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Fragen zur Brillenverordnung

Verfasst: Dienstag 30. Juni 2009, 08:43
von kallehh
Ich habe vom Augenarzt folgendes Rezept verordnet bekommen:

Fernbrille Re -4,25 sph -0,5 A 0
Li -3,75 sph 0,5 A 133

Nah add +1,25

was bedutet dies nun für mich und mit welchen mindeskosten muss ich ca rechnen?

Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Fehrke

Re: Fragen zur Brillenverordnung

Verfasst: Dienstag 30. Juni 2009, 09:05
von kowalski
Moin!
Du benötigst eine sog. Mehrstärkernbrille, d.h. zum Lesen eine andere Stärke als zum weitgucken.
Die Kosten für die Gläser variieren sehr stark, je nachdem wieviel Sehkomfort und Luxus Du Dir für die Brille gönnen willst.
Für ca. 50 Euro pro Stück erhältst Du das einfachste Bifokalglas, also mit sichtbarem Fenster, ohne irgendwelche Vergütungen wie z.B. eine Entspiegelung.
Für ca. 450 Euro pro Stück erhälst Du das beste und komfortabelste Gleitsichtglas mit allem, was das Brillentragen angenehm macht.
Dazwischen ist alles möglich.
Es kommt immer darauf an, wieviel einem der Komfort beim Brillentragen Wert ist und wieviel man für diesen Komfort ausgeben kann oder will.
Da unterscheiden sich Brillen nicht wesentliche von anderen Produkten.

Re: Fragen zur Brillenverordnung

Verfasst: Dienstag 30. Juni 2009, 09:39
von Oppicker
Ergänzung zu kowalskis korrekten Ausführungen:
Die preiswertesten Gleitsichtgläser ( also die ohne sichtbaren Übergänge zu Nahbereichen) beginnen bei ca. 40 Euro/Stck., sind also z.T. günstiger als die Bifokalgläser (mit sichtbarem Lesefenster).
Diese einfachen Gläser sind aber nicht unbedingt empfehlenswert, gerade für die kurzsichtige Spezies.

Weiterer Hinweis:
Falls die Brille (auch) für berufliche Tätigkeit am Bildschirm (PC o.ä.) benötigt wird, greift u.U. die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, wonach der AG einen Zuschuss zu zahlen hat. Tut er das, was er eigentlich müsste, kann er allerdings die Vorgehensweise bestimmen und evtl. verlangen, dass die bezuschusste Brille am Arbeitsplatz verbleibt. Das habe ich allerdings noch nicht bei meinen Vertragspartnern erlebt.
Unbedingt VOR der Brillenbestellung abklären, ob und unter welchen Bedingungen ein Zuschuss gezahlt wird, sonst könnte es sein, dass er zwar Kostenübernahme zusagt, aber nicht für bereits an Optiker erteilte Aufträge.

Re: Fragen zur Brillenverordnung

Verfasst: Dienstag 30. Juni 2009, 12:23
von lindner
und warum gehst du nicht zu einem Optiker bei dir und stellst ihm die Frage?
Traust du dich nicht?

Re: Fragen zur Brillenverordnung

Verfasst: Dienstag 30. Juni 2009, 18:52
von kallehh
So fast richtig, das mit Fern war wie klar aber Nah...

Und ausserdem, vor einem halben jahr hab ich erts eine neue Fernbrille bekommen und habr dafür gehungert, da ich Hartz iv bekomme und nun mit einer verordnung reinmaschieren und unverrichteter Dinge wieder raus, weil kein Geld da ist, das ist mir peinlich.
Und mein Augenarzt sagte, ich sollte erstmal zwei Brillen nehmen, also eine Fernbrille und eine Nahbrille, da sind doppelte Kosten und die kann ich von Hartz IV nicht wuppen. So aber weiß ich ca. , was an Kosten auf mich zukommt und kann das ansparen.

Vielen Dank für eure Mühe und die Antworten

Re: Fragen zur Brillenverordnung

Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2009, 13:38
von lindner
Der Arzt ist der falsche Ansprechpartner, er hat davon keine Ahnung.