AndreasG hat geschrieben:starry_night hat geschrieben:Bei F kannst Du ja jederzeit von der Zufriedenheitsgarantie Gebrauch machen und die Brille einfach zurückgeben.
Das wird wohl eher Nichts mit "Geld zurück"

= Es wurde ein Gutschein eingelöst.
Aber trotzdem würde ich Es in dem Fall einfach nochmal probieren und zum Vergleich die von der Sehleistung Her einwandfreie Brille mitnehmen

- Da kann ein "Fielmann" - Optiker ja mal einfach durchmessen und dann - So die beanstandete Brille Generell gefällt - die Gläser mit den entsprechenden Werten einarbeiten
.... der Gutschein dürfte m.E. nicht problematisch sein, wenn er von jemandem richtig gekauft wurde und
kein Fielmann-Guddi ist.
Wenn ein Brillenträger ganz, ganz individuelle Brillengläser trägt, dann werden einfachere Produkte bei sensibelen Beobachtern zuweilen nicht vertragen, bzw. können nicht im Wechsel mit den anderen Brillengläsern getragen werden.
Sollte Fielmann nicht in der Lage sein, die völlig identischen Brillengläser der anderen Brille zu liefern, dann müsste eine Wandlung möglich sein d.h. Betragrückerstattung. Vermutlich wird es nicht erforderlich sein, dass der Betrag an den Gutscheinkäufer ausgezahlt wird.
Schlimmstenfalls ist der Auszahlungsbetrag etwas geringer, falls ein Angebot war in der Art....
"Sie verschenken einen Gutschein und wir stocken den um 20% auf." Bei dem Beispiel würden dann 100€ statt 120€ rückerstattet.
Mit dem ausgezahlten Betrag zum Optiker seiner Vertrauens, der auch die andere Brille geliefert hat. So wird auch der Wunsch des Gutscheinverschenkers respektiert, der ja "was zu Gucken" verschenken wollte. Je nachdem wie lange der Brillenkauf zurückliegt, ist vielleicht ein zusätzliches Brillenglaspaar, sogar noch zu besonderen Konditionen zu erwerben.
