merkwürdige Vorschriften in Deutschland

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LöweNRW
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von LöweNRW »

@Oppicker

Hmm... dann mache ich wahrscheinlich den Fehler, meine eigene Einstellung und auch Empfindlichkeit gegenüber Fehlsichtigkeit auch bei Anderen zu unterstellen. Wobei ich nicht nachvollziehen kann, dass jemand nachlassende Sehleistung nicht bemerkt. Aber da sind die Erfahrungen der Optiker offensichtlich anders...

Wünsche einen schönen Tag !
Alle sagen: 'das geht nicht!' Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es einfach gemacht... ;)
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tarik
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von tarik »

Hallo,

hatte es weiter oben schon geschrieben. Warum nicht alle paar Jahre einen kleinen Auffrischungskurs? Also nicht nur Sehtest, sondern auch Erste-Hilfe-Kurs, Theorie- und Fahrstunde.
Denn ich verstehe folgendes nicht wirklich: Im Arbeitsleben muss man, wenn man mit gefährlichen Dingen arbeitet, sich immer wieder Sicherheitsunterweisungen unterziehen. Zumindest kenne ich das so. Nur beim Autofahren nicht. Dabei ist ein Auto durchaus auch als eine gefährliche Sache einzustufen.
Da mag man nun damit argumentieren, dass die Unternehmensleitung zu Schadensersatz herangezogen werden kann, wenn etwas passiert. Und wer zahlt den Schadensersatz im Strassenverkehr? Die Opfer müssen mitunter jahrelang kämpfen und gehen doch leer aus. Bzw. die Allgemeinheit muss dafür aufkommen, ob es nun Kranken-, Pflegekassen oder irgendwelche Versicherungen sind. Oder weil das Opfer nicht mehr arbeitsfähig ist und "Stütze" braucht. Oder wie auch immer.

Es geht nicht nur um das gute Sehen. Oft kann man beobachten, dass Autofahrer sehr wohl genug sehen. Z.B. wenn sie, an einer Ampel ankommend, erst recht Gas geben. "Ist doch bloss eine Fussgängerampel, da riskiert man ja keinen Blechschaden. Soll der Fussgänger halt warten, bis das Auto vorbeigefahren ist." Für mich hinterlassen solche Dinge den Eindruck von Rücksichtslosigkeit bis zum Anschlag! (Und nicht den Eindruck des Schlechtsehens.)

Ich verstehe es nicht, warum man nicht einfach alle paar Jahre zu einem Auffrischungskurs sollte. Der kann dann ja auch einen Sehtest beinhalten.

tarik
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wörterseh
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Re: merkwürdiges Deutschland

Beitrag von wörterseh »

Sorry, daß ich so etwas bei diesem ernsten Thema schreib - aber wenn hier so weiter diskutiert wird, wiederholen wir bald alle paar Jahre die Schulzeit. :roll:
Dummheit ist schließlich auch gefährlich...
Wer sich mit einem Idioten streitet beweist das es gerade zwei davon gibt!
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Oppicker
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Oppicker »

Karoshi hat geschrieben:An der Meisterschule in München gibt es eine Tradition. Man verbringt einen halben Tag (oder so lange man es erträgt) mit Simulationsbrillen. Darunter die üblichen Augenkrankheiten (altersabhängige Makuladegeneration, diabetische Retinopatie, Gesichtsfeldausfälle, Katarakt, usw). Darunter auch eine Brille die Visus 0,5-6 simuliert.
Damit geht man dann einkaufen, einen Parkschein ziehen und versucht Bushaltezeiten zu entziffern.
Am Anfang ist das alles noch recht lustig, aber man kommt damit schon sehr in's Grübeln.
Echt? Find ich klasse! Ich hab meinen Abschluss an der FFA 1983 gemacht, da gab es das noch nicht.
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Metzgermeister
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Metzgermeister »

Also im ersten Jahr noch net, aber ich hab die Leut mit den Brillen rumlaufen sehen, denke das das im 2. dran kommt. Freu mich schon drauf.
Gottes schönste Gabe ist und bleibt der SCHWABE, denn Gullstrand ist kein BADeort :D

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Lutz
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Lutz »

