Nach aktueller Rechtsprechung wurde einem Brillen-Onlineshop untersagt mit "erstklassiger Optikerqualität" zu werben.
Das zu diesem Verfahren (Landgericht Kiel, Az.: 16 O 20/11) erstattete Gutachten von Prof. Grein zeigt ferner auf,
daß in Ermangelung zwingend notwendiger Informationen gutes Sehen mit Internetbrillen nur zufällig ist.
Das Urteil und das Gutachten (mit freundlicher Genehmigung von Herrn Prof. Grein) als pdf-Dateien:
http://www.optikgutachter.de/index.php/gerichtsurteile