Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
Ich nicht.
Möglich wäre es, aber die Wahrscheinlichkeit möchte ich nicht einschätzen.
Auch unterhalte ich mich "des öfteren" mit den Kollegen des Arbeitskreises "DIN" AK 27 Freiformflächengestaltung".
Weiteres darf, kann und will ich nicht kundtun.
"Gläser einschicken und schriftliche Stellungnahme anfordern." bleibt die sinnvollste Aussage.
og
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
jurististisch gesehen ist die Frage, ob gleiche Vorderflächen der Brillengläser bei ähnlichen Stärken R wie L überhaupt zugesichterte Eigenschaft der Brille sind, weil funktionieren tut sie ja, und somit überhaupt ein Reklamationsgrund vorliegt, gelle....
herrdelling hat geschrieben:jurististisch gesehen ist die Frage, ob gleiche Vorderflächen der Brillengläser bei ähnlichen Stärken R wie L überhaupt zugesichterte Eigenschaft der Brille sind, weil funktionieren tut sie ja, und somit überhaupt ein Reklamationsgrund vorliegt, gelle....
Oder so.
Wir können das nicht klären. Einschicken !
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Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
Gestern war ich nun erneut bei meinem Optiker, fest entschlossen, die Brille zur Überprüfung einschicken zu lassen, nachdem ich vorher dreimal mit meiner Reklamation abgeblitzt bin. Der Angestellte, der mich diesmal bediente, hatte Verständnis für mein Anliegen. Ich bin nun auf das Urteil des Glasherstellers gespannt. Ich werde das Ergebnis dann hier nachtragen.
Allen, die sich Zeit genommen und sich mit meinem Problem beschäftigt haben, einen herzlichen Dank!
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Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!