Saibaba hat geschrieben: ........... Ach ja, was macht eigentlich die CO2-Bewertung von Brillen. Aarrrgh!!
Hast Du das noch nicht in der "DOZ" gelesen? Mach Dich mal schlau:
Im Rahmen der Präqualifizierung gibt es ab 07.2022 eine zusätzliche, jährliche Geschäftsbegehung, bei der u.A. geprüft wird, wie hoch Dein Anteil an Kunststoff- / Metall- und sonstigen, geschlechtsneutralen Fassungen, Sonnenbrillen, Ersatzteilen und Verpackungseinheiten ist (..... zusätzlich auch Kl, aber da kenn ich mich nicht aus, hab ich nicht).
Der ermittelte Anteil wird dann ins Verhältnis gesetzt zum Raumvolumen, zur Mitarbeiterzahl und zur Luftverunreinigung duch die Schleifautomaten und dann letztendlich umgesetzt zu einem virtuellen CO2-Ausstoß-Volumen. Die ermittelten Daten müssen dokumentiert und 10 Jahre aufbewahrt werden. Du erhälst - ähnlich wie beim Verpackungsgesetzt - eine CO2-Betriebsermittlungsnummer (CO2-BEN) des Bundesumweltamtes, die Du neben Deiner Ust-IdNr. ab 01/2023 als festen Bestandteil Deiner Firmendaten auf Deinen Korrespondesdaten (Rechnungen etc.) und auf der Impressumseite Deines Internetauftrittes angeben mußt. Über die Betriebsermittlungsnummer (CO2-BEN) erhälst Du Zugang zum CO2-Certifikatshandel der europäischen Kommission, meldest die Daten und kaufst zum Ausgleich Deiner CO2-Bewertung in vereinfachter Abwicklung über die Innung bzw. den ZVA CO2-Certifikate, mit denen Du Dein CO2-Ausstoß-Volumen ausgleichst.
Soweit im Groben der jetzige Stand der Dinge, wieweit diese Handhabung mit EU-Recht vereinbar ist wird wohl noch geprüft, es soll auch schon Klagen vor dem europäischen Gerichtshof geben. Im Besonderen die polnischen und ungarischen Kollegen sollen da vorgeprecht sein.