benkhoff hat geschrieben:jetzt ganz offiziell durch EuGH bestätigt:
auch Tote haben ein Recht auf Urlaub!
Einer Witwe, deren verstorbener Ehemann vor seinem Ableben aufgrund von schwerer Krankheit drei Jahre lang keinen Urlaub nehmen konnten, stehen nun stellvertretend dessen 140 Urlaubtage (bzw. Geld) zu!
Aber (Achtung Ironie): komischerweise müssen Tote die noch offenen Fehlzeiten nicht nacharbeiten. Auch nicht abgeholte oder nur teilbezahlte Brillen müssen nicht von den Witwen bezahlt werden...
Irgendwie wird es immer verrückter und makaberer hierzulande...
wir hatten vor vielen jahren den fall, dass eine kurze zeit nach abholung einer brille, die frau des auftraggebers im laden war und wollte die brille zurückgeben, da der mann zwischenzeitlich verstorben war.
merkwürdig ist es nicht, das EuGH Urteil. Denn nicht nach dem Tod, sondern davor wurden ja Ansprüche erzeugt.
Merkwürdig finde ich allerdings auch, dass in Auftrag gegebene Dinge, dann nicht mehr zu bezahlen seien. Das kann ja auch nicht sein, Schulden wären dann ja plötzlich auch weg, nein nein benkhoff, die Erben müssen da schon für gerade stehen, ausser sie schlagen das Erbe aus.