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ich habe heute meine Brille erhalten, die ich online bei Optik Wilke bestellt habe. Zuvor hatte ich sie im Laden gesehen und anprobiert, doch war sie fast 100€ teurer (inkl. Gläser) als über den Optiker aus Hamburg.
Nun habe ich zwei Probleme mit diesem Händler:
1. Ich wollte die Brille lieber in einem helleren Ton haben als in dem, den ich nun bestellt habe. Die AGB hat jedoch eine Zusatzklausel, die das Rückgaberecht einschränkt. In der Email-Besätigung, die ich nach dem Kauf erhalten habe, stand folgender Absatz nach dem üblichen Widerrufsrecht von 14 Tagen:
"Nichtbestehen / Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nach § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."
Bevor ich den Absatz gelesen habe, habe ich den Optiker angerufen und um einen Umtausch gebeten. Dieser berief sich sehr bestimmend an die AGB und dass ich diese "doch mal lesen" solle. Er könne die Brille mit den von mir bestellten Gläsern nicht zurücknehmen, da sie individuell angefertigt wurde. Auf Anfrage, ob er denn lediglich das Gestell umtauschen könne, d.h. Gläser raus - Gläser rein, sagte er, die AGB ändere sich nicht und die Brille wäre für ihn nach so einem Prozedere kein neuwertiges Objekt mehr und es deswegen nicht mehr zurücknehmen könne.
Frage: Aus den AGB liest sich für mich nicht, dass die Brille individuell angefertigt wurde. Die Gläser, die eingesetzt wurden sind natürlich nach meinem Wunsch hin gefertigt. Wenn ich jedoch nur eine andere Farbe der gleichen Fassung haben möchte, stimmt es dann, dass er die Gläser nicht so einfach wieder herausnehmen kann? Gilt also dieses eingeschränkte Widerrufsrecht auch für die Fassung und im Endeffekt für die gesamte Brille? Leider wurde während des Kaufs kein einziges mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem zusätzlichen Kauf der Gläser um eine individuelle Anfertigungen handelt und dementsprechend keine Rückgabe möglich ist. Ich empfinde diese Zusatzklausel als versteckt und missverständlich.
2. Der Optiker Wilke besitzt zwei verschiedene online websites. Ich bin leider auf derjenigen gelandet, auf der der Anbieter seine Fassungen teurer anbietet, d.h. meine Fassung gab es auf der anderen Seite für 30€ weniger!!
([Onlineshop Link entfernt] und [Onlineshop Link entfernt])
Den Optiker habe ich auch auf diese Kuriosität angesprochen, woraufhin er wortwörtlich entgegnete "Ja, und? Ob ich eine, zwei, oder drei websites habe spielt doch keine Rolle oder?" Ich habe ihn nochmal gefragt, wieso er dann die gleichen Fassungen im Internet auf verschieden Websites für deutlich unterschiedliche Preise vertreibt, woraufhin er wieder nur meinte, dass "das nun mal so ist".
Die Brille ist von der Qualität her wirklich sehr gut - daran möchte ich nichts aussetzen. Ich finde es nur eine Frechheit, wie mit mir am Telefon umgegangen wird (es handelte sich dabei um den Herrn Besitzer persönlich..) und dass er anstatt kulant zu sein, mich regelrecht bloß gestellt hat.
Ist es möglich, dass ich die Brille doch umtauschen kann, sofern sich die Gläser ohne Schäden entfernen und wieder in eine andere Fassung einsetzen lassen? In diesem Fall hätte ich doch ein Recht auf Umtausch, oder?
Grüße
Ana
(achja, bitte letzteren Link zum shoppen benutzen...)
Zuletzt geändert von palmi am Freitag 10. Juli 2015, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grund:edit by mod: Link zu Onlineshops entfernt
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Ihr Onlinekauf scheint kräftig daneben gegangen zu sein.
Ihre Fragen drehen sich primär um rechtliche Inhalte, nicht um fachliche.
Sinnvollerweise tragen Sie ihr Anliegen bei einem Forum zur Rechtsberatung vor oder wenden sich an die Verbraucherberatung.
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
Da ist das MedizinProdukteGesetz ganz klar. Eine Korrektionsfassung ist Teil eines Medizinproduktes und darf nur einmal in Verkehr gebracht werden.
