das tue ich bereit mit 3 Lieferanten.Lutz hat geschrieben:Such Dir einen Hersteller, der selber Verträge mit den Kassen hat, und Du arbeitest - meistens - nicht mehr umsonst.
genau, Robin, es geht um die gängige Praxis. Da hier der AO die wertvolle Arbeit meist durchführt, zumindest bei uns ist das zu 98% der Fälle so, stellt sich die Frage, warum der Verband nicht auf eine entsprechende Änderung des Rechtsbereiches drängt.Robin hat geschrieben:Das Problem bei vielen der vergr. Sehhilfen ist einfach, das es sich großteils um fertige Hilfsmittel handelt. Die sind zwar beratungsintensiv - das interessiert aber die Kassen nicht, da sie sich auf den (formal korrekten) Standpunkt stellen, das diese Beratung einschließlich des Ausprobierens der Sehhilfe vom Facharzt für Augenheilkunde im Rahmen der Verordnung dieser Sehhilfe stattfindet. Das ist zwar juristisch richtig, entspricht aber in keiner Weise der gängigen Praxis. Wenn dann auch noch das benötigte Hilfsmittel (z.B. die meisten elektronischen Geräte) ausgeschrieben wurden, geht der AO meist leer aus. Da hilft meist nur, sich von vornherein die Beratung bezahlen zu lassen und dann ggf. bei Lieferung zu verrechnen.
Alternativ kann man natürlich mit demjenigen, der den Zuschlag hat, zusammenarbeiten. Das ist aber schwierig, da das im Zweifelsfall bei jeder Kasse eine andere Firma ist.
Wenn es in der Praxis auch wirklich so wäre. Hier schicken die Augenärzte die Patienten zum Optiker, damit er alles ausprobiert und ihnen mitteilt, was sie verordnen sollen.Robin hat geschrieben:Hat man natürlich versucht - aber keine Chance, da die Ärzte nun einmal verpflichtet sind, die Grundlagen ihrer Verordnungen selber zu erarbeiten. Kein Arzt darf dies (offiziell) auf Dritte übertragen! Und du wirst keinen Ärzteverband finden, der bereit sein würde, dies zu ändern! (dann müssten sie u.A. auch auf das entsprechende Kleingeld hierfür verzichten ...). Wenn du dir dann noch anschaust, wie viele Ärzte im Bundestag sitzen und wie wenig Gesundheitshandwerker (meines Wissens keiner) kannst du dir die Chancen auf eine Änderung selber ausrechnen - es sei denn, du gehst selber als Abgeordneter in den Bundestag!
siehe einen Beitrag vorher - da hatte ich das schon geschrieben.vidi hat geschrieben:...
Wenn es in der Praxis auch wirklich so wäre. Hier schicken die Augenärzte die Patienten zum Optiker, damit er alles ausprobiert und ihnen mitteilt, was sie verordnen sollen.
Willst du wirklich, das die AA das erlernen und sich die notwendige Ausstattung holen? Dann hätten wir das gleiche Problem wie die Zahntechniker mit den Praxislaboren! Da solltest du dich lieber darüber freuen, das du immer noch die Möglichkeit hast, dem AA etwas zu erklären!wörterseh hat geschrieben:Dann sollte der Gesetzgeber aber auch prüfen, ob die AA die notwendigen Voraussetzungen mitbringen! Ausstattung hat fast keiner und technisches Hintergrundwissen ist selten vorhanden. Ich ärgere mich jedesmal, daß ich auf die Verordnung von jemandem angewiesen bin dem ich erst erklären muß um was es da eigentlich geht.
Dann hätten sie wenigstens eine Leistung erbracht, für das Geld was sie kassieren! Im Grunde ist es Betrug was die Herrschaften AA da machen! Sie lassen sich von den Kassen Leistungen bezahlen welche sie nie erbracht haben...Robin hat geschrieben:Willst du wirklich, das die AA das erlernen und sich die notwendige Ausstattung holen?wörterseh hat geschrieben:Dann sollte der Gesetzgeber aber auch prüfen, ob die AA die notwendigen Voraussetzungen mitbringen! Ausstattung hat fast keiner und technisches Hintergrundwissen ist selten vorhanden. Ich ärgere mich jedesmal, daß ich auf die Verordnung von jemandem angewiesen bin dem ich erst erklären muß um was es da eigentlich geht.