Umtauschrecht der Brille

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Sniper3

Umtauschrecht der Brille

Beitrag von Sniper3 »

Hallo. Ich habe mir eine Brille über das Internet gekauft. Hatte das Gestell vorher beim Optiker um die Ecke "probegetragen".Schließlich war der Preis für die Bestellung über das Internet ausschlaggebend.

Nun meine Frage:
Das Gestell einer Brille ist ja keine Sonderanfertigung, da etliche Male beim Händler vorhanden.
Die Gläser werden ja speziell für mich angefertigt, also Sonderanfertigung.

Und Sonderanfertigungen sind ja vom Umtausch ausgeschlossen. Wie sieht es aber aus wenn ich die Gläser behalte und nur das Gestell zurückgeben will? Ist das so möglich?
M
Maria
Beiträge: 1702
Registriert: Montag 26. September 2005, 17:27

Umtauschrecht der Brille

Beitrag von Maria »

Hallo Gast,
das kannst Du doch mit einer mail bei Deinem Internethändler klären. Ist doch alles so bequem im Netz :wink:
Viel Erfolg dabei

Maria
G
Gast

Beitrag von Gast »

Leider ist das nicht so einfach. Man will sich hier damit rausreden das die komplette Brille als Sonderanfertigung anzusehen ist und somit von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
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heini

Beitrag von heini »

Wenn ich sowas lese, wird mir immer übel.

Schön beim Fachhändler beraten lassen. Dann gehen und im Internet bestellen. Manomann.

@Sniper3: Mal so ne Frage. Hattest du die Fassung nur mal so aufgesetzt, oder hast du dich auch so richtig beraten lassen.

Nur Aufgesetzt: Selber schuld. Eine Brille ist eine Anfertigung. Da muss vorher gemessen und nacher kontrolliert werden.

Richtig beraten lassen: Hast du noch ein gutes gewissen? Solche Leute wie du machen den normlen Einzelhandel und Fachgeschäfte kaputt. Denn kostenlos ist die Beratung für den Inhaber des Geschäftes niemals.

Nur zur Info: Ich bin kein Optiker. Ich bestelle auch gerne im Internet. Hierbei handelt es sich aber um Ware, zu denen ich im Internet mir Informationen und Testberichte besorgen kann. (DVD-Player, Fotoaparat etc.) Es gibt für mich aber gewisse moralische Grenzen. Das ist anscheinend aus der Mode gekommen
G
Gast

Beitrag von Gast »

Mal von den moralischen Bedenken abgesehen (stimme diesbezüglich Heini zu - ich kaufe durchaus auch im Internet, aber sicher keine Brille, und ohne mich zuvor in einem Geschäft beraten zu lassen......):

Jedes seriöse Internetgeschäft veröffentlicht auf seiner Site seine AGBs. Und da sollten solche Sachen wie Umtausch- und Rückgaberecht eigentlich geklärt sein.
G
Gast

Beitrag von Gast »

Lieber Gast,( warum kein Name oder Pseudonym?)
Warum kostet denn eine Fassung beim Fach-Augenoptiker mehr?
Weil auch die Beratung(Zeit) mit einkalkuöiert werden muß!
Billiger einkaufen- in diesem Fall dann auch keine Beratung!
" Billig kommt halt oft teuer"
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Lechler
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Sniper3

Beitrag von Sniper3 »

@heini
Ich habe noch ein gutes Gewissen.Und nicht solche "Leute wie ich" machen den Einzelhandel kaputt.Dafür sorgen gewisse Branchen ganz allein.
Ich habe mich bei dem Optiker beraten lassen und dieser hat mir zu eben dieser Brille geraten. Und mir ist vollkommen egal ob Dir bei meiner Vorgehensweise übel wird oder nicht.
Fakt ist:
Die Brille samt Gläsern sollte beim Optiker 430 Europas kosten. Und im Internet habe ich 200 Euro bezahlt. Und da überlege ich nicht lange.Jetzt habe ich nämlich ein gutes Gewissen meiner Familie gegenüber, weil ich mal eben 230 Euro gespart habe.

Das Gestell allein sollte beim Optiker 300 Euro kosten. Auf diversen Internetseiten liegt das Gestell bei 140 Euro.Das sind mal eben 160 Euro Differenz.
Würde der Optiker 30-40 Euro über dem Internetpreis liegen, hätte ich es es auch bei ihm gekauft.
Aber diesen Wucher von den Optikern mache ich nicht mit, sorry.

Und da kann mir auch keiner kommen von wegen Personalkosten;Miete usw. Mir ist klar das man diese Kosten auf den Kaufpreis umlegen muß, aber doch nicht so!
M
Maria
Beiträge: 1702
Registriert: Montag 26. September 2005, 17:27

Umtauschrecht der Brille

Beitrag von Maria »

Hallo Sniper3,

ich verstehe den Händler schon, denn er hat ja die Gläser in das Gestell eingebaut. Werden die wieder ausgebaut, ist das Gestell ja nicht mehr neuwertig und der nächste Kunde kriegt dann möglicherweise ein Gestell bei dem schon zig-mal ein- und ausgebaut wurde, würde ich als nächster Kunde auch nicht wollen.

Ich finde zwar die Optikerpreise auch ziemlich heftig (besonders, da ja nicht alle wirklich gute Qualität und Service bieten), denn die Realität unterscheidet sich doch leider deutlich von den engagierten Fachleuten hier im Forum. Aber der Kauf "um die Ecke" bietet dann doch mehr Änderungsmöglichkeiten als der Netzkauf, der für Dich jetzt wohl doch nicht so optimal gelaufen ist.

Wie auch immer ,viel Erfolg

Maria
S
Sniper3

Beitrag von Sniper3 »

Da gebe ich Dir teilweise Recht. Ich schicke dem Lieferanten die komplette Brille zurück. Er soll mir nur das Gestell gutschreiben.
Das Gestell wird ja nicht beschädigt, sondern nur die Schrauben mit denen die Gläser fixiert sind.

Die Brille wurde insgesamt ca. 1,5 Std. getragen.Man kann also von neu sprechen.
Ich habe bei dem Optiker um die Ecke ja auch die Möglichkeit mir das Gestell meines Wunsches für einige Tage auszuleihen.Wenn ich dieses dann wieder abgebe, wird es dem nächsten Kunden ja auch zum vollen Preis wieder angeboten.
G
Gast

Beitrag von Gast »

Lieber Sniper,
ein Probetragen einer Fassung ist aber noch etwas anderes, als Gläser mit Stärke in eine Fassung einzupassen;es werden hierfür die Brillenglasränder der Krümmung der Gläser gemuschelt. Es wird tatsächlich aus zwei Halbfabrikaten eine individuelle Brille gearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Lechler

P.S. Sorry, aber hatte den Namen überlesen!!
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