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ich bin hochgradig gespannt, was da raus kommt.
ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass 3 oder 4 messungen nicht zum erfolg führen sollen, ausser sie wurden allesamt dilletantisch durchgeführt.
Wenigstens eine Reduktion der Mono Do Bi müssten mit der Brille erkennbar sein, da sie ohne auch vorhanden sind.
Eine schlechte Brille korrigiert ja auch irgendwas.
Daher denke ich trotzdem an eine andere Lösung, die ich aber schon kund tat.
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Eine Variante könnte aber auch in eine beginnenden Konus der Hornahut liegen. Dazu passt die Lochblendenanalyse und die "mangelhaften" Zylinderrefraktionen.
Die Kl-Aussage von astig27, der zu flachen HH und der rutschenden KL, passt aber eher auf steilen Apex bei ungenügender Geometrie.
Die Idee mit der Augenklinik würde ich sofort in Anspruch nehmen.
Normalerweise sollte ein Augenarzt dies erkennen. Aber wer ist schon unfehlbar!
Die Indikatoren die astig27 genannt hat waren aber sehr eindeutig, so dass ein Konus sehr wahrscheinlich war.
Lieber astig27, wenn nun ein Konus auf der Hornhaut festgestellt wurde, empfehle ich dringend den Besuch in einer Uni-Klinik mit Augenabteilung. Ich habe da etwas gelesen mit Salzburg, also gehe ich von Süddeutschland aus.
Bei einem Keratokonus gibt es nun neue Behandlungsmethoden. Merk Dir das Wort "CROSSLINKING"!!!!
Hierbei wird die Struktur der Hornhaut "verklebt", so dass der Konus nicht "weiter wachsen" kann. Anschließend brauchst Du dann eine spezielle Kontaktlinse. Als Tipp zur Behandlung empfehle ich den Besuch der Uniklinik in Ulm. Dort hat man sehr gute Erfolge mit dem "CROSLINKING".
Ich selber hatte vor rund 1 1/2 Jahren die Möglichkeit in Houston/TX bei solchen OP's zuschauen zu dürfen und über die spätere Anpassung der Speziallinsen was zu lernen. Bevor Du "nur" Kontaktlinsen machen lässt, ist es besser sich über eine neue Behandlungsmethode sich zu informieren.
Auf Basis Deiner Auskünfte gehe ich von einem Konus zwischen Stadium 1 und 2 aus. Hier gibt es die besten Möglichkeiten der Hilfe mit dem "CROSSLINKING".
da ich auch in der kommerziellen luftfahrt als pilot unterwegs bin ist das crosslinking leider nicht sehr hilfreich.
Da man nach einer op an den augen lasik etc. bei rund 99,5 % aller arbeitgebern (airlines etc.) nicht mehr in frage kommt.
also da gebe ich dem klaus recht,
jetzt ist es an dir astig zu recherchieren, was für dich die beste lösung ist, das forum konnte hier nur erste hilfe leisten.
eine vernünftige information an einer uniklinik kann nicht schaden;
das stabile linsen durchaus richtig sind ist korrekt, aber die sache ist auch die, dass ein keratokonus sich verändert.
das bedeutet er muss kontrolliert werden und ggf. die linse wieder verändert werden.
das crosslinking würde ich mir auf jeden fall anhören; auch mit dem arbeitgeber ist das zu klären. nicht immer sind feste statuten auch festgefahren.
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Aber Hallo;
mit einem Konus ist die Berufslaufbahn in der kommerziellen Luftfahrt sowie so zu Ende!!!
Jeder habwegs verantwortliche Pilot wird diesen Sehfehler seinem Arbeitgeber melden und sich einer gesonderten berufsärztlichen Untersuchung unterzeihen. Alles andere ist grob fahrlässig!
Eines noch, das CROSSLINKING ist nicht mit LASIK vergleichbar.
da ich auch in der kommerziellen luftfahrt als pilot unterwegs bin ist das crosslinking leider nicht sehr hilfreich.
Da man nach einer op an den augen lasik etc. bei rund 99,5 % aller arbeitgebern (airlines etc.) nicht mehr in frage kommt.
leider !
da es noch zu wenige langzeitstudien etc gibt .
aber danke für den tipp
Hallo,
Crosslinking ist kein Lasern. Dabei wird das HH-Epithel entfernt (nicht mit dem Laser) und dann ein Medikament namens Riboflavin eingetropft. Dieses B2-Medikament hat die Fähigkeit, im Bindegewebe neue Strukturen aufzubauen. Nach einer halben Stunde etwa wird bei entsprechender Dickenzunahme der Hornhaut dieser Zustand "gehärtet" mit UV-Licht.
Anschließend muss 1-2 Tage lang eine Verbandslinse getragen werden, bis das Epithel wieer geschlossen ist.
Also gibt es keinen Grund, Dir, wenn die Sehschärfe danach wieder gut ist, das Fliegen zu verbieten. Andernfalls ohne diese Behandlung wird der Keratokonus wahrscheinlich das Sehen so einschränken, dass Du nicht mehr fliegen darfst.
Das Crosslinking verbessert die Sehschärfe nicht, sondern stabilisiert den Keratokonus. Ein Keratokonus wird bei Klasse 1 untauglich machen, bei Klasse 2 ist vielleicht noch etwas möglich. Das Problem bei den JAR-FCLs ist, dass sie von jemandem verfasst wurden, der offensichtlich wenig Ahnung von Augenheilkunde hat. Man müsste nachweisen, dass der Keratokonus stabil und korrigierbar ist und dann flugmedizinsich untersuchen.
Langzeitergebnisse über Cross-linking gibt es nicht. So mancher Keratokonus stabilisiert sich auch wieder von selbst. Wenn es um den Beruf ginge würde ich allerdings auch über einen solchen Eingriff nachdenken. Das allerdings vorher mit einem flugmedizinisch-augenheilkundlichem Fachmann besprechen.
Ein Keratokonus ist sicher nur über die Corneatopographie nachweisbar, eventuell noch die uralte Placido-Scheibe (ist keine Oper...), idealerweise in Verbindung mit Pachymetrie (Hornhautdickenmessung). Ohne diese speziellen Untersuchungsverfahren kann man nur vermuten, wenn sich der Zylinder innerhalb relativ kurzer Zeit massiv verändert, die Achse schwankt und das Sehen nicht auskorrigiert werden kann, insbesondere nicht mit Brile.
4 Keratokonus
Bei Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchungen für Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 kann die Tauglichkeit durch ein flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen und für Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 durch ein flugmedizinisches Zentrum erteilt werden, wenn:
(a) die Anforderungen an das Sehvermögen unter Verwendung einer Sehhilfe erfüllt werden;
(b) regelmäßige augenärztliche Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden, die Intervalle werden von flugmedizinischen Zentren oder flugmedizinischen Sachverständigen festgelegt.
astig27 hat geschrieben:(a) die Anforderungen an das Sehvermögen unter Verwendung einer Sehhilfe erfüllt werden;
Jaaa, aber das ist der Knackpunkt. Die Wahrnehmung von Doppelbildern erfüllt sicherlich nicht diese Anforderungen. Unter "Anforderungen an das Sehvermögen" darf man sich ja nicht nur eine Prüfung der Sehschärfe vorstellen!