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Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 11:54
von benkhoff
jetzt ganz offiziell durch EuGH bestätigt: auch Tote haben ein Recht auf Urlaub!
Einer Witwe, deren verstorbener Ehemann vor seinem Ableben aufgrund von schwerer Krankheit drei Jahre lang keinen Urlaub nehmen konnten, stehen nun stellvertretend dessen 140 Urlaubtage (bzw. Geld) zu!
Aber (Achtung Ironie): komischerweise müssen Tote die noch offenen Fehlzeiten nicht nacharbeiten. Auch nicht abgeholte oder nur teilbezahlte Brillen müssen nicht von den Witwen bezahlt werden... :twisted:

Irgendwie wird es immer verrückter und makaberer hierzulande...

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 12:00
von Spezi
Ich dachte es ist geregelt, dass der nicht genommene Jahresurlaub gesetzlich zum 31.12. des jeweiligen Jahres verfällt!

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 12:30
von benkhoff
nix, das verfällt gar nix :mrgreen:

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 12:30
von DI Michael Ponstein
Spezi hat geschrieben:Ich dachte es ist geregelt, dass der nicht genommene Jahresurlaub gesetzlich zum 31.12. des jeweiligen Jahres verfällt!
es ist geregelt dass der jahresurlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen sein sollte.
In Krankheitsfällen kann diese Frist auch verlängert sein.

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 12:35
von DI Michael Ponstein
benkhoff hat geschrieben:jetzt ganz offiziell durch EuGH bestätigt: auch Tote haben ein Recht auf Urlaub!
Einer Witwe, deren verstorbener Ehemann vor seinem Ableben aufgrund von schwerer Krankheit drei Jahre lang keinen Urlaub nehmen konnten, stehen nun stellvertretend dessen 140 Urlaubtage (bzw. Geld) zu!
Aber (Achtung Ironie): komischerweise müssen Tote die noch offenen Fehlzeiten nicht nacharbeiten. Auch nicht abgeholte oder nur teilbezahlte Brillen müssen nicht von den Witwen bezahlt werden... :twisted:

Irgendwie wird es immer verrückter und makaberer hierzulande...
wir hatten vor vielen jahren den fall, dass eine kurze zeit nach abholung einer brille, die frau des auftraggebers im laden war und wollte die brille zurückgeben, da der mann zwischenzeitlich verstorben war.
merkwürdig ist es nicht, das EuGH Urteil. Denn nicht nach dem Tod, sondern davor wurden ja Ansprüche erzeugt.
Merkwürdig finde ich allerdings auch, dass in Auftrag gegebene Dinge, dann nicht mehr zu bezahlen seien. Das kann ja auch nicht sein, Schulden wären dann ja plötzlich auch weg, nein nein benkhoff, die Erben müssen da schon für gerade stehen, ausser sie schlagen das Erbe aus.

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 12:38
von benkhoff
tja, Du denkst viel zu logisch und eigentlich hast Du auch das richtige Rechtsempfinden, dennoch ist es so... die Gesetze/Richter werden immer bekloppter! :lol:

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 12:43
von Kalle
Ich habe mal gelernt, dass nur dann ein Urlaubsanspruch im Folgejahr bis zum 31.03. möglich ist, wenn: aus betrieblichen Gründen der Urlaub nicht genommen werden konnte.
Kalle

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 13:00
von Robin
Das war mal so, ist aber schon etwas länger her.

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 13:02
von Spezi
benkhoff hat geschrieben:nix, das verfällt gar nix :mrgreen:
Wann verfällt nicht genommener Urlaub?

Urlaubsansprüche verfallen im neuen Jahr , wenn Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorsehen – und wenn der Urlaub nur deshalb nicht eingereicht wurde, weil der Arbeitnehmer es schlicht vergessen hat. Konnten die Mitarbeiter ihren Resturlaub aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht nehmen, bleibt der Urlaubsanspruch auch im neuen Jahr bestehen. Der Resturlaub muss dann aber bis zum 31. März genommen werden


Das meinte ich mit Verfallen, bei Krankheit läuft es weiter bis zum Genesungsjahr, aber das war ja in diesem Fall leider nicht möglich!!

Warum Arbeitgeber, über die sechs Wochen Lohnfortzahlung hinaus, für den Urlaub verantwortlich/ zahlungspflichtig sind erschließt sich mir im Allgemeinen nicht!!

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 13:07
von wörterseh
Kalle hat geschrieben:Ich habe mal gelernt, dass nur dann ein Urlaubsanspruch im Folgejahr bis zum 31.03. möglich ist, wenn: aus betrieblichen Gründen der Urlaub nicht genommen werden konnte.
Kalle
Das gilt allerdings nur, wenn der AN die Möglichkeit hatte seinen Urlaub zu konsumieren. Im Falle von Krankheit bleibt der Anspruch erhalten!
Aha, spezi, Du auch! :mrgreen:

