Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
Mein Anliegen hat folgenden Hintergrund: ich habe letztes Jahr ca. im März bei einem Ortsansässigen Optiker für einen nicht unerheblichen vierstelligen Betrag eine Brille gekauft und noch Gläser in anderen Brillen erneuern lassen. Bin auch zufrieden. Es handelt sich um eine Titan-Flex-Brille. Leider ist mir vor kurzen eine von den zwei Glashalterungen am Bügel abgerissen. Der Bügel muss erneuert werden. Meine Frage ist: fällt das unter Gewährleistung oder muss ich den Bügel bezahlen?
Die neusten Forumeunträge zu dieser Frage sind von 2004. Daher bin ich nicht sicher, ob es noch zwei Jahre Gewährleistung gibt
Danke im Voraus
Laut Internet sind es 24 Monate auf Neuware. Schwieriger wird es eher, nachzuweisen dass das Ganze wegen einem Produktionsmangel und nicht durch externe Gewalteinwirkung entstanden ist (im Sinne von: Selber Schuld)
Einfach mal nett fragen. Im Sinne der Kundenbindung wirds wohl gemacht werden
2 Jahre Gewährleistung in der Regel.
ABER nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer, du musst also beweisen, dass es ein Mangel ist und kein Selbstverschulden / Verschleiß.
Nennt sich Beweislastumkehr.
DENNOCH:
Oft gibt es Garantieen und Kulanzen die deutlich weiter gehen als die Gewährleistung.
ABER:
Bitte nicht erwarten, dass man dir was schenkt wenn du selber Schuld warst. Du schreibst ja schon "ist MIR abgerissen". Keiner schenkt dir eine neue Felge wenn du den Randstein küsst.
Tut man es dennoch: sehr kulant, pack was in's Trinkgeld-Schweinchen!
Zuletzt geändert von Karoshi am Montag 20. Juli 2020, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011