Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

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Schoengeist
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Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Schoengeist »

Seit gestern trage ich die 1. Brille meines Lebens. Die ganze Thematik ist noch etwas neu für mich und entsprechend unbedarft bin ich auch an die ganze Sache herangegangen.

Heute habe ich festgestellt, dass auf der Rechnung zu den Gläsern nur folgendes angegeben ist:

Einstärkeglas - Kunststoff, höherbrechend, Super ET, Hart …also überhaupt keine Angabe zur Marke der Gläser. Gekostet hat mich das übrigens 124,50 € pro Glas!

Irgendwie würde ich bei so einem hohen Preis schon gern überprüfen, um was es sich da genau handelt - kann ich unabhängig von der Nachfrage beim Optiker irgendwie feststellen, um welches Glas es sich handelt?

Weiter habe ich festgestellt, dass die Fassung an beiden Seiten kleine Kratzer in der Legierung kurz hinter dem Scharnier aufweist, wirklich nichts weltbewegendes, aber für knapp 400 € allein für das Gestell, bin ich auch hier am überlegen zu reklamieren. Kann es sein das diese Kratzer beim Einsetzen der Gläser entstanden sind? Ahja, es handelt sich um folgende Brille:

http://www.contactsandspecs.com/mykita000163001191.html
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Tatti
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Tatti »

Geh einfach zu deinem Optiker und frag was er Dir für Gläser eingeschliffen hat, das ist ja kein Geheimnis. Und den Kratzer würde ich ihm auch zeigen, das soll so nicht sein. Und meistens fängt die Farbe dann nach und nach an abzublättern, also lieber rechtzeitig hingehen...
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benkhoff
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von benkhoff »

hallo Schöngeist,
die meisten Markenglashersteller gravieren ihre Gläser. Also Brille leicht "im Licht kippen" und die Oberfläche der Gläser betrachten (man muß aber schon ganz genau hinsehen, sind nicht so leicht zu finden und winzig klein). Dann finden Sie zB in den oberen äußeren "Ecken" der Gläser ein kleines R für Rodenstock oder zB ein kleines Z für Zeiss-Gläser.
Zum Gestell: wie groß, wie tief sind die Kratzer. Hält sich das im Nanometer-Bereich oder sind die schon sichtbar? Generell haben Sie Anspruch auf ein makelloses Gestell.
Im Grunde gehören Angaben wie Marke/Typ der Gläser schon auf die Rechnung, da haben Sie vollkommen Recht!
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Schoengeist
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Schoengeist »

Kann ich u.U. aufgrund des Preises irgendwelche Rückschlüsse ziehen? Der erscheint mir, wenn ich mich hier im Forum umschaue doch recht hoch zu sein!

Meine Werte:

R Sph -0,75
L Sph -1,50 Zyl -1,25 Ach 99

Zu den Kratzern, die Brille ist ja ziemlich filigran, so auch die Kratzer (Schrammen).
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benkhoff
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von benkhoff »

leider können Sie heutzutage keine Rückschlüsse mehr aufgrund des Preises ziehen, denn die UVPs wurden anfang des Jahres in unserer Branche vom Kartellamt verboten. Das ist für den Kunden schon ein Nachteil, denn nun können sie nicht mehr Preise direkt vergleichen, zB das Glas X von der Firma Y kostet bei dem einen Optiker 99.-, beim nächsten 119.-, obwohl es identisch ist. Man muß nun alles individuell kalkulieren, was auch vieles verteuert hat...
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Oppicker
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Oppicker »

@schoengeist
Gab es denn keinen Brillenpass zur Brille? Bei den Filialisten ließe sich anhand er Kürzel Rückschlüsse ziehen.
Ansonsten einfach beim Optiker einen Brillenpass verlangen, damit du notfalls etwas Schriftliches in der Hand hast.

Was die "wirklich nicht weltbewegenden" Kratzer angeht, handelt es sich wohl um einen Grenzfall, selbst dann, wenn der Optiker die kleinen Kratzer verursacht haben sollte. Denn lt. BGB kann er dann eine Nachbesserung ablehnen, wenn die Behebung des Mangels "unverhältnismäßig" ist. Das ist meist dann anzunehmen, wenn die beworbenen Eigenschaften gewährleistet sind, der Gebrauchswert der Ware nicht beeinträchtigt ist und den Wiederverkaufswert nicht gemindert wird.

