womit wir beim nächsten Schritt wären:Messbrille hat geschrieben:....
das alles hier wird jetzt aber auch eher ein juristisches Thema....
Wir sind hier keine juristische Plattform, geben maximal Ratschläge.
Falls jemand der Mitdiskutanten anderer Meinung ist, so sei ihm / ihr das unbenommen,
dann möge der (oder die) sich woanders erkundigen.
Zur Beurteilung eines "Falles" gehört noch einiges mehr dazu (außer den hier genannten) ein paar Fakten
(welche Stärke hatte die Vorgängerbrille, deren Sitzverhalten, welche Glasart und - Geometrie,
Hersteller, undundund..)
Fehlt hier im vorliegenden Fall quasi alles...
Was sollen wir hier da groß dazu sagen ?
Ich kenne es jedenfalls seit knapp 40 Jahren so (ungefähr):
Brille wird bestellt, wird spätestens beim Abholen bezahlt....
Eine gewisse Umgewöhnung ist bei jeder neuen Brille normal,
"eingeschliffene" Kopf- und Körperhaltungen inclusive..
Nach zehn bis 14 Tagen kommt der Kunde wieder und dann sieht man weiter -
ggf. Gläser zum Überprüfen einschicken, Refra und Zentrierung überprüfen,
dann sieht man weiter...
Falls MEIN Kunde beim Abholen schon mit "hallo, wenn ich die Brille mitnehme, dann habe
ich "den Vertragsgegenstand ja abgenommen" käme, dann wäre mein Vertrauensverhältnis
- sagen wir mal "schon leicht irritiert" - und ich wüßte nicht, ob ich ihm dann nicht die Chance sofort gäbe,
einen anderen Opticus aufzusuchen, weil dieser Kunde evtl. nicht in mein Kundenportfolio paßt....
"Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" - so kommt man bei Sehhilfen nicht weiter.
Eine gewisse Compliance seitens des Kunden darf und muß man erwarten.
Nun zu dir persönlich:
Gib der Brille die Chance "ein Teil von dir zu werden" !
Trag sie einige Tage und dann geh zurück, wenn es nicht besser geworden ist.
Es kann durchaus drei Tage bis drei Wochen dauern...
Wenn der Augenarzt auch nix festgestellt hat und die Brille soweit in Ordnung ist, dann wird das auch !
Wahrscheinlich kein Optiker dieser Welt läßt dich im Regen stehen, aber ein bischen Vertrauen mußt du auch haben!
..und bevor womöglich Abmahnungen von irgendwelchen Seiten kommen:
Es gilt natürlich auch die weibliche Schriftform, auch wenn zum größten Teil nur die männliche Form verwendet wurde
in diesem Text (nur für den Fall, es nimmt hier jemand gans genau)