Tchibo wir sind so doof

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Luigi Vercotti
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Re: Tchibo wir sind so doof

Beitrag von Luigi Vercotti »

PierreRoggi hat geschrieben: Im Ruhrgebiet ist der Wettbewerb allerdings ein anderer. Jeder , der ein Geschäft auf der gleichen Straße, wie eyesandmore hat, der weiß wovon ich spreche. Man hört dort refraktionieren Mitarbeiter, die nichtmals einen Gesellenbrief haben. Aber das interessiert viele KUnden nicht - alles nur für einen vermeintlich guten Preis: Brille 95€ , die es bei jedem "Tradi" für 39€ gibt plus Bedienung von Fachpersonal. Es stellt sich die Frage: Wie locke ich den Kunden in mein Geschäft.
Warum wenden Sie sich nicht an die zuständige Handwerkskammer und Innung? Machen Sie das doch öffentlich.
Stattdessen beteiligen Sie sich am (auch am Ende für Sie) ruinösen Wettbewerb, wer der Billigste ist.
auch wir haben diese Kette vor Ort. Kein Grund schlecht zu arbeiten. Viele Kunden machen dort die Erfahrung, dass eine Gleitsichtbrille für €195,- doch nicht so gut ist, wie die Brille die sie vorher bei uns kauften. Die sagen einmal Eyes&More und nie wieder.
Glauben Sie,dass Sie zufriedene Kunden mit Ihren Billiggleitsichtbrillen bekommen???
T
Traumtänzerin
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Re: Tchibo wir sind so doof

Beitrag von Traumtänzerin »

Gerd Bernau hat geschrieben:
Traumtänzerin hat geschrieben:Es ist wirklich schade, dass das, was für uns Kunden gut ist, für euren Berufsstand von Nachteil ist.
Was ist gut für den Kunden? Daß er sich ein Zufallsprodukt bestellt? Ist zwar billig, aber es ist Zufall, wenn alles richtig passt. Gut ist es, wenn's wirklich versemmelt ist. Das merkt der Kunde und schickt die Brille zurück. Wenn wann die Brille aber zufällig halbwegs passt, dann meint er, daß die Brille gut ist. Dennoch hat der als Ergebnis Kopfschmerzen, Schielen, Probleme bei der Entfernungseinschätzung und somit eine Gefahr für den Straßenverkehr u.v.m.
Klaus Nerlich hat geschrieben:Ist es wirklich für den Kunden gut eine "Sehhilfe" aus dem Internet zu kaufen, die im Straßenverkehr GEFÄHRLICH ist :?:
Mein Beitrag war absolut nicht als Plädoyer für den Brillenkauf im Internet gedacht - tut mir leid, wenn ich es missverständlich formuliert habe!

Mir ging es eher darum, dass ich es für uns Kunden gut finde, dass wir auch vor Ort, sei es bei einer Kette (und damit meine ich nicht eyes & more) oder beim Tradi, zu erschwinglichen Preisen eine Zweit-, Dritt- oder Viertbrille von guter Qualität erwerben können, und dass wir nicht mehr gezwungen sind, uns für eine möglichst neutrale Fassung zu entscheiden, die zu allem passt. Das bedeutet für mich nicht, jeden Modetrend mitzumachen - in meinem Alter hat man seinen Stil längst gefunden, ich habe einige meiner aktuellen Fassungen auch schon über zwei Jahre und sie gefallen mir noch immer (ganz anders als die vom Online-Optiker).

Hier stimme ich also wörterseh vollkommen zu:
wörterseh hat geschrieben: Nur weil nicht alles total dem schnellen, modischen Wandel unterworfen ist, heißt das noch nicht das es auch schön sein kann. ...Ich leiste mir, seit ich diesem Modeunfug abgeschworen habe wieder hochwertige Kleidung, Schuhwerk, Lebensmittel...beim ansässigen Händler gekauft. Auch das was ich mir kaufe ist der Mode unterworfen, wie alles aber dieses heute blau und morgen gelb?
Aber ich finde, man sollte die Entwicklung, die dazu geführt hat, dass es Spaß macht, Brille zu tragen, nicht bedauern. Sie hat auch ihr Gutes! Der Internet-Handel mit Brillen gehört nicht unbedingt dazu!
"Nicht jeder der träumen und tanzen kann ist ein TRAUMTÄNZER :mrgreen:"... (c) by Klaus Nerlich

I want it all, I want it all, I want it all - and I want it NOW! (und wenn das nicht klappt: Time is on my side...)
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vidi
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Re: Tchibo wir sind so doof

Beitrag von vidi »

NEWSTICKER vom ON:
Gericht fordert Hinweispflicht

Gleitsichtbrillen aus dem Internet weisen nachteilige Eigenschaften im Straßenverkehr auf

In der vorläufigen Entscheidung über einen Antrag des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) gegen die Tchibo GmbH (Hamburg) wies das Landgericht Hamburg darauf hin, dass es zulässig ist, Internet-Gleitsichtbrillen anzubieten und zu bewerben, dass dies allerdings nicht mit vollmundigen Anpreisungen wie „hochwertig“ oder „in Optiker-Qualität“ geschehen dürfe. In der Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils vom 22.02.2013 heißt es weiter, dass Verbraucher darauf hingewiesen werden müssen, dass über das Internet bezogene Gleitsichtbrillen im Straßenverkehr zu einer Gefahr werden können.

