Doch den Brillenpass gibt es, allerdinsg stehen da nur die Werte drin wie oben angegeben, sowie Name des Gestells incl. Grösse.Oppicker hat geschrieben:@schoengeist
Gab es denn keinen Brillenpass zur Brille? Bei den Filialisten ließe sich anhand er Kürzel Rückschlüsse ziehen.
Ansonsten einfach beim Optiker einen Brillenpass verlangen, damit du notfalls etwas Schriftliches in der Hand hast.
Was die "wirklich nicht weltbewegenden" Kratzer angeht, handelt es sich wohl um einen Grenzfall, selbst dann, wenn der Optiker die kleinen Kratzer verursacht haben sollte. Denn lt. BGB kann er dann eine Nachbesserung ablehnen, wenn die Behebung des Mangels "unverhältnismäßig" ist. Das ist meist dann anzunehmen, wenn die beworbenen Eigenschaften gewährleistet sind, der Gebrauchswert der Ware nicht beeinträchtigt ist und den Wiederverkaufswert nicht gemindert wird.
Sollte wegen winziger Kratzer, die man nur von der Innenseite sieht, der Optiker eine neue Fassung kaufen müssen, würde ich den Aufwand zur Behebung eines Mangels als unverhältnismäßig ansehen. Möchtest du das trotzdem nicht auf sich bewenden lassen, triffst du wahrscheinlich größeres Verständnis für deine Reklamation, wenn du nicht um Wandlung, sondern um Minderung nachfragst. D.h, du lässt dir einen fiktiven Betrag als "Schadensersatz" erstatten oder einen Gutschein geben.
Der Optiker hat doch das Gestell entweder schon zerkrazt bekommen und seine Ware schlecht kontrolliert, oder die Kratzer bei der Fertigung selbst hervorgerufen, da kann es doch nicht Ernst gemeint sein, dass der Kunde doch bitte aus Rücksicht auf den Optiker auf sein Recht verzichten soll?!Sollte wegen winziger Kratzer, die man nur von der Innenseite sieht, der Optiker eine neue Fassung kaufen müssen, würde ich den Aufwand zur Behebung eines Mangels als unverhältnismäßig ansehen. Möchtest du das trotzdem nicht auf sich bewenden lassen, triffst du wahrscheinlich größeres Verständnis für deine Reklamation, wenn du nicht um Wandlung, sondern um Minderung nachfragst. D.h, du lässt dir einen fiktiven Betrag als "Schadensersatz" erstatten oder einen Gutschein geben.
Du schriebst, die Kratzer seien "hinter dem Scharnier", weshalb ich annahm, er sei auf der Innenseite. Wenn diese auf der Außenseite zu sehen sind, ist das etwas anderes.Was die Kratzer angeht so ist mir nicht klar, warum ich nicht wie bei jedem anderen Kauf auch das Recht auf ein unversehrtes Produkt haben sollte? Die kleinen Kratzer sind übrigens auf der Aussenseite. Aber was ändert das schon?
Nicht aus "Rücksicht" auf den Optiker!! Der Gesetzgeber wollte damit Bagatell-Motzern und Preisabschlagsjägern einen Riegel vorschieben. Bei Bedarf kann ich den entsprechenden Paragraphen heraussuchen..da kann es doch nicht Ernst gemeint sein, dass der Kunde doch bitte aus Rücksicht auf den Optiker auf sein Recht verzichten soll?!
Stimmt, korrekt wäre neben dem Scharnier. Danke für den rechtlichen Hinweis, habe ich bisher noch gar nichts von gehört. Es verhält sich eben so, dass die Kratzer natürlich nur bei genauem Hinsehen zu sehen sind, aber klar, es handelt sich ja auch nicht um ein grosses Auto, sondern um eine filigrane Brille.Oppicker hat geschrieben:Du schriebst, die Kratzer seien "hinter dem Scharnier", weshalb ich annahm, er sei auf der Innenseite. Wenn diese auf der Außenseite zu sehen sind, ist das etwas anderes.Was die Kratzer angeht so ist mir nicht klar, warum ich nicht wie bei jedem anderen Kauf auch das Recht auf ein unversehrtes Produkt haben sollte? Die kleinen Kratzer sind übrigens auf der Aussenseite. Aber was ändert das schon?
Nicht aus "Rücksicht" auf den Optiker!! Der Gesetzgeber wollte damit Bagatell-Motzern und Preisabschlagsjägern einen Riegel vorschieben. Bei Bedarf kann ich den entsprechenden Paragraphen heraussuchen..da kann es doch nicht Ernst gemeint sein, dass der Kunde doch bitte aus Rücksicht auf den Optiker auf sein Recht verzichten soll?!
Ok die Regelung war mir bis jetzt auch unbekannt! Wieder etwas dazu gelernt!Nicht aus "Rücksicht" auf den Optiker!! Der Gesetzgeber wollte damit Bagatell-Motzern und Preisabschlagsjägern einen Riegel vorschieben. Bei Bedarf kann ich den entsprechenden Paragraphen heraussuchen
schlicht und einfach übersehen...ich geh mal lieber meine Brille suchen...Entschuldigung!Was die "wirklich nicht weltbewegenden" Kratzer angeht, handelt es sich wohl um einen Grenzfall, selbst dann, wenn der Optiker die kleinen Kratzer verursacht haben sollte. Denn lt. BGB kann er dann eine Nachbesserung ablehnen, wenn die Behebung des Mangels "unverhältnismäßig" ist. Das ist meist dann anzunehmen, wenn die beworbenen Eigenschaften gewährleistet sind, der Gebrauchswert der Ware nicht beeinträchtigt ist und den Wiederverkaufswert nicht gemindert wird.