LöweNRW hat geschrieben: Aber da sind die Erfahrungen der Optiker offensichtlich anders...
Stimmt - gerade gestern erlebt: Dame, ca. 50 Jahre alt, keine Brille, Führerscheinsehtest, Ergebnis: Visusstufe 0,3 wurde mit Hängen und Würgen bewältigt, dann war Ende...
Rate dreimal hintereinander richtig, und du wirst den Ruf eines Experten haben.
(Laurence Johnston Peter (1919-90), amerik. Managementberater)
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palmi
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von palmi »

Mit freuen hat es fast weniger zu tun, aber die Simulationsbrille in der FFA sind wirklich gut gemacht und es geht einen schon sehr nahe, wenn der Visus unter 0,5 ist und man aufeinmal merkt, wie anspruchsvoll ein nichtmal 1km langer Fußweg durch die Stadt wird. Einkaufen und Co ist da natürlich nochmal n zacken krasser. Und jeder der die Simulationsbrillen mal aufhatte, wird nun nicht mehr mit den Augenrollen, wenn ältere Herrschaften an der Kasse stehen und nach dem passenden Wechselgeld eine gefühlte Ewigkeit suchen.
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Duff
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Duff »

WAS HILFT DER TIGER IM TANK, WENN DER ESEL AM STEUER SITZT!!!!!!!!!!!
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Oppicker
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Oppicker »

palmi hat geschrieben:Mit freuen hat es fast weniger zu tun, aber die Simulationsbrille in der FFA sind wirklich gut gemacht und es geht einen schon sehr nahe, wenn der Visus unter 0,5 ist und man aufeinmal merkt, wie anspruchsvoll ein nichtmal 1km langer Fußweg durch die Stadt wird. Einkaufen und Co ist da natürlich nochmal n zacken krasser. Und jeder der die Simulationsbrillen mal aufhatte, wird nun nicht mehr mit den Augenrollen, wenn ältere Herrschaften an der Kasse stehen und nach dem passenden Wechselgeld eine gefühlte Ewigkeit suchen.
Ja, das hat mich schon oft genervt, vor allem, wenn man dann der Kassiererin die Börse gibt, um das Geld rauszählen zu lassen.

Ich geb zu, ein solches Handicap nicht wirklich einschätzen zu können, aber selbst ich erkenne ein 2-bzw. 5-Cent-Stück oder ein 20- und 50-Cent-Stück nicht sofort sicher.
Da Sehschwache auch nicht unbedingt mit Mobiltelefonen oder Chipkarten umgehen können, wäre es vielleicht eine Idee, für Sehschwache eine sog. Komplementärwährung einzuführen, also gültiges (Münz-)Geld, das aber per Tastsinn oder noch mit Visus 0,1 zu unterscheiden ist.
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benkhoff
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von benkhoff »

Navy-Crews do it anytime and anywhere! Über aller Welt Gewässer, sind Marineflieger besser!
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Obelix
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Obelix »

Oppicker hat geschrieben:
LöweNRW hat geschrieben:..

Hier wurden viele Beispiele aus der Optikerpraxis dargelegt. Ich las in keinem Beitrag, dass ein Optiker einem Kunden, der dann ohne Brille Autofahren will, ihm dieses untersagt hätte bzw. bei erkennbarer Gefährdung die Polizei verständigt hätte.
Das dürfen wir nicht. Schweigepflicht besteht auch für den Optiker. Es besteht lediglich die Hinweis-, keine Meldepflicht.
Optiker fallen nicht unter die heilbehandelnden Berufe. (Heilpraktiker übrigens auch nicht). Daher ergibt sich eine gesetzliche Schweigepflicht höchstens, wenn einem Arzt zugearbeitet wird, also z.B. ein Arztrezept vorgelegt wird.
Die Schweigepflicht darf und muss in bestimmten Fällen allerdings gebrochen werden. Nennt sich dann rechtfertigender Notstand. Das fängt schon bei einer unbezahlten Rechnung an, da ja ansonsten sogar die Tatsache, dass überhaupt ein Geschäftsverhältnis besteht, unter die Schweigepflicht fällt.

Ich könnte mir daher vorstellen, dass man Blindfische der Polizei bzw. Führerscheinstelle melden darf. Die Auswirkungen fürs Image stehen allerdings auf einem anderen Blatt...
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Distel
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Distel »

Oppicker hat geschrieben: Ich geb zu, ein solches Handicap nicht wirklich einschätzen zu können, aber selbst ich erkenne ein 2-bzw. 5-Cent-Stück oder ein 20- und 50-Cent-Stück nicht sofort sicher.
Da Sehschwache auch nicht unbedingt mit Mobiltelefonen oder Chipkarten umgehen können, wäre es vielleicht eine Idee, für Sehschwache eine sog. Komplementärwährung einzuführen, also gültiges (Münz-)Geld, das aber per Tastsinn oder noch mit Visus 0,1 zu unterscheiden ist.

