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Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 15:48
von bropet
hallo,
ich habe ende juni mit viel zeitaufwand eine brille (habe rechts eine starke sehschwäche von geburt an) angepasst bekommen. diese würde ca. 950 € kosten. gleich anschließend bin ich mir nicht sicher, ob ich das überhaupt möchte, zu teuer, gleitsicht, ich habe mich davon überzeugen lassen. nun hat dieser optiker einmal angerufen, ich war nicht da, und bisher nichts mehr von sich hören lassen. bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen, ich habe zwischenzeitlich andere angebote, die wesentlich günstiger wären.
vielen dank

und freundliche grüße

bropet

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 15:59
von Lutz
bropet hat geschrieben:bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen
Nein, keinesfalls. Es ist völlig ausreichend, wenn Du sie bezahlst... :roll:

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 16:04
von vidi
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bropet hat geschrieben:hallo,
ich habe ende juni mit viel zeitaufwand eine brille (habe rechts eine starke sehschwäche von geburt an) angepasst bekommen.
War bestimmt ein schwieriges Unterfangen.
bropet hat geschrieben:diese würde ca. 950 € kosten.

Wieso würde? Sie Kostet!
bropet hat geschrieben:gleich anschließend bin ich mir nicht sicher, ob ich das überhaupt möchte, zu teuer, gleitsicht, ich habe mich davon überzeugen lassen.
Ah, ja. Im Juni bestellt, gleich anschließend ist dann November :?:
bropet hat geschrieben:nun hat dieser optiker einmal angerufen, ich war nicht da, und bisher nichts mehr von sich hören lassen. bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen,
Wie gesagt, bezahlen reicht.
Nur einmal angerufen. Was erwartest du einen täglichen Anruf? Einladung mit Goldkante? Sei froh, dass noch keine Mahnung da ist.
bropet hat geschrieben:ich habe zwischenzeitlich andere angebote, die wesentlich günstiger wären.
Innerhalb von 4 Monaten kann man immer mal was finden was evtl. günstiger ist. Die Frage ist, sind die Leistungen, Produkte und Qualitäten gleich?

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 16:06
von LöweNRW
bropet hat geschrieben: bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen, ich habe zwischenzeitlich andere angebote, die wesentlich günstiger wären.
vielen dank

und freundliche grüße

bropet
Ja natürlich ! Du bist einen Vertrag eingegangen und der muss von beiden Seiten erfüllt werden ! Und diese anderen Angebote, die günstiger sind, bieten diese die gleiche Qualität ? Fall bitte nicht aud Billigangebote rein. Gutem Sehen sind die nicht dienlich !

nette Grüße

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 17:16
von Smutje
bropet hat geschrieben:hallo,
ich habe ende juni mit viel zeitaufwand eine brille (habe rechts eine starke sehschwäche von geburt an) angepasst bekommen. diese würde ca. 950 € kosten. gleich anschließend bin ich mir nicht sicher, ob ich das überhaupt möchte, zu teuer, gleitsicht, ich habe mich davon überzeugen lassen. nun hat dieser optiker einmal angerufen, ich war nicht da, und bisher nichts mehr von sich hören lassen. bin ich nun verpflichtet, diese brille abzunehmen, ich habe zwischenzeitlich andere angebote, die wesentlich günstiger wären.
vielen dank

und freundliche grüße

bropet
Was soll den das für ein Käse sein !
Kann man einen solchen Schwachsinn nicht löschen ?

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 17:56
von wörterseh
bropet, bei Deiner Frage ist mir wirklich die Luft weg geblieben!
Ich hoffe, das sich bald auch in Deinem Arbeitsleben Menschen finden die Deine Arbeit in dieser Art und Weise schätzen...Über solche Dreistigkeit kann man nur den Kopf schütteln!
Ich sehe das auch so wie smutje...