Sollte wegen winziger Kratzer, die man nur von der Innenseite sieht, der Optiker eine neue Fassung kaufen müssen, würde ich den Aufwand zur Behebung eines Mangels als unverhältnismäßig ansehen. Möchtest du das trotzdem nicht auf sich bewenden lassen, triffst du wahrscheinlich größeres Verständnis für deine Reklamation, wenn du nicht um Wandlung, sondern um Minderung nachfragst. D.h, du lässt dir einen fiktiven Betrag als "Schadensersatz" erstatten oder einen Gutschein geben.
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Schoengeist
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Schoengeist »

Oppicker hat geschrieben:@schoengeist
Gab es denn keinen Brillenpass zur Brille? Bei den Filialisten ließe sich anhand er Kürzel Rückschlüsse ziehen.
Ansonsten einfach beim Optiker einen Brillenpass verlangen, damit du notfalls etwas Schriftliches in der Hand hast.

Was die "wirklich nicht weltbewegenden" Kratzer angeht, handelt es sich wohl um einen Grenzfall, selbst dann, wenn der Optiker die kleinen Kratzer verursacht haben sollte. Denn lt. BGB kann er dann eine Nachbesserung ablehnen, wenn die Behebung des Mangels "unverhältnismäßig" ist. Das ist meist dann anzunehmen, wenn die beworbenen Eigenschaften gewährleistet sind, der Gebrauchswert der Ware nicht beeinträchtigt ist und den Wiederverkaufswert nicht gemindert wird.

Sollte wegen winziger Kratzer, die man nur von der Innenseite sieht, der Optiker eine neue Fassung kaufen müssen, würde ich den Aufwand zur Behebung eines Mangels als unverhältnismäßig ansehen. Möchtest du das trotzdem nicht auf sich bewenden lassen, triffst du wahrscheinlich größeres Verständnis für deine Reklamation, wenn du nicht um Wandlung, sondern um Minderung nachfragst. D.h, du lässt dir einen fiktiven Betrag als "Schadensersatz" erstatten oder einen Gutschein geben.
Doch den Brillenpass gibt es, allerdinsg stehen da nur die Werte drin wie oben angegeben, sowie Name des Gestells incl. Grösse.

Was die Kratzer angeht so ist mir nicht klar, warum ich nicht wie bei jedem anderen Kauf auch das Recht auf ein unversehrtes Produkt haben sollte? Die kleinen Kratzer sind übrigens auf der Aussenseite. Aber was ändert das schon?
Zuletzt geändert von Schoengeist am Donnerstag 6. August 2009, 07:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Mairea
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Mairea »

Sollte wegen winziger Kratzer, die man nur von der Innenseite sieht, der Optiker eine neue Fassung kaufen müssen, würde ich den Aufwand zur Behebung eines Mangels als unverhältnismäßig ansehen. Möchtest du das trotzdem nicht auf sich bewenden lassen, triffst du wahrscheinlich größeres Verständnis für deine Reklamation, wenn du nicht um Wandlung, sondern um Minderung nachfragst. D.h, du lässt dir einen fiktiven Betrag als "Schadensersatz" erstatten oder einen Gutschein geben.
Der Optiker hat doch das Gestell entweder schon zerkrazt bekommen und seine Ware schlecht kontrolliert, oder die Kratzer bei der Fertigung selbst hervorgerufen, da kann es doch nicht Ernst gemeint sein, dass der Kunde doch bitte aus Rücksicht auf den Optiker auf sein Recht verzichten soll?! :shock:
Also den/die Kratzer reklamieren, natürlich freundlich, und bei den Gläsern einfach nachfragen, der Opriker wird ihnen diese Auskunft sicherlich gern geben!

Gruß
Martina
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Oppicker
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Oppicker »

Was die Kratzer angeht so ist mir nicht klar, warum ich nicht wie bei jedem anderen Kauf auch das Recht auf ein unversehrtes Produkt haben sollte? Die kleinen Kratzer sind übrigens auf der Aussenseite. Aber was ändert das schon?
Du schriebst, die Kratzer seien "hinter dem Scharnier", weshalb ich annahm, er sei auf der Innenseite. Wenn diese auf der Außenseite zu sehen sind, ist das etwas anderes.
..da kann es doch nicht Ernst gemeint sein, dass der Kunde doch bitte aus Rücksicht auf den Optiker auf sein Recht verzichten soll?!
Nicht aus "Rücksicht" auf den Optiker!! Der Gesetzgeber wollte damit Bagatell-Motzern und Preisabschlagsjägern einen Riegel vorschieben. Bei Bedarf kann ich den entsprechenden Paragraphen heraussuchen
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Schoengeist
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Schoengeist »

