Ich habe mal eine ganz spezielle Frage an alle die sich auskennen. Folgende Situation: Meinem Freund wurde ohne Abmahnung und angaben von Gründen unerwartet gekündigt. Er hat seine Ausbildung bei Fielmann gemacht und ist danach in eine andere Filiale gewechselt, mit neuem Vertrag. Nun sagt Fielmann, er hätte keinen Kündigungsschutz, weil die Filiale selbständig wäre und nichts mit der ausbildenden Filiale zu tun hätte. Auf seiner Lohnabrechnung steht allerdings als Eintrittsdatum, das Datum an dem er seine Ausbildung begonnen hat und danach hätte er also Kündigungsschutz. Lohnabrechnungen kommen alle von der Zentrale. Meine Frage: Stimmt es wirklich, dass wenn man bei Fielmann die Filiale wechselt fürs erste halbe Jahr keinen Kündigungsschutz hat?
Probezeit 3 Monate ist vorbei, 4 Wochen nach Probezeit plötzlich Kündigung. Fielmann hat keinen Betriebsrat. Lt. Anstellungsvertrag war Kündigung jederzeit zum Quartalsende möglich. Nach ihm wurde ein Mitarbeiter von über 60 Jahren eingestellt. Musste er deshalb gehen?
Ausbildung war beendet. Kündigung fristgerecht wie vereinbart. Neuer Arbeitsvertrag andere Filiale, anderer Niederlassungsleiter. Lt. Meldebestätigung mit erfolgreicher Prüfung Abmeldung alte Filiale, Anmeldung in neuer Filiale einen Tag später. Neuer Standort andere Stadt.
Mit bestandener Gesellenprüfung endet auch immer der Ausbildungsvertrag. Deshalb muss auch immer ein neuer Vertrag für die Weiterbeschäftigung geschlossen werden. Deshalb gelten immer auch die neuen Vertragsbedingungen! Da gibt es keinen Kündigungsschutz, wenn er nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt wurde.
Gruß Vidi "Geh nicht dahin, wo die Welle ist. Geh dahin, wo sie sein wird“ (Elmar Nordvisk)
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,...
Durch die neue Arbeitsvertragsbildung gibt es auch eine neue Kündigungsfrist und die erneute Probezeit zeigt auch daraus, dass es sich um ein neues Arbeitsverhältnis handelt. Ergo hat man keine sechsmonatige Arbeitszeit in dem Unternehmen.
Ist der neue Vertrag mit F*mann Hamburg (Zentrale) oder mit der Filiale (ggf. Franciser) geschlossen worden?
Der Mensch hat Augen, die nicht alles sehen.
Der Mensch hat Ohren, die nicht alles hören.
Warum sollte er dann ein Gehirn haben, das alles versteht?
(Adnan Zelkanovic)
Also es ist kein Franchise. Die Kündigung wurde von einem Dr.B Körber unterschrieben nicht vom Niederlassungsleiter. Lohnabrechnungen kommen aber alle von der Zentrale.
.. und dann gibts doch auch noch die Personalgesellschaft
(so ne Art Personaldienstleister),
wo man oft die ersten Monate beschäftigt wird -
bei Eignung wird man dann zu "F..." übernommen
und dann ist man erst so richtig dabei.
Wie lautet lt. Arbeitsvertrag der Arbeitgeber (mit Adresse) ?
Warum wendest Du Dich nicht an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht? Nimm alle Unterlagen/Verträge des Arbeitgebers mit zu ihm und er wird Dir sagen welche Möglichkeiten ihr habt.
Martin Oppenheim hat geschrieben:Warum wendest Du Dich nicht an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht? Nimm alle Unterlagen/Verträge des Arbeitgebers mit zu ihm und er wird Dir sagen welche Möglichkeiten ihr habt.