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 18:08
von palmi
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

Auszug:
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 21:23
von optidi
Hallo bropet,

bevor du jetzt mit dem Argument kommst, dass du keinen Vetrag unterschieben hast, dann hier ein paar Zeilen aus dem Vertragsrecht.
Bei einer Willenserklärung muss der innere Wille erklärt werden, also nach außen erkennbar gemacht werden. Die Artikulierung des Willens erfolgt in der Regel ausdrücklich (mündlich oder schriftlich), kann jedoch auch stillschweigend, d.h. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln vorgenommen werden. Damit gibt es drei Formen, mit denen man rechtlich seinen Willen zum Ausdruck bringen kann, nämlich mündlich, schriftlich oder durch „schlüssiges“/konkludentes Verhalten
Konkludentes Handeln beim Optiker bedeutet:

Refraktion durchführen lassen, Fassung und Gläser nach Beratung aussuchen, den Endpreis nennen lassen und die Bestellung des Auftrages nicht verneinen.

Du hast also einen rechtsgültigen Werkliefervertrag abgeschlossen und bist verpflichtet deinen Teil zur Erfüllung bei zu tragen.

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 22:06
von Karoshi
wenn Sie Glück haben wird er sich nochmal melden. Wenn Sie Pech haben liegt die Sache schon bei einem Inkassobüro und das wird dann richtig teuer. Verdient hätten Sie die 2te Variante. Wegen so einer beschi*enen Zahlungsmoral gehen reihenweise Firmen pleite. Unterste Schublade.

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 22:55
von Metzgermeister
Ich halt das ganze für nen Fake, weil so deppert kann keiner sein.

Falls doch nicht, kann bropet froh sein einen so gleichgültigen Optiker zu haben, denn ich hätte einem solchem Schmarotzer schon längst ein gerichtliches Mahnverfahren in den Rachen gestopft.

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 23:15
von wörterseh
Metzgermeister hat geschrieben:Ich halt das ganze für nen Fake, weil so deppert kann keiner sein.

Falls doch nicht, kann bropet froh sein einen so gleichgültigen Optiker zu haben, denn ich hätte einem solchem Schmarotzer schon längst ein gerichtliches Mahnverfahren in den Rachen gestopft.
...nur das?
Wirst Du doch noch zum Pazifisten!?
8)

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 23:38
von palmi
Mäßigung bitte, ich denke es wurde bisher genug geschrieben und deutlich gemacht, dass bei einem derartig beschriebenen "Vorgehen" die Pflichten eines Kaufvertrages nicht eingehalten werden.

Danke.

Re: Brillenabholung

Verfasst: Montag 4. November 2013, 23:45
von Metzgermeister
wörterseh hat geschrieben:
Metzgermeister hat geschrieben:Ich halt das ganze für nen Fake, weil so deppert kann keiner sein.

Falls doch nicht, kann bropet froh sein einen so gleichgültigen Optiker zu haben, denn ich hätte einem solchem Schmarotzer schon längst ein gerichtliches Mahnverfahren in den Rachen gestopft.
...nur das?
Wirst Du doch noch zum Pazifisten!?
8)

Man muss ja nicht immer gleich mit dem Rundkantholz durch die Tür brechen (Vor allem nicht bei einem so offensichtlichem Fake). :) Und bald ist Weihnachten, da kann man auch mal nen Gang runter schalten. :)
So aber jetz bin ich raus.

Re: Brillenabholung

Verfasst: Dienstag 5. November 2013, 00:48
von deephorst
Ey bropet, wie arm ist das denn...

Re: Brillenabholung

Verfasst: Dienstag 5. November 2013, 10:36
von benkhoff
nach 4 bis 5 Monaten wirds langsam Zeit zu bezahlen... denn wer die Musik bestellt, der zahlt die auch! Warum lassen Sie denn den Kollegen so lange warten? DER hat schließlich schon längst alles dafür ausgegeben: Kosten der Fassung, Kosten der Gläser, Versandkosten, Versicherungskosten, Kosten für den Einbau/Einschlkeifkosten der Gläser, usw und so fort...