5er hat geschrieben:Ist es eigentlich üblich, dass man bei dem verkaufenden AMA Optiker für die Fassung plötzlich einen Aufschlag zahlt, wenn man bei Ihm keine Gläser bestellt, sondern diese vom Hausoptiker machen lässt? Das Gestell ist ja im Laden mit einem Preis ausgezeichnet und wenn ich den bezahle, sollte das doch ok sein?!?
Nicht unbedingt. Hier kommt man in eine juristisch Grauzone, denn die einen sagen es ist nur Angebot, dass noch nicht mit einem Kaufvertrag gleichzusetzen ist. Andererseits ist es kein Kaufvertrag, solang der Verkäufer (Optiker) noch nicht einem Verkauf an dich zugestimmt hat und damit sind die Pflichten eines Kaufvertrages noch nicht einzuhalten wie zum Beispiel den ausgemachten Preis einzuhalten.
Schaufensterpreise müssen nicht unbedingt Verkaufspreise sein, weil hier noch die "klassischen Regeln" eines Verkaufsvertrages zwischen zwei natürlichen Personen eingehalten werden, während der Kauf im Internet zwischen einer natürlichen Person und einer juristischen stattfindet. Wenn du dort für einen falsch ausgezeichneten Preis einen Fernseher kaufst und dieser wird geliefert, dann ist der Kaufvertrag gültig und der Verkäufer kann nicht darauf bestehen, den regulären Preis zu verlangen.
Alles sehr verzwickt. Auch daher ist es meiner Meinung nach nicht schön, wenn man zum Beispiel für randlose Brillen eine Glaseinarbeitung verlangt und damit auch teilweise Kunden täuscht. Die randlose Brille ist im Schaufester 30,- EUR günstiger als bei der Konkurrenz, verlangt dann aber bei der Verglasung 30,- EUR für die Einarbeitung :/
Soll zwar jeder selber machen wie er denkt, aber ich persönlich finde das nicht transparent und fair.