optikgutachter hat geschrieben:Die Verantwortung übernimmt automatisch derjenige, welcher die Gläser umarbeitet.
Aus dieser Tatsache kann kann man sich auch schriftlich -mit Einverständnis des Kunden- nicht entziehen.
(Habe ich mal einen Rechtsanwalt sagen hören
Das war mir im Prinzip klar - es war ja schon kürzlich eine ähnliche Diskussion hier im Forum. Ich habe mir das eher auf der Basis "Vertrauen gegen Vertrauen" vorgestellt - der Optiker vertraut meiner mündlichen Aussage, dass ich ihn im Falle eines Falles nicht zur Verantwortung ziehen werde, und ich vertraue ihm, dass er die Brille nicht absichtlich kaputt macht. Davon mal abgesehen, es handelt sich hier um einen Wert von nicht mal 50 Euro!
optikgutachter hat geschrieben:
Aber Umarbeitung geht:
Handelt es sich nicht um Mikro-Lasergravuren (bei Gleitsicht),
dann gibt es noch andere "längst überholte" Markierungen.
Mit bloßem Auge findet man die aber nicht..
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die beiden Optiker, bei denen ich war, nur mit bloßem Auge gesucht haben...
Aber wie dem auch sei, ich habe mich nun damit abgefunden, dass es nicht geht - das Billigteil hat seinen Zweck allein dadurch schon erfüllt, dass es mir Lust auf Gleitsicht gemacht hat - und zu Hause und dort, wo mich niemand kennt, kann ich es ja weiterhin verwenden.
Wenn sich allerdings irgendwann mal ein Optiker in dieses Forum verirrt, der mir ein am deutschen Markt erhältliches "primitives" Gleitsichtglas nennen kann, das dem Zenni-Glas ähnlich ist, dann wäre ich ihm sehr dankbar für die Info!