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 13:11
von wörterseh
DI Michael Ponstein hat geschrieben:
benkhoff hat geschrieben:jetzt ganz offiziell durch EuGH bestätigt: auch Tote haben ein Recht auf Urlaub!
Einer Witwe, deren verstorbener Ehemann vor seinem Ableben aufgrund von schwerer Krankheit drei Jahre lang keinen Urlaub nehmen konnten, stehen nun stellvertretend dessen 140 Urlaubtage (bzw. Geld) zu!
Aber (Achtung Ironie): komischerweise müssen Tote die noch offenen Fehlzeiten nicht nacharbeiten. Auch nicht abgeholte oder nur teilbezahlte Brillen müssen nicht von den Witwen bezahlt werden... :twisted:

Irgendwie wird es immer verrückter und makaberer hierzulande...
wir hatten vor vielen jahren den fall, dass eine kurze zeit nach abholung einer brille, die frau des auftraggebers im laden war und wollte die brille zurückgeben, da der mann zwischenzeitlich verstorben war.
merkwürdig ist es nicht, das EuGH Urteil. Denn nicht nach dem Tod, sondern davor wurden ja Ansprüche erzeugt.
Merkwürdig finde ich allerdings auch, dass in Auftrag gegebene Dinge, dann nicht mehr zu bezahlen seien. Das kann ja auch nicht sein, Schulden wären dann ja plötzlich auch weg, nein nein benkhoff, die Erben müssen da schon für gerade stehen, ausser sie schlagen das Erbe aus.
Das diese Dinge nicht zu bezahlen sind, ist mir neu! Ich kenne es anders herum - lediglich aus Rücksicht auf die Situation verzichten die meisten Geschäftsleute auf die Vertragserfüllung.

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 13:14
von vidi
Spezi hat geschrieben: Warum Arbeitgeber, über die sechs Wochen Lohnfortzahlung hinaus, für den Urlaub verantwortlich/ zahlungspflichtig sind erschließt sich mir im Allgemeinen nicht!!
Ist eigentlich doch ganz einfach, der Anspruch auf den Urlaub ist vor der Krankheit entstanden, also ist da der Arbeitgeber für zuständig. Warum sollte er durch die Krankheit des AN die Leistungspflicht verlieren?

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 13:16
von vidi
wörterseh hat geschrieben:
DI Michael Ponstein hat geschrieben:
benkhoff hat geschrieben:jetzt ganz offiziell durch EuGH bestätigt: auch Tote haben ein Recht auf Urlaub!
Einer Witwe, deren verstorbener Ehemann vor seinem Ableben aufgrund von schwerer Krankheit drei Jahre lang keinen Urlaub nehmen konnten, stehen nun stellvertretend dessen 140 Urlaubtage (bzw. Geld) zu!
Aber (Achtung Ironie): komischerweise müssen Tote die noch offenen Fehlzeiten nicht nacharbeiten. Auch nicht abgeholte oder nur teilbezahlte Brillen müssen nicht von den Witwen bezahlt werden... :twisted:

Irgendwie wird es immer verrückter und makaberer hierzulande...
wir hatten vor vielen jahren den fall, dass eine kurze zeit nach abholung einer brille, die frau des auftraggebers im laden war und wollte die brille zurückgeben, da der mann zwischenzeitlich verstorben war.
merkwürdig ist es nicht, das EuGH Urteil. Denn nicht nach dem Tod, sondern davor wurden ja Ansprüche erzeugt.
Merkwürdig finde ich allerdings auch, dass in Auftrag gegebene Dinge, dann nicht mehr zu bezahlen seien. Das kann ja auch nicht sein, Schulden wären dann ja plötzlich auch weg, nein nein benkhoff, die Erben müssen da schon für gerade stehen, ausser sie schlagen das Erbe aus.
Das diese Dinge nicht zu bezahlen sind, ist mir neu! Ich kenne es anders herum - lediglich aus Rücksicht auf die Situation verzichten die meisten Geschäftsleute auf die Vertragserfüllung.
Genau. Auch hier gilt, der Anspruch (diesmal des Verkäufers) ist vor der dem Tod entstanden. Also dürfen die rben nicht nur erben sondern auch zahlen.

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 13:24
von Spezi
vidi hat geschrieben:
Spezi hat geschrieben: Warum Arbeitgeber, über die sechs Wochen Lohnfortzahlung hinaus, für den Urlaub verantwortlich/ zahlungspflichtig sind erschließt sich mir im Allgemeinen nicht!!
Ist eigentlich doch ganz einfach, der Anspruch auf den Urlaub ist vor der Krankheit entstanden, also ist da der Arbeitgeber für zuständig. Warum sollte er durch die Krankheit des AN die Leistungspflicht verlieren?
Ich meine den Urlaubsanspruch während der Krankheit, dafür sind die Arbeitgeber auch noch nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung noch zuständig!!!

Sprich ein Arbeitnehmer der 6 Monate ausfällt, erhält für diesen Zeitraum nach Gesetz, vom Arbeitgeber, für diesen Zeitraum seinen Urlaub!!!!

Der vor der Krankheit erworbene Urlaubsanspruch steht hier doch gar nicht zur Diskussion!!!! :wink:

Re: Urlaub für Tote

Verfasst: Montag 30. Juni 2014, 13:25
von vidi
Dann habe ich das falsch verstanden. Da hast du sicherlich Recht.