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Der Optiker meiner betagten Mutter vermerkte zwar auf der Rechnung für eine neue Gleitsichtbrille die technischen Daten, nicht aber Hersteller und Glastyp. Darauf angesprochen zeigte er sich indigniert und meinte, er würde nur Markengläser verkaufen. Auf weiteres Nachfragen sah er in seiner EDV nach und nannte dann Hersteller (Zeiss) und Typ (Gradal?). Auf der Rechnung wollte er das aber nicht vermerken weil das unüblich sei.
Da sich meine Mutter auch nach 8 Wochen nicht an die Gleitsichtbrille gewöhnt hatte, tauschte er sie im Rahmen der Verträglichkeitsgarantie in eine Bifocalbrille. Eine neue Rechnung verweigerte er mit der Begründung, dass es sich nur um einen Tausch gehandelt habe, und die Kasse sich dafür ohnehin nicht interessieren würde.
Mit erscheint das doch einigermaßen eigenartig. Kann mir jemand sagen:
1. ob es tatsächlich nicht üblich ist, den Hersteller und den Typ der eingebauten Gläser auf der Rechnung zu vermerken?
2. ob es rechtmäßig ist, die Rechnung nach dem Tausch unverändert zu lassen?
wenn ich etwas verschleiern will, ist es üblich. In letzter Zeit ist es aber gerade bei den privaten Krankenkassen mode geworden, die Gläserpreise als falsch und zwar immer zu hoch zu bezeichnen, eine Krankenkasse verlangte sogar den Nachweis der Einkaufspreise für die Gläser.
Im Zuge solcher Probleme kann ich verstehen, daß die Glasbezeichnungen allgemein gehalten werden.
Bei Unverträglichkeit werden laut Garantie nur neue, eben andere Gläser geliefert und der Preis wird nicht geändert. In so weit ist es unerheblich, was auf der Rechnung steht, denn die 1. Lieferung belief sich ja darauf.
Ein Brillenpaß ist in so einem Fall hilfreich. Auf diesem sollte das endgültige Glas stehen.