nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?

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Ulrich Mößlang
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Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?

Beitrag von Ulrich Mößlang »

Bei mir war mal ein Techniker von Siemens, der fragte allen ernstes ob es eine Größe für den Reibungswiederstand vom Bügelaufgang gibt mit dem wir arbeiten.
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Bild Wer laut und deutlich redet, riskiert verstanden zu werden. http://www.optikheydenreich.de/
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palmi
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Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?

Beitrag von palmi »

Ätsch Snipera, Lesen!
Snipera hat geschrieben:@palmi: ätsch, es sind 88% in der DIN-Norm; deshalb sind die Gläser alle bis max. 85% getönt um trotz Toleranz noch darunter zu bleiben
palmi hat geschrieben:Fahrrad wird ebenfalls wie ein PKW und andere Kraftfahrzeuge als aktiver Verkehrsteilnehmer mit "Rädern" gezählt, daher auch maximal 19% Absorbtion im Brillenglas für Nachfahrten!
Nachtfahrten ist was anders als generelle Verkehrstauglichkeit :P
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prüflingsprüfer
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Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?

Beitrag von prüflingsprüfer »

scho, aber die Frage nach "Fahrzeug" guit für beide -

in der Norm wird von Transmission gesprochen, da muß man höllisch aufpassen !

und dann gibt es noch diverse Einzelheiten zu berücksichtigen wg. Stärke / Mittendicke / und ggf.
transmissionserhöhenden Schichten (Häh ? Entspiegelung - ach so!)

@palmi

denk an deine Meisterprüfung, da wird sowas auch gefragt !
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palmi
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Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?

Beitrag von palmi »

Also generell: Es zählt bei der DIN EN ISO nicht die Tönung sondern die Transmission!

Das heißt die Absorbtion des Grundglases (1,5 "schluckt" weniger als 1,61 usw., bzw. Unterschied zwischen Polycarbonat, CR39, NXT, Silikat usw.) in Kombination mit der Tönung UND Reflexmindernden Schichten ergibt die Transmission des Brillenglases. Diese entscheidet über die Verkehrs- bzw. Nachtfahrtauglichkeit.
Ein 1,67er mit 19% Tönung ist garantiert nicht mehr Nachtfahrtauglich, da die Absorbtion des Grundglases bereits mehr Licht verschluckt.

@ PP
Braucht man nicht nur bei der Meisterprüfung, auch "wissensgeile" Berufsgenossenschaftler und Co. fragen einen so etwas ab. Zu Recht! ;)
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Distel
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Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?

Beitrag von Distel »

prüflingsprüfer hat geschrieben: in der Norm wird von Transmission gesprochen, da muß man höllisch aufpassen !
und dann gibt es noch diverse Einzelheiten zu berücksichtigen wg. Stärke / Mittendicke / und ggf.
transmissionserhöhenden Schichten (Häh ? Entspiegelung - ach so!)
Sehr wichtig, auch wenn´s nicht in der Norm berücksichtig wird ist, wie ist der Visus des Brillenträgers.
Es macht schon einen gravierenden Unterschied, ob ich jemanden mit einer Brille versorge, der so grade
noch den Führerschein-Sehtest schafft oder ob´s ein 1,6 er Spitzenvisus ist.
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prüflingsprüfer
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Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?

Beitrag von prüflingsprüfer »

in der Praxis zählt evtl. der Visus,
in einer Polizeikontrolle nächtens mit Sonnenbrille zählt einzig das "Fahrzeug"

(sonst könnte man noch den Reflexionsgrad bzw. Transmission der Windschutzscheibe
samt deren Dreck innen und außen sowie den sich im Fahrzeug befindlichen Qualm - da Fahrer Kettenraucher -
berücksichtigen)
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palmi
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Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?

Beitrag von palmi »

prüflingsprüfer hat geschrieben:(sonst könnte man noch den Reflexionsgrad bzw. Transmission der Windschutzscheibe
samt deren Dreck innen und außen sowie den sich im Fahrzeug befindlichen Qualm - da Fahrer Kettenraucher -
berücksichtigen)
Wenn bei einem Auffahrunfall der "Auffahrende" eine stark verschmutzte Windschutzscheibe hat, dann wird dies polizeilich (nicht immer) ebenfalls berücksichtigt.
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