Das Gericht erklärte seine im Eilverfahren getroffenen Aussagen damit, dass die im Internet zu erwerbenden Gleitsichtbrillen nur auf einer sehr schmalen Datenbasis gefertigt werden – anders als die der stationären Augenoptiker. Bei der Werbeaussage „Optiker-Qualität“ werde der Verbraucher annehmen, dass in die von ihm bestellbare „individuelle Gleitsichtbrille“ dieselben Optikerleistungen einfließen, die auch bei einem stationären Optiker erbracht werden, meinten die Richter. Dabei werde der Verbraucher aber nicht von einer mangelhaften Leistung des stationären Augenoptikers ausgehen, sondern eine optimale „Optiker-Leistung“ zugrunde legen. „Diese Vorstellungen entsprechen nicht der Wirklichkeit“, so die Richter. Wer dennoch in dieser Art für Internet-Gleitsichtbrillen werbe, handele deshalb wettbewerbswidrig, heißt es in der Begründung des Landgerichts weiter.

Abschließend fordern die Richter, dass Anbieter von Internetbrillen in der Werbung darauf hinweisen müssten, dass die Benutzung dieser Brillen im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen können. Auf eine solche nachteilige Eigenschaft der Brillen müsse hingewiesen werden.

Mit dem Urteil aus Hamburg wird sicherlich noch nicht das letzte Wort zum Thema Internetvertrieb von Korrektionsbrillen gesprochen worden sein. Zum einen handelt es sich hier „nur“ um eine vorläufige Entscheidung in einem Eilverfahren. Zum anderen gibt es noch viele offene Fragen.

Allerdings scheinen auch die Gerichte erkannt zu haben, dass Brillen, die auf einer zu schmalen Datenbasis hergestellt und über das Internet abgegeben werden, qualitativ wesentlich schlechter sind als fachgerecht hergestellte Brillen vom stationären Augenoptiker. Dies haben sowohl dieses Urteil gegen Tchibo, das Urteil des Landgerichts Kiel vom 30.10.2012 gegen Lensbest, als auch die Ausführungen der Richter vom Landgericht Köln in der mündlichen Verhandlung im Verfahren gegen Brille 24 Anfang 2011 gezeigt. Hier zeichnet sich für künftige Verfahren eine gewisse Tendenz ab, auch wenn die beiden vorgenannten Urteile für andere Gerichte und für andere Internetanbieter nicht verbindlich sind.

Gerichtlich noch nicht geklärt ist die Frage, ob die Auswirkung der Brillen auf die Gesundheit der Kunden so gravierend sind, dass ein Vertriebsverbot gerechtfertigt ist. Diese Frage ist aber so komplex und ihre Beantwortung so folgenreich, dass ein Eilverfahren zur Klärung nicht geeignet sein dürfte. In Betracht kommt wohl nur ein teures und mehrere Jahre dauerndes Klageverfahren, was in einem Grundsatzurteil mündet.

Über die weitere Vorgehensweise wird nun voraussichtlich der ZVA-Vorstand auf seiner kommenden Sitzung am 09.03.2013 in Jena entscheiden.

Quelle: ZVA
Autor: Dr. Jan Wetzel
Gruß
Vidi

"Geh nicht dahin, wo die Welle ist. Geh dahin, wo sie sein wird“ (Elmar Nordvisk)
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wörterseh
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Re: Tchibo wir sind so doof

Beitrag von wörterseh »

Noch kein Meilenstein, aber es hilft bei der Argumentation gegenüber dem Kunden.
Wer sich mit einem Idioten streitet beweist das es gerade zwei davon gibt!
K
Klaus Nerlich
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Re: Tchibo wir sind so doof

Beitrag von Klaus Nerlich »

Jetzt muss der ZVA endlich einmal aufwachen!

Der Verband muss nun zumindest einen Hinweis auf allen Internetseiten erwirken, dass die Brillen aus dem Internet im Straßenverkehr gefährlich sind.

Auch sollte sich vom ZVA jetzt einer hinsetzen und alle Internetseiten nach "Optiker-Qualität", "individuelle Brillengläser" und ähnlichem ausfindig machen und die Anbieter umgehend abmahnen. Auch bei BrilleBitte.de, wo mit "individueller Anfertigung" geworben wird. Die Gaukeln auch eine Qualität vor, die nicht eingehalten werden kann. Auch wenn ein LIV Vorsitzender dahinter steht.

Die Politik muss aufgefordert werden, dass diese verbindliche Warnhinweise gesetzlich verankert. Ach, das sind ja alles Dinge, die ich bereits vor einem Jahr bei der Petition mit vorgeschlagen habe.

Na jetzt kann es der ZVA ja umsetzen, wenn ein Gericht ebenfalls meiner Meinung ist.
Präqualifikation - Homepage http://www.pq-nerlich.de/

Hilfe zur Selbsthilfe bedarf manchmal Dritter
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