Sachverständiger

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stereotypi
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Sachverständiger

Beitrag von stereotypi »

Hallo Zusammen,
ich brauche mal Eure Hilfe, vielleicht kann mir Prüflingsprüfer oder Hr. Nerlich weitehelfen. Ich spiele mit dem Gedanken mich zum Sachverständiger " ausbilden " zu lassen. Jetzt habe ich ein Angebot von RDG-Ring GmbH
per Telefon bekommen die noch Plätze für Augenoptiker haben, die Unterlagen habe ich auch schon.
Meine Frage ist, ob ich genau so anerkannt bin wenn ich fertig bin als wenn ich es bei der HWK mache. Ich bin angestellter Meister kann ich überhaupt Sachverständiger/Gutachter werden?

Vielen Dank für die Hilfe
Stereotypi
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prüflingsprüfer
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Re: Sachverständiger

Beitrag von prüflingsprüfer »

"Sachverständiger" ist kein geschützter Titel, so kann sich jeder nennen, der meint, er hätte das Zeug dazu.
Egal ob Gehilfe, Meister, angestellt oder arbeitslos oder HartzIV-Empfänger.

"öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger" dürfern sich nur diejenigen nennen,
welche eine Zusatzausbildung / Prüfung (meist vor einem Meisterprüfungsausschuss der HWK)
abgelegt haben.
Zusätzlich brauchen diese einen guten Leumund, keine Eintragungen im Bundeszentralregister, etc.

Bei Bedarf werden diese dann von den einzelnen HWKs vereidigt.
Die Gerichte sind angehalten auf die ö.b.u.v. SV im Streitfalle zurück zu greifen.

Wir ö.b.uv. Sachverständige arbeiten ja nicht in erster Linie gewinnorientiert,
wir sind neutral und genügsam, helfen wo wir können und nicht selten für Gottes Lohn.
Wir kämpfen für Recht und Gesetz, wo immer wir gebarucht werden.


Ob diese Rdingsbums-Gmbh dir da weiterhilft, halte ich für fraglich.
Die wollen zwar dein Bestes, davon aber sicherlich nicht zu knapp.
Außerdem was, wollen die dir als Meister eigentlich erzählen?
s
stereotypi
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Re: Sachverständiger

Beitrag von stereotypi »

Vielen Dank Prüflingsprüfer!

Wir ö.b.uv. Sachverständige arbeiten ja nicht in erster Linie gewinnorientiert,
wir sind neutral und genügsam, helfen wo wir können und nicht selten für Gottes Lohn.
Wir kämpfen für Recht und Gesetz, wo immer wir gebarucht werden.

da fühlt man sich ja gleich als Robin Hood. :lol:

Wenn ich Dich richtig Verstanden habe macht das jede HWK und die Prüfung ist allgemein, also nicht auf die Augenoptik ausgerichtet, sprich das Fachliche weiß ich und die rechtlichen Sachen werden mir beigebracht.

Danke Stereotypi
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prüflingsprüfer
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Re: Sachverständiger

Beitrag von prüflingsprüfer »

Doch, natürlich ist die Prüfung auf Augenoptik ausgerichtet-
eine "Meisterprüfung light" unter erschwerten Bedingungen.

Super, wenn du dein Meisterschulwissen noch griffbereit hast,
viele Dinge gehen in der täglichen Praxis logischerweise verloren-
in dieser Prüfung kannst dich wieder beweisen.

Das rechtliche, etc. lernst du im HWK-Vorbereitungsseminar mit
anschließender Prüfung.
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