Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
wie ist die Rechtslage eigentlich bei folgendem Fall:
Es wird eine freiwillige 3-Jahres Garantie auf die Brille gegeben. Der Kunde bemängelt nach gut 2 Jahren einen Schaden, das Gestell wird getauscht, die Gläser wieder eingesetzt.
Nach einem weiteren halben Jahr haben sich die Scharniere im (Ersatz-)Gestell soweit gelöst, dass sie nicht mehr zu repapieren sind. Nun ist aber ein gleiches Austauschgestell nicht mehr lieferbar.
Dem Kunden ist angeboten worden, sie für den Kaufpreis der Brille eine andere auszusuchen. Der Kunde lehnt ab und möchte gerne den Kaufpreis zurück, mit der Begründung, dass er ein spezielles Modell haben möchte, welches das Geschäft jedoch nicht über den Lieferanten beziehen kann.
Frage: kann der Kunde das verlangen? Wie würde man damit am besten umgehen?
ich bin zwar kein Optiker, aber ich würde dir die Frage aber trotzdem mal aus kaufmännischer Sicht beantworten.
Davon ausgehend dass du der Betroffene / die Betroffene bist, Zusammenfassung:
1. Hast du dir die Brille vor 2,5 Jahren beim Kauf ausgesucht.
2. Nach 2 Jahren wurde dir das Modell ausgetauscht.
3. Nach einem weiteren halben Jahr ist wieder ein Schaden vorhanden aber die Brille nicht mehr lieferbar.
Der Optiker muss dir erstmal überhaupt keinen Kaufpreis erstatten. Du hast die Brille im Endeffekt 2,5 Jahre genutzt.
Diese freiwillige 3-Jahres-Garantie heißt sicher nicht, dass du in jedem Fall Anspruch auf die gleiche Brillenfassung hast.
Das ist etwas, was nicht in der Hand des Optikers liegt, sondern beim Hersteller. Entscheidet dieser, dass er nach einem halben Jahr nach Kaufdatum die Fassung nicht mehr herstellt, muss der Optiker allenfalls Alternativangebote geben.
Das Alternativangebot hast du bekommen, wie ich finde ist das ein tolles Angebot. Das Problem, dass ein Optiker ggf. nicht jede Fassung besorgen kann, erklärt sich schon allein aufgrund des riesigen Angebotes. Fände ich aber auch etwas zuviel verlangt.
Nutze es, oder lass es. Das Angebot ist super!
Im übrigen ist das keine Rechtsberatung, die darf in einem Forum gar nicht abgegeben werden.
Das ist etwas, was einem eigentlich der gesunde Menschenverstand schon erklärt.
Das könnte ein Jurist möglicherweise anders bewerten:
Die gesetzliche Verpflichtung zur Ersatzteillieferung besteht 2 Jahre ab Bezugsdatum.
Trifft der Optiker die freiwillige Entscheidung, dass dieses nun 3 Jahre gilt, so sollte oder muss er sich daran halten.
Ist kein Ersatzteil -trotz Versprechen- mehr innerhalb dieser 3 Jahre lieferbar "könnte" die Rückgabe der Brille bei Erstattung des Kaufpreises angesagt sein.
Benutzt oder nicht. Die Verpflichtung des Kunden eine andere Fassung zu nehmen ist mehr als ungewiss.
Gibt der Fassungshersteller diese 3-Jahres-Garantie kann der Optiker den vollen Kaufpreis bei ihm (!) geltend machen.
Also Brille hat 500€ gekostet.....500€ Rückzahlung an den Kunden......500 € Rückzahlung vom Fassungslieferanten an den Optiker.
O.a. habe ich einen Juristen glaubhaft sagen hören.
In jedem Fall eine juristische Frage:
Ob das in diesem Falle auch zutrifft ist explizit (mit weiteren Details diesem Falles) durch den Rechtsanwalt des Vertrauens zu klären.
Gruss OG
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
einfach mal nen Anwalt fragen, wir können das hier nicht wirklich korrekt beantworten.
nach meiner Rechtsauffassung gibt es aber auch immer noch die Möglichkeit zur Nachbesserung (bis zu drei mal?), die man dem Lieferanten gewähren muss. Also auch ne fachmännische Reparatur wird Ihnen reichen müssen.
ergo: auch hier erreicht eine freiwillig gegebene längere Gewährleistungsfrist keine Freude, sondern komischerweise nur Ärger...
Irgendwie scheinen alle davon auszugehen, dass der Fragesteller der betroffene Kunde ist. Für mich klingt es eher so, als wolle der Optiker wissen, wie er mit den Forderungen des Kunden umzugehen hat.
"Nicht jeder der träumen und tanzen kann ist ein TRAUMTÄNZER "... (c) by Klaus Nerlich
I want it all, I want it all, I want it all - and I want it NOW! (und wenn das nicht klappt: Time is on my side...)
Traumtänzerin hat geschrieben:Irgendwie scheinen alle davon auszugehen, dass der Fragesteller der betroffene Kunde ist. Für mich klingt es eher so, als wolle der Optiker wissen, wie er mit den Forderungen des Kunden umzugehen hat.
Dann müsste aber er doch sehr genau wissen, wie er seine Garantie geregelt hat und was in der Garantievereinbarung steht.
Traumtänzerin hat geschrieben:Irgendwie scheinen alle davon auszugehen, dass der Fragesteller der betroffene Kunde ist. Für mich klingt es eher so, als wolle der Optiker wissen, wie er mit den Forderungen des Kunden umzugehen hat.
Dann müsste aber er doch sehr genau wissen, wie er seine Garantie geregelt hat und was in der Garantievereinbarung steht.
...theoretisch JA!
Denkbar wäre auch, dass ein neuer MA in einem Unternehmen seine Kollegen oder den Vorgesetzten nicht fragen und sich hier einen Überblick verschaffen möchte.
Vielleicht sind auch die Garantie und die Garantievereinbarung nicht eindeutig formuliert und ein EV hat sie anders interpretiert. Dann wird schlimmstenfalls eine Rechtsberatung unumgänglich sein.
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
Egal wer es ist.
Bitte einen Rechtsanwalt dazu befragen.
Bin raus.
Gruss OG
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!