Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

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kikakatze
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Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von kikakatze »

Ich habe meine alte Brille seit 8 Jahren, aber ich hatte zunehmend das Gefühl, dass ich schlechters sehe (vor allem bei Verkehrsschildern).

Also war ich beim Augenarzt. Augen sind gesund. Bis auf die Hornhautverkrümmung, die ich schon immer habe.

Der Arzt meinte, ich sehe mit meiner alten Brille 100%, aber man könnte natürlich eine Feinabstimmung (für 24 Euro) machen, für das (Zitat) "Komfortgefühl".

Da ich das Gefühl hatte, tatsächlich schlechter zu sehen, habe ich das machen lassen. Sinngemäß meinte er nur ("auf dem einen Auge ein Dioptrien weniger und auf dem anderen ein Zylinder" aha).

Brillenverordnung abgeholt. Zuhause habe ich sie mir genauer angeschaut und sie erschien mir sehr seltsam.

Alte Brille - Brillenpass

Sph R -2,50 L -4,50
Cyl R 3.25 L 3.50
Achse R 88 L 80

Neue Brillenverordnung

Sph R +0,75 L -1,00
Cyl R -4,00 L -4,00
Achse R 0 L 175

Also ich verstehe von Optik nicht viel. Aber ich sehe, dass das GANZ andere Zahlen sind. Und auch teilweise positiv in negativ und umgekehrt gewechselt hat.
Kann das überhaupt richtig sein? Bin bisschen irritiert. Will aber nicht nochmal gleich in die Praxis marschieren und mich lächerlich machen ^^

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Freundliche Grüße
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prüflingsprüfer
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Re: Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von prüflingsprüfer »

schon ein bischen seltsam ....

für 24 Euronen darfst du aber auch ein bischen mehr Aufklärung verlangen, also geh noch mal du
diesem Augenarzt und laß dir das genau erklären, warum, weshaalb wieso und laß dir den
direkten Unterschied zwischen alter und neuer Verordnung zeigen, ne Meßbrille hat auch ein Augenarzt.

Viel Glück !
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Smutje
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Re: Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von Smutje »

prüflingsprüfer hat Recht: lass die gefundenen Werte in eine Messbrille einsetzen und Du erkennst den Unterschied sofort - oder auch nicht.
Wenn ein hochwertigeres Sehen als 100% (ja das gibt es tatsächlich) möglich ist, so würde ich mich mit einem schlechteren Sehen nicht zufrieden geben. Ich verstehe nur nicht, warum Du dafür noch zuzahlen musstest.
- Augenoptik 50er-/60er-/70er-/80er-/90er Jahre
- Shuron (orig. USA)
- Kicktipp-Meister 2011/2012 - 2013/2014 - 2017/2018
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optikgutachter
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Re: Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von optikgutachter »

Irgendwie kann ich mich sehr deutlich daran erinnern,
daß eine Brillenglasbestimmung beim Augenarzt keine IGEL-Leistung darstellt.
Es sei denn, das Geld war für eine -von der Krankenkasse nicht bezahlte- Extraleistung.
Das würde ich neben der Erklärung zu den neuen Werten auch ansprechen.

Und: "prüflingsprüfer" stimme ich auch zu.
Jeder Meßwert kann zum Vergleich in eine Meßbrille eingesetzt werden,
sodaß der Kunde schon mal das neue, gute Sehen erleben kann.
Das halte ich persönlich für vollkommen normal.
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
O
Oppicker
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Re: Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von Oppicker »

Der Arzt meinte, ich sehe mit meiner alten Brille 100%, aber man könnte natürlich eine Feinabstimmung (für 24 Euro) machen, für das (Zitat) "Komfortgefühl".

:evil: :evil: :evil: :evil:
Sofort bei Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung anzeigen! Sowas gehört sofort aus dem Verkehr gezogen!
Die Abzocke pur!
Dir steht es laut SGB V §2
(Auszug)
Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen
zu, die nötige Brillenglasstärke ermitteln zu lassen. Allerdings muss der Arzt keine rechtsgültige Verordnung kostenlos ausstellen. Tatsächlich kann er dieses als IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) mit dem Patienten privat abrechnen, falls dieser darauf besteht.

Bringen wir Deine Brillenwerte in die gleiche Schreibweise, dann ergibt sich bei der alten Brille

R) -2,50 cyl. +3,25 A.88°
L) -4,50 cyl. +3,50 A.80°

und bei der neuen Brille

R) -3,25 cyl. +4,00 A. 90°
L) -5,00 cyl. +4,00 A. 85°

Eine solche Veränderung nach 8 Jahren ist durchaus möglich!
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)
k
kikakatze
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Re: Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von kikakatze »

Vielen Dank für die Antworten.

a) Ich habe nun verstanden, dass die neuen Werte in einer anderen Schreibweise stehen, wodurch sie nicht mehr gar so seltsam erscheinen.

