Echt? Find ich klasse! Ich hab meinen Abschluss an der FFA 1983 gemacht, da gab es das noch nicht.Karoshi hat geschrieben:An der Meisterschule in München gibt es eine Tradition. Man verbringt einen halben Tag (oder so lange man es erträgt) mit Simulationsbrillen. Darunter die üblichen Augenkrankheiten (altersabhängige Makuladegeneration, diabetische Retinopatie, Gesichtsfeldausfälle, Katarakt, usw). Darunter auch eine Brille die Visus 0,5-6 simuliert.
Damit geht man dann einkaufen, einen Parkschein ziehen und versucht Bushaltezeiten zu entziffern.
Am Anfang ist das alles noch recht lustig, aber man kommt damit schon sehr in's Grübeln.
Stimmt - gerade gestern erlebt: Dame, ca. 50 Jahre alt, keine Brille, Führerscheinsehtest, Ergebnis: Visusstufe 0,3 wurde mit Hängen und Würgen bewältigt, dann war Ende...LöweNRW hat geschrieben: Aber da sind die Erfahrungen der Optiker offensichtlich anders...
Ja, das hat mich schon oft genervt, vor allem, wenn man dann der Kassiererin die Börse gibt, um das Geld rauszählen zu lassen.palmi hat geschrieben:Mit freuen hat es fast weniger zu tun, aber die Simulationsbrille in der FFA sind wirklich gut gemacht und es geht einen schon sehr nahe, wenn der Visus unter 0,5 ist und man aufeinmal merkt, wie anspruchsvoll ein nichtmal 1km langer Fußweg durch die Stadt wird. Einkaufen und Co ist da natürlich nochmal n zacken krasser. Und jeder der die Simulationsbrillen mal aufhatte, wird nun nicht mehr mit den Augenrollen, wenn ältere Herrschaften an der Kasse stehen und nach dem passenden Wechselgeld eine gefühlte Ewigkeit suchen.
Optiker fallen nicht unter die heilbehandelnden Berufe. (Heilpraktiker übrigens auch nicht). Daher ergibt sich eine gesetzliche Schweigepflicht höchstens, wenn einem Arzt zugearbeitet wird, also z.B. ein Arztrezept vorgelegt wird.Oppicker hat geschrieben:Das dürfen wir nicht. Schweigepflicht besteht auch für den Optiker. Es besteht lediglich die Hinweis-, keine Meldepflicht.LöweNRW hat geschrieben:..
Hier wurden viele Beispiele aus der Optikerpraxis dargelegt. Ich las in keinem Beitrag, dass ein Optiker einem Kunden, der dann ohne Brille Autofahren will, ihm dieses untersagt hätte bzw. bei erkennbarer Gefährdung die Polizei verständigt hätte.
Oppicker hat geschrieben: Ich geb zu, ein solches Handicap nicht wirklich einschätzen zu können, aber selbst ich erkenne ein 2-bzw. 5-Cent-Stück oder ein 20- und 50-Cent-Stück nicht sofort sicher.
Da Sehschwache auch nicht unbedingt mit Mobiltelefonen oder Chipkarten umgehen können, wäre es vielleicht eine Idee, für Sehschwache eine sog. Komplementärwährung einzuführen, also gültiges (Münz-)Geld, das aber per Tastsinn oder noch mit Visus 0,1 zu unterscheiden ist.
Zum Thema "Hinweispflicht" ist mir eine Begebenheit eingefallen, die ich vor ca. 30 Jahren erlebt habe, allerdings nicht beim Optiker, sondern beim Augenarzt:Oppicker hat geschrieben:Es besteht lediglich die Hinweis-, keine Meldepflicht.LöweNRW hat geschrieben:..
Hier wurden viele Beispiele aus der Optikerpraxis dargelegt. Ich las in keinem Beitrag, dass ein Optiker einem Kunden, der dann ohne Brille Autofahren will, ihm dieses untersagt hätte bzw. bei erkennbarer Gefährdung die Polizei verständigt hätte.
Wenn das so stimmt... haben diejenigen ein Problem, die Ihren Kunden einfach so davon fahren lassen. Da trifft den Optiker dann eine Mitschuld, wenn er nicht nachweisen kann, dass er den Kunden vor dem Autofahren gewarnt hat. Ob er bei gravierenden Sehfehlern nicht tatsächlich die Polizei informieren müsste... möchte ich nicht entscheiden...Obelix hat geschrieben:Optiker fallen nicht unter die heilbehandelnden Berufe. (Heilpraktiker übrigens auch nicht). Daher ergibt sich eine gesetzliche Schweigepflicht höchstens, wenn einem Arzt zugearbeitet wird, also z.B. ein Arztrezept vorgelegt wird.Oppicker hat geschrieben:Das dürfen wir nicht. Schweigepflicht besteht auch für den Optiker. Es besteht lediglich die Hinweis-, keine Meldepflicht.LöweNRW hat geschrieben:..
Hier wurden viele Beispiele aus der Optikerpraxis dargelegt. Ich las in keinem Beitrag, dass ein Optiker einem Kunden, der dann ohne Brille Autofahren will, ihm dieses untersagt hätte bzw. bei erkennbarer Gefährdung die Polizei verständigt hätte.
Die Schweigepflicht darf und muss in bestimmten Fällen allerdings gebrochen werden. Nennt sich dann rechtfertigender Notstand. Das fängt schon bei einer unbezahlten Rechnung an, da ja ansonsten sogar die Tatsache, dass überhaupt ein Geschäftsverhältnis besteht, unter die Schweigepflicht fällt.
Ich könnte mir daher vorstellen, dass man Blindfische der Polizei bzw. Führerscheinstelle melden darf. Die Auswirkungen fürs Image stehen allerdings auf einem anderen Blatt...