Sehleistungsberechnungen - Die Differenz der Sehleistung "Bisherige Brille - neue Brille"
Oder/Auch: Wieviel Abzug gibt es bei Brillen (-Haftpflichtschäden) bei welchen Stärkenunterschieden ?
Vorbemerkungen
Die Grundberechnung zur Ermittlung des Stärkenunterschiedes und der hiermit verbunden Sehleistungsdifferenz
zweier Brillen ("Bisherige Stärken - Neue Stärken") bilden mit die Basis zur Ermittlung des neutralen
Zeit-Gebrauchswertes einer Brille.
Da diese Berechnungen von selbsternannten -meist für Versicherungen tätigen-
Sachverständigen zumeist nicht durchgeführt werden (oder werden kann),
werden diese Abzüge zumeist nur geschätzt: Es kommt zu erheblichen, ungerechfertigten Differenzen.
Wozu benötigt man diese Grundlage ?
Resultierend aus dieser prozentualen Ermittlung -der Sehleistungsdifferenz- lassen sich gerechtfertigte und
ungerechtfertigte Abzüge (u.a. bei Haftpflichtschäden) ermitteln und schriftlich darlegen:
Somit erhält auch der Laie Einsicht in diese Ermittlung (im Schadensfalle) und er kann diese Ergebnisse (als Gutachten) zur
• Kontrolle der Leistungshöhe bzw.
• Durchsetzung seiner Ansprüche verwenden.
Die Vergleiche Ferne, Nähe, Einstärken, Mehrstärken, Bildschirm-Arbeitsplatz-Brillen etc. u.v.m. ist möglich.
Ferner: Vorbestimmung der Sehleistungssteigerung bei Neukauf einer Brille
Wie erhält man diese Information ? Link: www.optikgutachter.de
(Anmerkung für alle Kollegen: Ist ein erstelltes Programm.)
Gruß optikgutachter