nur das erst gar keine falschen Hoffnungen aufkommen,Horst hat geschrieben:Nee. Re und Li sollten schon gleich sein. Das merke ich auch daran, dass der Nahsehbereich Li sehr gut ist aber Re extrem klein (nur auf den letzten 1-2mm).
Jetzt zu der sich ergebenden Frage: der Optiker will sich erst nochmal die Schablone besorgen und will dann "mal sehen", ob eine Reklamation berechtigt ist.
Einer von euch heisst ja OPTIKGUTACHTER. Wie wird denn so ein Verfahren eingeleitet, wenn Verkäufer und Kunde differierende Meinungen zur einer Reklamation haben?
Kein Mensch hat identische Gesichtshälften. Wenn die Augen unterschiedlich hoch stehen, müssen auch die Gläser so zentriert sein. Selbstmessungen sind dafür kaum geeignet.Horst hat geschrieben:Nee. Re und Li sollten schon gleich sein. Das merke ich auch daran, dass der Nahsehbereich Li sehr gut ist aber Re extrem klein (nur auf den letzten 1-2mm).
Gefühlte gut 80% aller Gerichtsfälle in Sachen "Augenoptik" werden eindeutig zugunsten einer Seite entschieden.Roland A. Frank hat geschrieben:.... und mir ist noch kein Fall bekannt ist, wo EINE Seite zu 100% gewonnen hat....Horst hat geschrieben:Nee. Re und Li sollten schon gleich sein. Das merke ich auch daran, dass der Nahsehbereich Li sehr gut ist aber Re extrem klein (nur auf den letzten 1-2mm).
Jetzt zu der sich ergebenden Frage: der Optiker will sich erst nochmal die Schablone besorgen und will dann "mal sehen", ob eine Reklamation berechtigt ist.
Einer von euch heisst ja OPTIKGUTACHTER. Wie wird denn so ein Verfahren eingeleitet, wenn Verkäufer und Kunde differierende Meinungen zur einer Reklamation haben?
"unser Optikgutachter" ist ein solcher ö.b.u.v. Sachverständiger, nur sein Nickname ist halt Optikgutachter....
Optiker oder Kunde reicht Klage ein, dann sucht sich das Gericht einen ö.b.u.v. Sachverständigen raus und schreibtHorst hat geschrieben: Einer von euch heisst ja OPTIKGUTACHTER. Wie wird denn so ein Verfahren eingeleitet, wenn Verkäufer und Kunde differierende Meinungen zur einer Reklamation haben?
Das Problem könnte noch ganz anders gelagert sein.....zum besseren Verständnis ein Auszug meines älteren Beitrages.Horst hat geschrieben:Dank eurer Hilfe habe ich gestern meine neue Gleitsicht erhalten. Das ganze mit 1.9er Gläsern wegen der hohen Diop. Bei der Gläsersuche hatte ich eure Hilfe beansprucht und auch erhalten, Glas kommt von BOW.
Sicher muss ich mich nun erstmal eingewöhnen. Was mir aber schon jetzt auffällt, ist die niedrige Einschleifung. Der Durchblickspunkt für die Ferne liegt genau in der Mitte und damit im Verhältnis zum allgemeinen Sitz recht weit unten.Ich muss dadurch den Kopf -mehr als normal-anheben, um optimale Fernsicht zu haben. Das ist sehr ungewohnt und derzeit auch etwas unangenehm.
Wäre so etwas ein Reklamationsgrund oder ist dies normal für diese speziellen Gläser? (-10 -1.5 add. 2.25
Und -11.5 -1.0 add 2.25).
Ich danke schon jetzt für eure Meinung und Info.
Mal angenommen der Hornhautscheitelabstand bei der Bestimmung der Refraktion und bei der fertigen Brille wäre nicht identisch, sondern bei der Brille sondern kürzer. Wenn dann keine Umrechnung der Werte erfolgt, dann könnte es zu dem beschriebenen Problem führen.Der Brillenwert allein ist nicht aussagekräftig, es muss immer das System Auge und Brille betrachtet werden.
Der sogenannte Hornhautscheitelabstand (HSA) gibt den Abstand zwischen Auge, genauer der Hornhaut des Auges und Brillenglas an.
Ein paar Millimeter Unterschied beim HSA haben ganz entscheidende Auswirkungen auf das System.
Die gemessenen Brillenwerte müssen bei Stärken in dieser Größenordnung immer auf den HSA der gewählten Brillenfassung umgerechnet werden.
MERKE: In Bayern werden die eindeutigen Sachen meist ohne Gericht d.h. vorher entschieden -optikgutachter hat geschrieben:
.... und mir ist noch kein Fall bekannt ist, wo EINE Seite zu 100% gewonnen hat....
"unser Optikgutachter" ist ein solcher ö.b.u.v. Sachverständiger, nur sein Nickname ist halt Optikgutachter....
Gefühlte gut 80% aller Gerichtsfälle in Sachen "Augenoptik" werden eindeutig zugunsten einer Seite entschieden.
Das mag in Bayern beim königlich bayerischen Amtsgericht anders sein.
Aber ich bin ja nicht sooo häufig da unten....
ja. das tut er ..optikgutachter hat geschrieben: Wo ist eigentlich der "prüflingsprüfer" abgeblieben?
Meine der ist auch ö.b.u.v. Sachverständiger... Augsburg, gelle ?
Treibt der sich immer noch häufig in Starnberg rum?
Ich denke Sie verwechseln da etwas. Ein Duroplast ist nach der erstmaligen Fertigung nicht wieder verformbar, da die chemischen Vernetzungen durch erhöhte Temperatur nicht wieder aufzubrechen sind.Horst hat geschrieben:
PS. Man kann eine Duroplastbrille doch etwas erwärmen und dann gaaaanz vorsichtig bearbeiten.
Ist nicht "Optyl" ein Duroplast ? Geht da nix mit "verformen"? Sogar bleibend ? Und mit "memory"-Effekt ?Qwerty hat geschrieben:Ich denke Sie verwechseln da etwas. Ein Duroplast ist nach der erstmaligen Fertigung nicht wieder verformbar, da die chemischen Vernetzungen durch erhöhte Temperatur nicht wieder aufzubrechen sind.Horst hat geschrieben:
PS. Man kann eine Duroplastbrille doch etwas erwärmen und dann gaaaanz vorsichtig bearbeiten.
Erwärmen und ganz vorsichtig bearbeiten würde nur mit einem thermoplastischen Kunststoff funktionieren, nicht aber mit einem Duroplast.
Lg