Seite 2 von 4

Re: Glasstärke

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2015, 18:30
von prüflingsprüfer
starry_night hat geschrieben: 0,5 reichen auch.
wenn man nach Gehör fährt sicherlich -
ups, wenn es kracht noch einen Meter,was ! Scherz aus

Re: Glasstärke

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2015, 18:32
von starry_night
Der Gesetzgeber hat geschrieben:Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php

Re: Glasstärke

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2015, 18:40
von optiIRL
Harmlos, ich hatte schon einen Kunden der hat für besseres Lesen und der Vermeidung einer Prismenkorrektur auf 0,75 dpt. verzichtet.

Re: Glasstärke

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2015, 18:42
von starry_night
Und die Blendempfindlichkeit testet Ihr dann auch?

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 09:57
von GodEmperor
starry_night hat geschrieben:
Der Gesetzgeber hat geschrieben:Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php
...unter 1.1 heisst es:
[...]Der Sehtest (§ 12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7.
Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 zu erstellen. [...]

Also reicht ein Visus von 0.5 nicht.

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 09:59
von GodEmperor
starry_night hat geschrieben:Und die Blendempfindlichkeit testet Ihr dann auch?
Die ist subjektiv und hat nicht nur mit den Augen zu tun. Verkratzte Frontscheibe oder schlechtes (dunkler als diese Xenon- Laser- WeissderDeibellampen) Licht blenden einen auch.

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 10:02
von starry_night
GodEmperor hat geschrieben:
starry_night hat geschrieben:
Der Gesetzgeber hat geschrieben:Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php
...unter 1.1 heisst es:
[...]Der Sehtest (§ 12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7.
Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 zu erstellen. [...]

Also reicht ein Visus von 0.5 nicht.
Doch, wenn auch die sonstigen in 1.2 aufgelisteten Kriterien erfüllt sind.

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 10:04
von GodEmperor
starry_night hat geschrieben:Doch, wenn auch die sonstigen in 1.2 aufgelisteten Kriterien erfüllt sind.
Und was ist mit:
2.1.1 Zentrale Tagessehschärfe
Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220, Ausgabe Januar 1997.
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe auf jedem Auge 0,8
und beidäugig 1,0.
Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

Das Ding kann man lesen, wie man will, Verordnungstexte eben.

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 10:07
von GodEmperor
GodEmperor hat geschrieben:Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.
Muss mich mal selber zitieren... Plusbrillen weg vom Steuer! War da nicht auch noch was mit einer Höchstmittendicke ohne Entspiegelung, welches dann einen Transmissionsgrad von unter 75% hat und demzufolge als Lichtschutz zählt?

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 10:12
von starry_night
GodEmperor, Du wirfst hier einiges durcheinander. Für Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gelten strengere Regeln als für den gewöhnlichen Kfz-/Motorrad-/...-Führerschein. Lies die Verordnung mal komplett und nicht nur in Auszügen, dann dürfte das eigentlich klar sein.

Mir haben auch jahrelang Ärzte und Optiker weismachen wollen, dass man zum Autofahren mind. 0,7/0,7 braucht, deswegen reagiere ich darauf so allergisch. Es wäre für mich um einiges einfacher gewesen, den Führerschein wie alle anderen mit 18 zu machen.

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 10:20
von GodEmperor
...stimmt, hast recht. Hat damit gar nichts zu tun. Ich komm mit den "neuen" Klassen echt immer durcheinander. Mein Führerschein ist noch aus Pappe. Allerdings auch nicht mehr grau. Nur bitte nimm dir mal Punkt 1.1 vor, da steht wirklich 0.7. Oder wird das wegen nachfolgender Punkte ausser Kraft gesetzt?
starry_night hat geschrieben:Mir haben auch jahrelang Ärzte und Optiker weismachen wollen, dass man zum Autofahren mind. 0,7/0,7 braucht, deswegen reagiere ich darauf so allergisch. Es wäre für mich um einiges einfacher gewesen, den Führerschein wie alle anderen mit 18 zu machen.
Hattest du Probleme, den Führerschein zu machen wegen schlechterer Sehleistung als 0.7?

