vidi hat geschrieben:Hallo Matthias,
ich würde erst einmal das endgültige Ergebnis der Untersuchung abwarten. Ob eine Verbesserung der Sehleistung auf dem rechten Auge noch möglich ist muss man einfach ausprobieren. Ich habe mal bei einem Kunden, der ca. 40 Jahre wegen einem starken Stärkenunterschied nur ein Auge korrigiert hatte, das andere Auge auch auskorrigiert und eine Brille angefertigt. Die Sehleistung stieg bei ihm innerhalb kürzester Zeit auf zufriedenstellende Werte und er hatte wieder ein Stereosehen.
So etwas zu hören gibt mir Hoffnung. Bedeutes Stereosehen = räumliches Sehen? Weil der Augenarzt meinte, ich würde niemals räumlich sehen können. Er hat gefragt, ob ich schon einmal in einem 3D Film war, worauf ich mit "Nein" antwortete. Daraufhin meinte er, es würde auch nichts bringen, da ich den Effekt nicht wahrnehmen könnte.
Der Arzt selbst merkte an, dass er nicht glaube, dass sich an meinem rechten Auge viel verbessern ließe, da es dafür bereits zu spät sei.
Der Arzt hat einen kompetenten Eindruck auf mich gemacht, obgleich er sehr kurz angebunden schien.
vidi hat geschrieben:Man kann also nichts von vornherein ausschließen, dafür ist unser Gehirn zu leistungsfähig.
Daran glaube ich ebenfalls. Deswegen möchte ich alles versuchen, meine Sehleistung irgendwie zu verbessern. Selbst wenn es nur minimal ist.
vidi hat geschrieben:Übrigens unter einer Hornahutverkrümmung leidet man bestimmt nicht, das ist keine schlimme Krankheit, sondern "nur" eine nicht optimale Form der Hornhaut.
Ich glaube nicht, dass du deine Eltern wegen deiner Sehleistung verklagen kannst. Dann könnte jeder seine Eltern verklagen, egal wofür. Sei es, weil man in der falschen Gegend wohnt oder an der falschen Schule eingeschult wurde oder die Aufsichtpflicht verletzt wurde und man sich deswegen verletzt hat oder..oder... oder
Generell haben Sie natürlich recht, jedoch halte ich es nicht für in Ordnung, durch eine vorsätzliche Fehlentscheidung, gegen den Rat eines Arztes, etwas herbei zu führen, was zu einer späteren Behinderung führen könnte bzw. bei mir geführt hat.
Natürlich konnte er nichts für meine suboptimale Hornhaut, jedoch ist er auch nicht seinen väterlichen Pflichten nachgegangen, als der Arzt meinte, es müsse etwas unternommen werden. Dies halte ich für fragwürdig.
Generell schonmal Danke für Ihre Ansicht bezüglich der Thematik.
sachsenmeisterin hat geschrieben:Wie sind denn die Werte, die der Augenarzt festgestellt hat.
Und dann würde mich noch interessieren, ob du einen Führerschein hast. Denn mit 50% bekommt man den nicht ohne Korrektur.
Er hat bisher noch keine Werte festgestellt.
Gaia hat geschrieben:Leider kann ich derzeit noch keine genauen Sehwerte nennen, da der intensive Untersuchungstermin am 28. 6. ist. Dann wird die Sehmuskulatur mit Augentropfen bedäubt, soweit ich verstanden habe, um ein neutrales Bild, bezüglich meiner Sehkraft und Sehstärkte, zu erhalten.
Nein, ich habe
noch keinen Führerschein, da es beruflich auch ohne gut geht. Wollte mir aber offen lassen, zukünftig einen zu machen. Dabei kam gestern natürlich auch wieder Angst, überhaupt noch am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen...
Wenn ich einen Führerschein hätte, würde ich ohnehin nicht mehr fahren. So verantwortungslos gegenüber meinen Mitmenschen bin ich nämlich nicht.