht kommt ist an dieser Stelle nicht zu klären.

Bevor ich langatmige Erklärungen abgebe, die schon im Internet bereitstehen,
darf an dieser Stelle mal auf den Download-Bereich meiner Internetseite verweisen:
Hier gibt es alle möglichen Dokumente für die "BSAP" u.a. auch
"Verantwortungsvolle Kundenberatung, Bildschirm-Arbeitsplatz-Brille Stand 06/2011"
http://www.optikgutachter.de/index.php/download-bereich
Ferner als Grundsatzbeitrag:
Der Weg zur "BSAP" :
http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... atzbrillen)
Gruß aus Köln