b) Tatsächlich hat er sich auch nicht so viel Zeit genommen und ich habe meistens kaum realisiert, was er bei der Bestimmung von mir wollte, weil ein "Klick - besser, schlechter" den nächsten gejagt hat.
War alles sehr seltsam. Freunde und Bekannte hatten mir ausdrücklich geraten zu einem Augenarzt zu gehen, weil eine Bestimmung bei Hornhautverkrümmung zu kompliziert für einen Optiker sei. Nach dem, was der Arzt gemacht hat, hatte ich nicht unbedingt den Eindruck, dass dem so sei. Oder hat der die besseren Instrumente (kompliziertere Achsen etc.)?

c) Mich hatten die 24 Euro auch gewundert. Deswegen hatte ich die Arzthelferin gefragt; sinngemäße Antwort: "Seit die Brillen nicht mehr von der KK übernommen werden, kostet auch die Feinabstimmung."
Okay, und wenn er schon das IGEL-Leistung abrechnet (ob ers darf oder nicht), warum fertigt der mich in 5 Minuten ab? Dann wäre ich doch erst recht König Kunde.
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vidi
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Re: Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von vidi »

Oppicker hat geschrieben: Bringen wir Deine Brillenwerte in die gleiche Schreibweise, dann ergibt sich bei der alten Brille

R) -2,50 cyl. +3,25 A.88°
L) -4,50 cyl. +3,50 A.80°

und bei der neuen Brille

R) -3,25 cyl. +4,00 A. 90°
L) -5,00 cyl. +4,00 A. 85°

Eine solche Veränderung nach 8 Jahren ist durchaus möglich!
Ich kann mich meinen Kollegen nur anschließen, möchte aber noch hinzufügen, dass ich die Aussage deines Augenarztes, dass du mit der alten Brille noch 100 % siehst, stark bezweifeln. Bei dieser Änderung der Sehstärke kann das nicht sein oder die neue Glasstärke ist falsch.
Gruß
Vidi

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vidi
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Re: Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von vidi »

kikakatze hat geschrieben: b) Tatsächlich hat er sich auch nicht so viel Zeit genommen und ich habe meistens kaum realisiert, was er bei der Bestimmung von mir wollte, weil ein "Klick - besser, schlechter" den nächsten gejagt hat.
War alles sehr seltsam. Freunde und Bekannte hatten mir ausdrücklich geraten zu einem Augenarzt zu gehen, weil eine Bestimmung bei Hornhautverkrümmung zu kompliziert für einen Optiker sei. Nach dem, was der Arzt gemacht hat, hatte ich nicht unbedingt den Eindruck, dass dem so sei. Oder hat der die besseren Instrumente (kompliziertere Achsen etc.)?
Nein hat er nicht! Und für den Optiker ist das ganz bestimmt nicht zu kompliziert! Er hat es nämlich, im Gegensatz zu den meisten Augenärzten, richtig gelernt!!! Und er hat und nimmt sich mehr Zeit dafür.
kikakatze hat geschrieben: c) Mich hatten die 24 Euro auch gewundert. Deswegen hatte ich die Arzthelferin gefragt; sinngemäße Antwort: "Seit die Brillen nicht mehr von der KK übernommen werden, kostet auch die Feinabstimmung."
Okay, und wenn er schon das IGEL-Leistung abrechnet (ob ers darf oder nicht), warum fertigt der mich in 5 Minuten ab? Dann wäre ich doch erst recht König Kunde.
Wenn wir Optiker das auch so berechnen würden, 5 Minuten € 24,--..........
Gruß
Vidi

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optimalsehen
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Re: Eine Brillenverordnung, die einem Laien seltsam erscheint ..

Beitrag von optimalsehen »

Die meisten AA stellen ja mittlerweile die Refraktion der Helferin mit dem Autorefraktometer als Augenglasbestimmung nach Kassenleistung dar. Da kann man die Formulierung Feinabstimmung (erst hier arbeitet der Doc tatsächlich selbst) zutreffen.
An sonsten gilt: Der Arzt behandelt Krankheiten, der Optiker Fehlsichtigkeiten. Da kann ich nur vidi zustimmen, der Optiker lernt in 5 Jahren Fachhochschulstudium die Augenglasbestimmung in allen Einzelheiten und Facetten, der Arzt kann, wenn er Lust hat im Studium eine Vorlesung zu diesem Thema besuchen, ist aber kein Pflichtschein.
Ich erlebe immer häufiger, wenn man den Kunden nach dem Seheindruck mit den neuen Werten aus dem vorgelegten Rezept fragt, dass man zur Antwort bekommt, das Bild war auch mal scharf. "Haben Sie denn in der Entfernung und in der Nähe alles erkennen und lesen können?" "Das hat der Arzt doch gar nicht geprüft, das Mädchen hat gesagt, hier sind ihre neuen Brillenwerte..." ....
Grüße
Der Mensch hat Augen, die nicht alles sehen.
Der Mensch hat Ohren, die nicht alles hören.
Warum sollte er dann ein Gehirn haben, das alles versteht?
(Adnan Zelkanovic)
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