Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

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SteffiSG
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 26. September 2008, 14:02

Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von SteffiSG »

Ich habe vor 1,5 Monaten bei meinem Optiker eine Sonnenbrille mit Stärke bestellt. Nun trage ich aber Kontaktlinsen.
Kann man irgendwie nur die Gläser bezahlen und die Fassung kann der Optiker zurück schicken ?? Oder muss ich die Brille nun
kaufen?

Danke für eine Rückmeldung
T
Thomas_82
Beiträge: 14
Registriert: Samstag 3. Februar 2007, 20:17

Re: Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von Thomas_82 »

Du siehst das volkommen richtig... Ein komplettes Widerrufsrecht gibt es in einem solchen Fall nämlich nicht (wg. Sonderanfertigung), d.h. du mußt quasi die Gläser bezahlen und die Fassung kannst du einfach zurückgeben... Aber (ja, das große ABER *g*) bedenke das du nicht immer Kontaktlinsen trägst, hast vielleicht mal keine Lust dazu oder es ist Sonntag und du machst deine wöchentliche Tragepause (ja das sollte sein) was ist dann, wenn du weg gehst und möchtest Sonnenbrille tragen? Dann haste nämlich keine... Also meiner Meinung nach ist ne Sonnenbrille in Sehstärke als Brillen- bzw. Kontaktlinsenträger immer ratsam...
Und ne richtig gute wenn du dann KL trägst nicht vergessen (wegen UV-Belastung).

Hoffe ich konnte helfen...

Gruß Thomas
k
kowalski
Beiträge: 396
Registriert: Dienstag 20. November 2007, 09:21

Re: Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von kowalski »

Wieso sollte die Fassung einfach zurückgegeben werden können?
Oder ist die Brille im Internet gekauft worden, so dass das Gesetz für Fernabsatzgeschäfte greift, wobei das m.E. nur für 2 Wochen gilt.
Ich würde mal ganz freundlich beim Optiker nachfragen, ihm/ihr die Sachlage erklären und auf Kulanz hoffen.
Eine Verpflichtung zum Umtausch oder zur Rücknahme besteht sicherlich nicht.
T
Thomas_82
Beiträge: 14
Registriert: Samstag 3. Februar 2007, 20:17

Re: Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von Thomas_82 »

na ganz einfach... die Gläser sind sonderanfertigung also müßen diese mitsammt allen angefallenen Kosten vom Kunden getragen werden. Bei der Brille ist dies nicht der Fall, da keine Sonderanfertigung für den Kunden, diese kann ja wieder in den Verkauf gestellt werden...
Das ist juristisch so begründet, warum genau ineressiert mich nicht, ist halt nun mal so... Ich habe das jetzt so verstanden das die Brille vor 1,5 Monaten in Auftrag gegeben wurde, also noch nicht abgeholt, in diesem Fall funktioniert das so, wenn die Brille schon 1,5 Monate im Besitz ist ist das natürlich nicht mehr möglich...
s
stolli
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Re: Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von stolli »

Hallo,

wer eine massgefertigte Brille bestellt, schliesst einen Werkliefervertrag ab, welcher zur Abnahme der bestellten Ware verpflichtet. Da solche Verträge üblicherweise mündlich abgeschlossen werden, erlangen diese sogar ohne Unterschrift rechtlich bindenden Status.
Rein rechtlich gesehen muss die Brille also komplett abgenommen und bezahlt werden, auch wenn die Fassung noch nicht getragen war.
Es stellt für einen Optiker kein Problem dar, seine berechtigte Forderung mit juristischen Mitteln durchzusetzen.
Die Angaben von Thomas_82, es sei juristisch irgend etwas Anderes "begründet", sind schlichtweg falsch.

Ein kullanter Optiker, freundlich gefragt, wird sich die Gläser und seine Arbeit bezahlen lassen und die Brillenfassung vielleicht zurücknehmen, "müssen" tut er das aber ganz bestimmt nicht.
War es beispielsweise Randlosbrille, an welcher Schrauben oder Bolzen auf die Dicke der Gläser angepasst werden mussten, so ist diese für einen Wiederverkauf gänzlich unbrauchbar. Aber auch selbst eine "konventionelle" Brille muss auf die Gläser angepasst werden, somit ist auch diese nicht mehr im originalen Zustand.

