Ostfriese93 hat geschrieben:
Der Schaden war vor heute morgen nicht vorhanden. Wie erwähnt sind die Gläser und die Brille ca. 3 Monate alt und hatten keine Kratzer vor heute morgen. Damit meine ich das, bevor ich die Brille heute morgen mit besagtem Spülmittel gereinigt habe, die Brille keine Kratzer in dem Ausmaß hatte.
Plausibilitätserklärung im Schadensfall (Kurzform):
1. Bei der Abgabe waren die Gläser nicht verkratzt.
2. Der Optiker war bei Schadenseintritt nicht zugegen: Er kann es also nicht gewesen sein.
3. Durch Spülmittel und Wasser entstehen keine Kratzer (schon gar nicht bei Mineralgläsern).
Unabhängig davon, dass eine Entspiegelungsschicht bei Mineralgläsern der Restreflexminderung dient und nicht der "Extrahärtung"
wird nur (angenommen: unbewusst für den Träger) ein Herunterfallen o.ä. in Betracht kommen.
Jedenfalls müssen die Gläser einer stärkeren mechanischen Belastung ausgesetzt gewesen sein.
Gruss OG