Oppicker hat geschrieben:
Was die Kratzer angeht so ist mir nicht klar, warum ich nicht wie bei jedem anderen Kauf auch das Recht auf ein unversehrtes Produkt haben sollte? Die kleinen Kratzer sind übrigens auf der Aussenseite. Aber was ändert das schon?
Du schriebst, die Kratzer seien "hinter dem Scharnier", weshalb ich annahm, er sei auf der Innenseite. Wenn diese auf der Außenseite zu sehen sind, ist das etwas anderes.
..da kann es doch nicht Ernst gemeint sein, dass der Kunde doch bitte aus Rücksicht auf den Optiker auf sein Recht verzichten soll?!
Nicht aus "Rücksicht" auf den Optiker!! Der Gesetzgeber wollte damit Bagatell-Motzern und Preisabschlagsjägern einen Riegel vorschieben. Bei Bedarf kann ich den entsprechenden Paragraphen heraussuchen
Stimmt, korrekt wäre neben dem Scharnier. Danke für den rechtlichen Hinweis, habe ich bisher noch gar nichts von gehört. Es verhält sich eben so, dass die Kratzer natürlich nur bei genauem Hinsehen zu sehen sind, aber klar, es handelt sich ja auch nicht um ein grosses Auto, sondern um eine filigrane Brille.

Warum wurde eigentlich die UVP aufgehoben? Steckt da eine Lobby hinter?
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Denisss
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Denisss »

Ich würde sagen, ein UVP behindet den freien Wettbewerb und wurde daher abgeschafft.
Nun zu Deinem Brillenglas.
Du hast die Brille für viel Geld gekauft und fragst Dich ob Du übers Ohr gehauen wurdest.
Gut möglich. Vielleicht haben die Gläser im Einkauf ? Euro gekostet.
Gut möglich.
Ich habe mich mal mit einem unterhalten, der hat beim Optiker im Verkauf gearbeitet. Ich erzähle dazu mal lieber nichts hier, sonst wird mein Account vermutlich gesperrt. :D

Lg Denisss
Zuletzt geändert von Denisss am Donnerstag 6. August 2009, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
l
lindner
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von lindner »

Das Bundeskartellamt hatte grad nichts besseres zu tun - UVPs stören die
"Wächter" der Freiheit - naja, der Verbraucher gewinnt jedenfalls nichts.

Übrigens heißen die in der Augenoptik verbotenen unverbindlichen
Preisempfehlungen jetzt: "vorgeschlagene Preise" und schon ist
wieder alles in Butter !
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benkhoff
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von benkhoff »

durch die UVPs waren die Glasherstellerpreise deutschlandweit gleich hoch/niedrig. Das war für den Käufer ein Riesenvorteil. Das Kartellamt hat einfach nichts zu tun. Denn die Bauwirtschaft zu überwachen geht ja nicht, da sind die Schmiergelder für die Kartell-Amts-Typen zu hoch. Ich sag nur das Stichwort: öffentl. Ausschreibungen von Bauaufträgen... Nun kalkuliert jeder Optiker selbst, und dadurch steigen die Preise. Sie glauen ja wohl nicht, das durch so eine Aktion der "freie" Wettbewerb" gestärkt wird und die Preise purzeln, oder Deniss???
Nebenbei, Denniss, Sie haben keine Ahnung. Gläser die VK 120 Euro kosten, liegen im Einkauf nicht bei 2,50. eher bei dem zwanzigfachen. Aber das glauben Sie bestimmt nicht...
zureück zum Thema: wenn die Kratzer aussen sind und sichtbar, ist es m.M. nach doch ein Reklamationsgrund. Fragen Sie doch mal Ihren Optiker, ob er nicht die Bügel auswechseln kann.
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Mairea
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Mairea »

Nicht aus "Rücksicht" auf den Optiker!! Der Gesetzgeber wollte damit Bagatell-Motzern und Preisabschlagsjägern einen Riegel vorschieben. Bei Bedarf kann ich den entsprechenden Paragraphen heraussuchen
Ok die Regelung war mir bis jetzt auch unbekannt! Wieder etwas dazu gelernt!

Ich hatte die Aussage
Was die "wirklich nicht weltbewegenden" Kratzer angeht, handelt es sich wohl um einen Grenzfall, selbst dann, wenn der Optiker die kleinen Kratzer verursacht haben sollte. Denn lt. BGB kann er dann eine Nachbesserung ablehnen, wenn die Behebung des Mangels "unverhältnismäßig" ist. Das ist meist dann anzunehmen, wenn die beworbenen Eigenschaften gewährleistet sind, der Gebrauchswert der Ware nicht beeinträchtigt ist und den Wiederverkaufswert nicht gemindert wird.
schlicht und einfach übersehen...ich geh mal lieber meine Brille suchen...Entschuldigung! :oops:
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Oppicker
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Re: Keine Angabe zur Glasmarke, Kratzer im Gestell

Beitrag von Oppicker »

Für alle Kollegen zum Nachlesen:
Im BGB §633 Abs. 2 heißt es:
"Der Unternehmer ist berechtigt, die Beseitung (Anm.: des Mangels) zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert."
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