Garantieleistungen

Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
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G
Gop
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 20. Januar 2008, 21:40

Garantieleistungen

Beitrag von Gop »

Guten Abend,

ich habe ein kleines Problem!! Wir wollen einen Optikerlanden eröffnen und da stellen sich noch einige Fragen...wie zum Beispiel:
Welche Garantieleistungen muss ein Augenoptikerfachgeschäft gesetzlich geben?

Auf die Fassung sind es 2 Jahre??

Auf die Gläser ? Jahre?!!?

Ich bedanke mich im Voraus für die Informationen

Gruß
Gop
j
jinny
Beiträge: 60
Registriert: Freitag 16. März 2007, 18:31
Wohnort: Bad Bramstedt
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Re: Garantieleistungen

Beitrag von jinny »

Hallo,
hast du in der Meisterschule nicht aufgepasst?

Gruß
jinny
G
Gop
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 20. Januar 2008, 21:40

Re: Garantieleistungen

Beitrag von Gop »

Hallo jinny,

ich habe gedacht, dass man in diesem Forum auf alles eine Antwort bekommt!

...und tatsächlich muss ich gestehen, dass dieses Thema an mir vorbei gegangen ist....oder ich hatte aus Nicht-interesse nicht zugehört!! Schande über mein Haupt!

Hattest du zugehört und lässt mich an deinem Wissen teilhaben?
Wär cool, ich habe bestimmt bald noch ein paar 'unmögliche' Fragen :wink:

Gruss
Gop
O
Oppicker
Beiträge: 2163
Registriert: Dienstag 19. September 2006, 11:16
Wohnort: 47829 Uerdingen

Re: Garantieleistungen

Beitrag von Oppicker »

Etwas eigenartig mutet die Frage schon an und man muss staunen, dass jemand, der diesen Beruf ausübt, ob Meister oder nicht, die einschlägigen Vorschriften nicht kennt.
Man bekommt hier bestimmt nicht auf alles eine Antwort, jedenfalls nicht von mir, wenn ich mir veräppelt vorkäme, oder offensichtlich dem Wettbewerb hülfe oder ich Ungesetzliches vermutete.
All das ist bei deiner Frage nicht zu erkennen, deshalb will ich auch keine Antwort schuldig bleiben:
Ein halbes Jahr musst du Gewährleistung leisten. In diesem halben Jahr liegt im Streitfalle die Beweislast bei dir. Danach tritt für 18 Monate das ein, was man gemeinhin als Garantie bezeichnet. Die Beweislast kehrt sich um. Notfalls muss der Kunde beweisen, dass ein Mangel schon vorher bestand.
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)
G
Gop
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 20. Januar 2008, 21:40

Re: Garantieleistungen

Beitrag von Gop »

pssst....langsam kommt das 'alte' Wissen wieder-schleichend! Ich habe da wirklich was drüber gelernt!!! In Betriebswirtschaft! schäm! Aber im Moment läuft alles drunter und drüber--ihr kennt das wahrscheinlich schon alle! Mein Kopf platzt bald...

Ich bedanke mich auf jeden Fall bei Ihnen, Herr Oppicker :D Seeehr nett, einem Nicht-alles-über-optik-wissenden Optiker Hilfe zu gewähren....Mich darf man alles Fragen...habe da keine Hemmschwelle, was ich beantworten möchte oder nicht.

Ich glaube, ich sollte noch mal alle Unterlagen rauskramen, bevor ich hier Fragen stelle, die niemand beantworten möchte. Schade, ich habe wirklich geglaubt, dass es keine 'eigenartigen' Fragen gibt, die 'überflüssigerweise' gestellt werden.
Falsch gedacht, ich werde es mir hinter die Ohren schreiben und hier niemanden (hoffentlich!) auf die Nerven gehen.
Ist es so recht?!?

Gruss
Gop
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