Sehtest nicht bestanden - Wie lange dauert's jetzt?
Verfasst: Donnerstag 5. Juli 2012, 18:58
Hallo zusammen,
wie schon im anderen Thread erwähnt, hat unsere Tochter den Sehtest für den Führerschein nicht bestanden. Die Sehschwäche ist wohl -0,25 und -0,75.
Bisher hatte ich immer angenommen, dass man beim Nichtbestehen ohne Sehhilfe einfach die Bescheinigung bekommt mit der Auflage "Sehhilfe erforderlich". - Selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass man mit Sehhilfe den Test bestehen würde.
Also ich habe jetzt immer gedacht, dass der Optiker beim Sehtest feststellen kann, dass der Kunde/Patient die und die Brillenstärke braucht und damit den Sehtest besteht. Konkret habe ich mir das so vorgestellt, wie beim typischen Messen für Kontaktlinsen oder Brille, wo der Optiker eben immer mehr oder weniger Stärke dazugibt bzw. wegnimmt.
Wie dem auch sei, unsere Tochter hat keine Bescheinigung bekommen und soll den Sehtest nochmal machen, wenn sie eine Brille hat.
Meine Fragen sind jetzt:
1. Ist das ein ganz normales Vorgehen?
2. Gibt es keine Möglichkeit, sofort nach dem nichtbestandenen Sehtest ohne Brille doch noch eine Bescheinigung zu erhalten mit der Auflage "Sehhilfe erforderlich"?
3. Weshalb ist es nicht möglich, den Sehtest mit dem typischen Messgerät, was man auch für Brillen- und Kontaktlinsenanpassung benutzt, zu machen und dann die Bescheinigung mit Sehhilfenauflage zu erstellen?
Gerade bei der zweiten und dritten Frage stelle ich mir die Frage, ob nicht die Möglichkeit besteht, dass der Optiker nur für den Sehtest eine 0815-Standardbrille zur Verfügung stellen kann oder eben das "Anpassungsgerät" benutzt. Bestimmt gibt es da spezielle Optiker-Brillen, wo man einfach die Brillenstärken austauschen kann, oder nicht? - Ich hatte den Optiker beim Sehtest darauf angesprochen. Der meinte allerdings, dass es auch auf die Krümmung o. ä. ankäme und es deswegen nicht möglich wäre. Der Optiker wäre auch bereit gewesen, eine richtige Ausmessung etc. vorzunehmen - nur eine Bescheinigung hätte es an diesem Tag nicht gegeben. Wir haben das dann sein lassen, weil dieser Optiker aufgrund der räumlichen Entfernung zu unserem Wohnort sowieso nicht für die Zukunft in Frage gekommen wäre und wir seine Zeit nicht noch weiter in Anspruch nehmen wollten; zumal er für den nichtbestandenen Sehtest etc. kein Geld verlangt hat.
Nur um es nochmals klarzustellen:
Selbstverständlich wird unsere Tochter eine Brille bei einem Optiker anfertigen lassen (muss sie ja scheinbar sowieso, weil es sonst die Bescheinigung nicht gibt). Meine Frage zielt viel mehr darauf ab, die Sehtest-Bescheinigung möglichst schnell zu erhalten und nicht noch die "Herstellung" der Brille abwarten zu müssen, die ja bestimmt auch mind. 1 Woche dauert. Letztendlich geht es darum, den Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle schnellsmöglich abgeben zu können, weil diese Bearbeitung wohl länger dauert und der Sehtest im Gegensatz zum Erste-Hilfe-Kurs wohl nicht nachgereicht werden kann.
wie schon im anderen Thread erwähnt, hat unsere Tochter den Sehtest für den Führerschein nicht bestanden. Die Sehschwäche ist wohl -0,25 und -0,75.
Bisher hatte ich immer angenommen, dass man beim Nichtbestehen ohne Sehhilfe einfach die Bescheinigung bekommt mit der Auflage "Sehhilfe erforderlich". - Selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass man mit Sehhilfe den Test bestehen würde.
Also ich habe jetzt immer gedacht, dass der Optiker beim Sehtest feststellen kann, dass der Kunde/Patient die und die Brillenstärke braucht und damit den Sehtest besteht. Konkret habe ich mir das so vorgestellt, wie beim typischen Messen für Kontaktlinsen oder Brille, wo der Optiker eben immer mehr oder weniger Stärke dazugibt bzw. wegnimmt.
Wie dem auch sei, unsere Tochter hat keine Bescheinigung bekommen und soll den Sehtest nochmal machen, wenn sie eine Brille hat.
Meine Fragen sind jetzt:
1. Ist das ein ganz normales Vorgehen?
2. Gibt es keine Möglichkeit, sofort nach dem nichtbestandenen Sehtest ohne Brille doch noch eine Bescheinigung zu erhalten mit der Auflage "Sehhilfe erforderlich"?
3. Weshalb ist es nicht möglich, den Sehtest mit dem typischen Messgerät, was man auch für Brillen- und Kontaktlinsenanpassung benutzt, zu machen und dann die Bescheinigung mit Sehhilfenauflage zu erstellen?
Gerade bei der zweiten und dritten Frage stelle ich mir die Frage, ob nicht die Möglichkeit besteht, dass der Optiker nur für den Sehtest eine 0815-Standardbrille zur Verfügung stellen kann oder eben das "Anpassungsgerät" benutzt. Bestimmt gibt es da spezielle Optiker-Brillen, wo man einfach die Brillenstärken austauschen kann, oder nicht? - Ich hatte den Optiker beim Sehtest darauf angesprochen. Der meinte allerdings, dass es auch auf die Krümmung o. ä. ankäme und es deswegen nicht möglich wäre. Der Optiker wäre auch bereit gewesen, eine richtige Ausmessung etc. vorzunehmen - nur eine Bescheinigung hätte es an diesem Tag nicht gegeben. Wir haben das dann sein lassen, weil dieser Optiker aufgrund der räumlichen Entfernung zu unserem Wohnort sowieso nicht für die Zukunft in Frage gekommen wäre und wir seine Zeit nicht noch weiter in Anspruch nehmen wollten; zumal er für den nichtbestandenen Sehtest etc. kein Geld verlangt hat.
Nur um es nochmals klarzustellen:
Selbstverständlich wird unsere Tochter eine Brille bei einem Optiker anfertigen lassen (muss sie ja scheinbar sowieso, weil es sonst die Bescheinigung nicht gibt). Meine Frage zielt viel mehr darauf ab, die Sehtest-Bescheinigung möglichst schnell zu erhalten und nicht noch die "Herstellung" der Brille abwarten zu müssen, die ja bestimmt auch mind. 1 Woche dauert. Letztendlich geht es darum, den Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle schnellsmöglich abgeben zu können, weil diese Bearbeitung wohl länger dauert und der Sehtest im Gegensatz zum Erste-Hilfe-Kurs wohl nicht nachgereicht werden kann.