Sorry, aber das ist Schwachsinn.R.W. hat geschrieben:Soderlo,
hab bei der EGS nachgefragt, angeblich hats einen Optiker aus dem Augsburger Raum mit genau dieser Masche erwischt.
Ich schreib hier bewußt "angeblich", weil ich noch nichts Konkreteres in Erfahrung bringen konnte.
Denn: er könnte nur sich selbst ein Bußgeld auferlegen.
Beispiel:
https://www.google.com/amp/s/www.watson ... !273296833
Was für öffentliche Verkehrsmittel gültig ist, ist auch hier anzuwenden.
Wie oben bereits mehrfach erwähnt, kann ein Optiker keinem Kunden (auch keinem vom Ordnungsamt) erlauben, was gesetzlich derzeit verboten ist. Das muss der Kunde ignorieren, selbst wenn das gesagt wird.
Und ansonsten gibt es sicherlich wie auch schon geschrieben wurde, länderspezifische Bestimmungen.
Und: wenn jemand vom Ordnungsamt jemanden zu einer Ordnungswidrigkeit anstiftet - derjenige sollte/muss/wird wohl auch mit Konsequenzen rechnen.