Hier bin ich verlockt, auch meinen Senf dazuzugeben:
Oppicker hat geschrieben:1) Bei deinen Werten muss der Augenhintergrund untersucht werden.
Absolut richtig. Sarkasten und Erfahrene unter den Augenärzten können nun einwenden, dass die Netzhaut bei einem derart langen Bulbus längst heruntergefallen wäre, aber: man hat schon Pferde kotzen sehen. Also: Pupillenerweiterung
nach der Refraktion
absolut indiziert, mindestens alle 2-3 Jahre. Und wenn man die richtigen Tropfen nimmt, dauert die Mydriasis nur 2-3 Stunden. Man darf eben nicht zum Zyklopentolat oder zum Atropin greifen...
Und das Argument "ich habe zu lange Augäpfel" ist übel. Gerade bei zu langen Augäpfeln wird die Netzhaut stark belastet! Muss man sich vorstellen wie einen Kaugummi, der immer und immer länger gezogen wird...ratsch!
oppicker hat geschrieben:Außerdem darf der Arzt keine "Gefälligkeits"verordnungen ausstellen. Wenn schon "mehrere Gutachten" einen Visus von 0,3-0,4 cc attestieren, riskiert er doch seine Zulassung, wenn er hilft, eine Kassenleistung zu erschleichen.
Jein. Sobald der Augenarzt einen Visus von unter 0,33 (Achtung! 0,3 reicht) mit bester Korrektur an beiden Augen feststellt, kann er Sehschwäche nach WHO1 attestieren und ein Kassenrezept ausstellen. Dann gibts auch Kontaktlinsen zum Teil von der Kasse, jedenfalls bei Myopie <=-8,0. Die alten Gutachten interessieren nicht mehr - denn ein Visus kann sich immer ändern.
oppicker hat geschrieben:Dass die Kassenleistungen eine Sauerei besonderer Qualität darstellen, ist freilich auch uns klar.
Jau!
oppicker hat geschrieben:Ausnahmsweise muss ich hier aber den Arzt verteidigen, er hat korrekt gehandelt.
Und
ich muss sagen: da hat er Mist gebaut!
Oppicker hat geschrieben:Übrigens müsste der attestierte Visus zumindest auf einem Auge UNTER 0,3 cc liegen, sonst gibt´s nichts.
Stimmt so nicht. Ich will jetzt nicht die ganzen HHMR aufklabüsern, aber: normalerweise müssen
beide Augen unter 0,33 sein, oder
ein Auge unter 0,2 (das andere ist dann wurscht, weil der Patient als funktionell einäugig gilt).
Oppicker hat geschrieben:Poste deinen Fall mal im w*w.juraforum.de. Denn ich glaube, dass man dir Kassenleistungen vorenthält, und zwar unabhängig vom erreichten Visus!! Du hast lt. Sozialgesetzbuch V Anspruch auf eine "ausreichende und zweckmäßige" Versorgung,
Kann er machen, aber dann muss ich die Kopierfunktion benutzen: die Diskussion, was WANZ ist, ist ja lang. Bei den Sehhilfen ist klar festgelegt, dass davon ausgegangen wird, dass bei einem Visus ab 0,33 ein angemessenes Leben möglich ist und die Brillenversorgung nicht in die Pflichten der Kasse fällt. Wer fleißig ist, kann mal in das Juraforum gehen und die Suchfunktion benutzen. Ich glaube, ich habe vor vielleicht 2 Jahren mal einige Gerichtsurteile verlinkt. Ich bin aber zu faul dazu.
Oppicker hat geschrieben:Dort berät einer, der sowohl das Sozialgesetzbuch kennt und gleichzeitig Augenarzt ist.
In den hat sich meine Frau schrecklich verliebt.
blindwiemaulwurf hat geschrieben:Es hat nur mit dem immer noch vorhandenen schablonenhaften Denken der Augenärzte zu tun.
Ne, das hängt damit zusammen, dass die sich mit den HHMR auch nicht immer auskennen, dafür sind die zu kompliziert und zu oft geändert - und schwachsinnig dazu.
Übrigens: es gibt noch eine Lösung, die über die Kasse führt: bei sehr hoher Kurzsichtigkeit liegt oft schon in jungen Jahren eine Cataract (Grauer Star) vor. Das ist eine Indikation zur OP. Dann kommt eine Kunstlinse rein, die die hohe Myopie aufschnauft (normale IOL ca. +22 dpt, in solchen Fällen wie hier manchmal 0 oder sogar im Minusbereich). Der Patient sieht wesentlich größer und besser, und die Nachfolgebrille ist wesentlich dünner. Allerdings besteht bei jeder OP ein Risiko...