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 10:25
von starry_night
Ja, wird er. Das Verfahren ist
1.1 Standard-Sehtest, den man auch beim Optiker machen kann. Erreicht man mind. 0,7/0,7, bekommt man den Wisch für den Führerschein und alles ist gut. Erreicht man ihn nicht, will aber trotzdem fahren, geht es weiter mit
1.2 Augenärztlichem Gutachten. Da wird dann nicht nur die Tagessehschärfe getestet, sondern auch einiges anderes wie Gesichtsfeld, Nachtsicht und Blendempfindlichkeit. Und je nach Ergebnis dieser Tests fällt dann eben die Empfehlung aus. In meinem Fall war alles ausreichend bis auf die Blendempfindlichkeit. Deshalb habe ich in meinem Führerschein nicht nur die 01 für die Sehhilfe, sondern auch die 05.01 für Fahren nur bei Tageslicht.
Hattest du Probleme, den Führerschein zu machen wegen schlechterer Sehleistung als 0.7?
Ja, einzeln komme ich auf etwa 0,4/0,3, mit beiden Augen zusammen (Nystagmus lässt grüßen) erreiche ich aber die erforderlichen 0,5.

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 10:31
von GodEmperor
Klar, dann reichen 0.5 mit augenärztlichem Gutachten. Beim Optiker reichts nicht. Jeder Optiker sollte dich eigentlich zum Augenarzt geschickt haben nachdem der Sehtest nicht bestanden wurde.

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 12:10
von starry_night
Ich hab nie einen Optiker nach dem Sehtest für den Führerschein gefragt. Seit ich denken kann, hieß es von Arzt- und Optikerseite ungefragt immer, dass das mit dem Visus leider nichts wird mit dem Führerschein. Eines besseren belehrt wurde ich erst nach einem Arztwechsel - ich fiel fast vom Behandlungsstuhl, als die neue Ärztin mich fragte, ob ich denn Auto fahre.
Das Gutachten hat sie mir dann aber auch nicht selbst ausgestellt, sondern mich weiter zum Obergutachter geschickt.

Re: Glasstärke

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2015, 12:14
von Robin
Und unabhängig von diesem Einzelfall:

V 0,5 reichen definitiv nicht, wenn mit einer Sehhilfe V 0,7 oder mehr erreichbar sind! (egal wer da gerade testet!).

Und die Bestimmungen sind sehr oft überarbeitet worden. Da ist es die Frage, ob damals als starry-night 18 Jahre alt war die Regeln schon so ausgesehen haben wie heute! Während meiner Lehrzeit musste eine Kollegin (wegen funktionaler Einäugigkeit = Visus R 1,0 L 0,15) sogar noch zur MPU, also zum "idiotentest")

Aber da bei Brille2015 bisher nichts von einem nicht ausreichenden Sehvermögen mit den aktuellen Werten stand und die ja zwei mal gemessen wurden, kann man vermuten, das brille 2015 wohl mindestens annähernd Visus 1,0 erreicht (jedoch mindestens die 0,7 - sonst hätten wohl die beiden Kollegen hoffentlich was gesagt und auch weiter gemessen!). Insoweit gehe ich ehr davon aus, das es um das allerletzte Kitzeln von noch einem kleinen bisschen Sehleistung mehr ging. Das kann dann nachts ja ganz angenehm sein, dürfte tagsüber aber vermutlich ehr stören. Letzendlich macht es sinn, dies bei den Kollegen testen zu lassen, die die bisherigen Augenprüfungen durchgeführt haben.

PS: 0,25 mehr oder weniger bei V max von 1,6 heisst schlimmstenfalls immer noch Visus 1,2 (und damit rein rechnerisch doppelt so gut wie Visus 0,5)