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Ich habe eine Frage, mein Augenarzt hat mir eine Verordnung mit Dioptrien verschrieben und der Anmerkung das diese noch mal vom Optiker überprüft und angepasst werden muss. Die Werte vom Optiker sind abweichend und dieser verlangt nun ein neues Rezept mit seinem Werten. Ist dies wirklich notwendig, da ich einen Anfahrtsweg von 60km mit dem Zug habe. Ich finde dazu nirgendwo eine aussagekräftige Information.
Onkel Bob hat geschrieben: ↑Freitag 7. August 2026, 09:29
Ist denn eine Verodnung/Rezept vom Augenarzt ZWINGEND notwendig?
fragt sich
Onkel Bob
Naja, es wäre schon nett wenn die Kasse das übernehmen würde (-11 Dioptrien). Die Brille ist schon in Auftrag aber ich überbelege es wieder privat zu bezahlen da die Zugfahrt auch um 80€ kostet.
Ich verstehe halt die Aussage vom Optiker nicht so ganz, da auf dem Rezept ja extra steht das eine Anpassung erfolgen soll, was sicher mit anderen Werten daherkommt.
ist das Rezept auch ein richtiges "Kassenrezept" oder nur eine privates? Die Stärkendifferenz ist eigentlich kein Problem. Welche Krankenkasse ist es denn?
Evtl ließe sich das mit dem Arzt ja auch per Telefon/Mail oder Fax erledigen?
Ich habe das noch nie gebraucht, selbst bei Abweichungen nicht.
Das wurde bei der KK eingereicht vom Optiker und gut war's. Hatte vor kurzem auch eine Abweichung, war aber überhaupt kein Thema.
naja der Optiker darf ja nur mit der Kasse abrechnen, was tatsächlich geliefert wurde. Der Kollege will halt alles korrekt machen.
Dennoch gibt es Festbeträge von den Kassen mit Stärken von bis, wo sich am gezahlten Betrag eh nix ändert. Wo kein Schaden, da kein Problem könnte man meinen.
Kann man jetzt so sehen oder so.
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011
na ja, bei den meisten Verträgen ist der Augenoptiker ja sogar zur Überprüfung verpflichtet! Dann brauchen Änderungen nur auf dem Rezept vermerkt werden und das kann dann abgerrechnet werden.
Außerdem ist natürlich die Frage, ob bereits ein Rezept nach der aktuellen Rechtslage abgerechnet wurde - dann reicht sowieso schon ein Berechtigungsschein des Augenoptikers.
a) War da nicht was, daß eine Verordnung mit dem Vermerk "Bitte um Überprüfung" oder "Refraktionsvorschlag" keine rechtsgültige Verordnung ist (weil mit der Infragestellung der Werte eigentlich tatsächlich nichts konkret/verbindlich verordnet wurde)? Und wenn das dann von der Abrechnungsprüfstelle wieder zurückkommt, geht erst recht das Diskutieren los, weil dann ein neues Quartal ist, und dann muß der Versicherte wieder mit seiner Karte los usw...
b) Wenn telefonischer Kontakt nicht klappt, kann man noch einen Brief schreiben - hat bei uns neulich funktioniert, als eine Praxis ums Verrecken nicht erreichbar war. Kostet auch nur 95ct und nicht 80,-€...
Rate dreimal hintereinander richtig, und du wirst den Ruf eines Experten haben. (Laurence Johnston Peter (1919-90), amerik. Managementberater)