@ Thomas_82: Wolltest Du eine Brillenfassung (z.B. ein hochwertiges Designermodell für € 300,- oder mehr) welche schon ein, zwei oder gar dreimal für einen anderen Kunden fertig verglast und vorangepasst war, bevor Du diese schliesslich bekommst? Es gibt heutzutage genug Kunden die nichtmal die neuwertige Brille aus der Auslage nehmen wollen, nur weil diese vielleicht schon von anderen Kunden ein paar mal kurz zur Probe aufgesetzt wurden.

@SteffiSG
Die Brille hast Du bereits gekauft, nur noch nicht abgeholt und bezahlt.
Es ist nicht ganz in Ordnung eine Massanfertigung zu bestellen und diese dann 1,5Monate lange nicht abzuholen, weil man sich zwischenzeitlich etwas anderes überlegt hat. Da währe ich schon leicht "angesäuert" und würde auf die Abnahme bestehen. Der Optiker hat schliesslich Gläser bestellt, bezahlt, sich die Arbeit gemacht und nun bleibt er erstmal auf den Kosten sitzen.

Wenn Du ganz schnell dahin gehst und so freundlich wie möglich Deine neue Situation erklärst, könnte sich der Optiker vielleicht noch erweichen lassen und auf Deine Vorstellungen eingehen. Wenn er darauf nicht eingeht musst Du Dich damit zufrieden geben und bekommst die bestellte Ware.
In die Brillenfassung kann man aber auch Sonnengläser ohne Stärke einarbeiten, so daß Du diese zusammen mit den Kontaklinsen tragen kannst.

MfG
stolli
Zuletzt geändert von stolli am Samstag 27. September 2008, 02:03, insgesamt 1-mal geändert.
t
turtleschlumpf
Beiträge: 48
Registriert: Donnerstag 28. Februar 2008, 14:41

Re: Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von turtleschlumpf »

also ich hatte das jetzt so verstanden dass die brille vor 1,5monaten bestellt wurde und erst jetzt zur abholung bereit liegt.
in diesem fall müsste es meiner meinung nach problemlos möglich sein nur die gläser zu bezahlen und das gestell zurück zu geben.
s
stolli
Beiträge: 69
Registriert: Samstag 13. August 2005, 23:32
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Re: Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von stolli »

Und ich habe das so verstanden, daß sie vor 1,5 Monaten eine Brille mit Stärke beim Optiker bestellt hat, aber diese bislang noch nicht abgeholt hat, weil sie zwischenzeitlich Kontaktlinsen hat.

Die Brille ist schon lange fertiggestellt aber sie will sie jetzt nicht mehr, sowie die entstandenen Kosten hierfür möglichst gering halten.
Ich kann ja auch nicht beim Italiener eine Pizza Margarita mit Schokoladenguss bestellen und wenn sie denn auf dem Tisch steht sagen: "Nee, nun will ich doch lieber ein Schnitzel , Du kannst ja den Belag abkratzen und dem Nächsten eine 4-Jahreszeiten draus machen...ich zahl Dir aber den Belag"

MfG
stolli
T
Thomas_82
Beiträge: 14
Registriert: Samstag 3. Februar 2007, 20:17

Re: Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von Thomas_82 »

@Stolli
Natürlich kommt es auf die Kulanz des Augenoptikers an, allerdings kenn ich diese Sachlage aus dem vergangenen Jahr sehr gut. Hatte diesbezüglich mit unserem Anwalt gesprochen und mir wurde die, von mir genannte, Sachlage geschildert... In unserem Fall war die Fassung allerdings noch in Originalzustand... Da hast du natürlich recht Stolli die Fassung gilt als Sonderanfertigung sobald etwas am Originalzustand geändert wurde.

Diese ganze Situation ist natürlich für den jeweiligen Augenoptiker sehr unangenehm. Und wie bereits erwähnt ich kann als erfahrener KL-Träger und Anpasser nur empfehlen trotz KL noch eine Sonnenbrille in Stärke zu besitzen, kann manchmal sehr hilfreich sein.
k
kowalski
Beiträge: 396
Registriert: Dienstag 20. November 2007, 09:21

Re: Sonnenbrille bestellt aber keine Verwendung mehr dafür

Beitrag von kowalski »

Im Prinzip richtig, gilt aber nur, wenn die Brille noch nicht abgeholt worden ist.
Außerdem wird sich der Handwerker die bis dahin geleistet Arbeit und die Arbeit, um die Brille wieder "verkaufsfahig" zu machen, vergüten lassen.
Um dann aber wirklich einen erstzunehmende Betrag zu sparen, lohnt es sich nur, wenn die Brillenfassung (d.h. ohne Gläser) mehr als sagen wir mal 150,- € gekostet hat.
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