prüflingsprüfer hat geschrieben:und jetzt ? wie geht es weiter ?
und was machst du, wenn in einigen Tagen der andere Bügel bricht ?
Da denkt einer mit!
Na ja, schaun wir mal was der li. Bügel in USA kostet, incl. shipping costs, Zoll, MwSt. etc
Für den Ersatz des re. Bügels wird ja hoffentlich, da durch deutschen Optiker gewechselt, deutsches Recht gelten.
Aber im Grunde ist das alles Nonsens - wenn der deutsche Optiker keinen Bock hat, weil Brille ja nicht bei ihm gekauft, und er nicht
an mir verdient hat, dann schickt er das Teil wieder zur Begutachtung ein, und Silhouette
zückt sein Formschreiben " keine Kostenübernahme" - und das war`s dann.
Ich kann ja kaum das Gegenteil beweisen - und wenn Kulanz bzw. Garantieübernahme im Wesentlichen davon
abhängig gemacht wird - WO der Artikel gekauft wurde, dann ist das bezogen auf einen Artikel
der international vertrieben wurde, meinem Rechtsempfinden nach nicht ok.
Da sollte es, wenn man schon von Globalisierung spricht, einigermaßen einheitliche Regelung geben.
Letzlich bezieht es sich auf eine orginale Ware, kein Fake oder Blender, soll heißen, wenn ich eine orginal Rolex in der Schweiz gekauft habe,
und bei einem Defekt innerhalb der Garantiezeit einen autorisierten Händler in Deutschland aufsuche, hoffe ich nicht, dass der sagt, tja mein Lieber, Pech gehabt, wenn du die bei mir gekauft hättest, täten wir uns mit der Reklamation leichter....