Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
Ich (28) habe eine kurze Frage, die ich mir selbst durchs Netzt bisher nicht beantworten konnte:
Bin ich in meinem Alter mit 20 cm Nahpunkt (also den Abstand den ich brauche
um schraf sehen zu können) bereits weitsichtig?!
Es stört mich nicht sonderlich, irritiert mich aber mitlerweile schon ein Bischen.
Lohnt sich der Gang zum Optiker? Benötige ich möglichereise eine Lesebrille?!
du bist wahrscheinlich Weitsichtig ( nicht zu verwechseln mit der Altersweitsichtigkeit=Presbyopie).
Der Weitsichtige muss, um in der Ferne deutlich sehen zu können, scharf stellen ( Akkomodieren). Dieses Scharf stellen ist aber eigentlich für das Einstellen auf die Nähe gedacht. Das heist, der Weitsichtige "vergeudet" für die Ferne einen Teil seiner Naheinstellfähigkeit.
Deshalb ist dein Naheinstellpunkt weiter weg. Mit einer Fernbrille musst du nicht mehr scharf stellen und hast deine komplette Einstellleistung für die Nähe zur Verfügung.
Optidi sagt das völlig richtig. Hinzuzufügen ist vielleicht noch, dass auch frühzeitig solche Symptome bei Leuten auftreten könnten, die, evtl. latent, nach außen "schielen".
Eine Messung beim Optiker könnte zumindest nichts schaden. Falls er nicht automatisch einen Schieltest macht, bitte ihn darum.
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)
War nun beim Optiker, der mir meine weitsichtigkeit nunl bestätigt hat.
Jetzt bloß noch das passende Modell finden.
Man sagte mir, mit Rund 200 Euro für eine einigermaßen qualitative Brille, könnte ich schon rechnen.
Ich habe mich ein wenig beraten lassen, aber unter den vorhandenen keine wirklich passende gefunden..
Müsste ich nun den Sehtest nocheinmal bezahlen, wenn ich mehr auswahl an Modellen bei einem anderen
Optiker interessiert wäre, da die verkäuferin meine Dioptrienwerte nicht rausrücken wollte?
Wenn du den Sehtest bezahlt hast, hast du auch den Anspruch auf Herrausgabe der Meßdaten. Es sei, der Augenoptiker hat dies kostenlos gemacht, dann kann er auch erwarten, das du die Brille bei ihm kaufst oder er seine Leistung bezahlt bekommt.
Ergo: Hast du bezahlt, hast du auch Anspruch auf die Messwerte.