...gibt es schon lange ! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

http://www.dialog-im-dunkeln.de/lang_de ... tellung-1/
Im Rahmen eines Besuches des Dialoges im Dunklen wurde ich informiert, dass unser Münzgeld an Hand der Größen und Randgestaltung gut zu unterscheiden ist. Stimmt wirklich ! :lol:
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Traumtänzerin »

Oppicker hat geschrieben:
LöweNRW hat geschrieben:..

Hier wurden viele Beispiele aus der Optikerpraxis dargelegt. Ich las in keinem Beitrag, dass ein Optiker einem Kunden, der dann ohne Brille Autofahren will, ihm dieses untersagt hätte bzw. bei erkennbarer Gefährdung die Polizei verständigt hätte.
Es besteht lediglich die Hinweis-, keine Meldepflicht.
Zum Thema "Hinweispflicht" ist mir eine Begebenheit eingefallen, die ich vor ca. 30 Jahren erlebt habe, allerdings nicht beim Optiker, sondern beim Augenarzt:

"Haben Sie eigentlich einen Führerschein?" - "Ja." - "Da haben Sie aber Glück gehabt, den würden Sie jetzt nicht mehr bekommen!"

Ich weiß nicht, ob es damals die Hinweispflicht schon gab, bin aber zuversichtlich, dass die "Hinweise" heutzutage etwas eindringlicher ausfallen!
"Nicht jeder der träumen und tanzen kann ist ein TRAUMTÄNZER :mrgreen:"... (c) by Klaus Nerlich

I want it all, I want it all, I want it all - and I want it NOW! (und wenn das nicht klappt: Time is on my side...)
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LöweNRW
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von LöweNRW »

Obelix hat geschrieben:
Oppicker hat geschrieben:
LöweNRW hat geschrieben:..

Hier wurden viele Beispiele aus der Optikerpraxis dargelegt. Ich las in keinem Beitrag, dass ein Optiker einem Kunden, der dann ohne Brille Autofahren will, ihm dieses untersagt hätte bzw. bei erkennbarer Gefährdung die Polizei verständigt hätte.
Das dürfen wir nicht. Schweigepflicht besteht auch für den Optiker. Es besteht lediglich die Hinweis-, keine Meldepflicht.
Optiker fallen nicht unter die heilbehandelnden Berufe. (Heilpraktiker übrigens auch nicht). Daher ergibt sich eine gesetzliche Schweigepflicht höchstens, wenn einem Arzt zugearbeitet wird, also z.B. ein Arztrezept vorgelegt wird.
Die Schweigepflicht darf und muss in bestimmten Fällen allerdings gebrochen werden. Nennt sich dann rechtfertigender Notstand. Das fängt schon bei einer unbezahlten Rechnung an, da ja ansonsten sogar die Tatsache, dass überhaupt ein Geschäftsverhältnis besteht, unter die Schweigepflicht fällt.

Ich könnte mir daher vorstellen, dass man Blindfische der Polizei bzw. Führerscheinstelle melden darf. Die Auswirkungen fürs Image stehen allerdings auf einem anderen Blatt...
Wenn das so stimmt... haben diejenigen ein Problem, die Ihren Kunden einfach so davon fahren lassen. Da trifft den Optiker dann eine Mitschuld, wenn er nicht nachweisen kann, dass er den Kunden vor dem Autofahren gewarnt hat. Ob er bei gravierenden Sehfehlern nicht tatsächlich die Polizei informieren müsste... möchte ich nicht entscheiden...

Aber die genannten Auswirkungen auf das Image... tja... gehts denn nun wirklich nur um die Sicherheit im Strassenverkehr wie hier immer wieder geschrieben wird??? Oder um das Image des Optikers gegenüber dem Kunden.... :wink: Ich habe den Eindruck, der Kunde ist dem Optiker zunächst wichtiger...

einen schönen Sonntagabend !
Alle sagen: 'das geht nicht!' Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es einfach gemacht... ;)
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Obelix
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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Beitrag von Obelix »

Wäre ein gutes Thema für die Advokaten der Innung / ZVA.
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