Deswegen gibt es auch keinen gewebsmäßigen Markt für gebrauchte Korrektionsbrillenfassungen.
Was soll also der Händler mit der Brille machen, wenn er sie zurück nimmt? Er muss sie wegwerfen.
Warum sollte er das tun wenn dir nach der Bestellung und nach Lieferung! auffällt, dass du doch lieber einen anderen Farbton willst? Das ist dein Problem als mündiger Kunde.
Du kannst nur vom Kaufvertrag zurücktreten wenn ein Mangel besteht. "Nichtgefallen" ist aber kein Mangel.
Wenn du dir einen Stuhl aus Buche beim Schreiner nach deinen Vorgaben machen lässt (der wäre genau so individuell gefertigt wie eine Korrektionsbrille) und dir nach Lieferung einfällt, Eiche hättest du lieber, was glaubst du macht der? Der hustet dir was.
So funktioniert die Welt, du musst selber für deine Entscheidungen gerade stehen. Ein Kollege würde sagen: "Der Schnäppchenjäger wurde die gerechte Beute des Anbieters"
Du hast dir durch die ständige Werbung einreden lassen so etwas komplexes wie eine Korrektionsbrille könne man Online kaufen.
Der Anbieter hat seine -legale- Falle aufgestellt und du bist voll reingetappt. Dafür bist du verantwortlich und sonst keiner. Geiz schlägt Hirn.
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011
In den Kategorien habe ich auch schon gedacht.
Dass er die Gläser nicht austauschen kann, ohne die Fassung zu beschädigen, war mir jedoch nicht klar ehrlich gesagt. Ich versuche jetzt trotzdem Freude daran zu haben... immerhin sehe ich ja nun besser.
Karoshi hat geschrieben:Da ist das MedizinProdukteGesetz ganz klar. Eine Korrektionsfassung ist Teil eines Medizinproduktes und darf nur einmal in Verkehr gebracht werden.
Deswegen gibt es auch keinen gewebsmäßigen Markt für gebrauchte Korrektionsbrillenfassungen.
Was soll also der Händler mit der Brille machen, wenn er sie zurück nimmt? Er muss sie wegwerfen.
Warum sollte er das tun wenn dir nach der Bestellung und nach Lieferung! auffällt, dass du doch lieber einen anderen Farbton willst? Das ist dein Problem als mündiger Kunde.
Du kannst nur vom Kaufvertrag zurücktreten wenn ein Mangel besteht. "Nichtgefallen" ist aber kein Mangel.
Bei den großen Online-Optik-Händlern, die auch mit Rücknahme bei Nichtgefallen werben, sollen angeblich
große Mengen zurückgesendet werden.
Ob da auch so konsequent vorgegangen wird und jede gebrauchte Brillenfassung vernichtet wird? Wer überprüft denn so was ????
Bei deren Kalkulation ist vielleicht auch eine Rückführung in Drittländer vorgesehen.
Bestenfalls kommen diese Fassungen dann aufgearbeitet und gereinigt aus dem Ausland zu Sonderpreisen bei Schnäppchenverkäufern zum Einsatz.
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Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
Distel hat geschrieben:Bestenfalls kommen diese Fassungen dann aufgearbeitet und gereinigt aus dem Ausland zu Sonderpreisen bei Schnäppchenverkäufern zum Einsatz.
Distel hat geschrieben:Bestenfalls kommen diese Fassungen dann aufgearbeitet und gereinigt aus dem Ausland zu Sonderpreisen bei Schnäppchenverkäufern zum Einsatz.
beim chinesischen Strandverkäufer vielleicht ?
Da ist wenig Umsatz zu machen.
Befürchte eher eine nicht verfolgbare Lieferkette und schwups sind 'se wieder in Europa, wo sie wieder teuer verkauft werden.
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
Die verlorene Zeit, die verlorenen Telefonminuten, das ständig mulmige Gefühl wenn man nun die Brille auf hat und das Problem des Service, der Nachbetreuung und der Nachjustierung des Sitzes bei Kollegen, wo die Brille NICHT gekauft wurde
Ob das nun die € 100,- wert waren?
Aber eines war in diesem Paket kostenlos mit dabei: Eine Erfahrung
Frage: Aus den AGB liest sich für mich nicht, dass die Brille individuell angefertigt wurde
Logisch nicht, deswegen sind es auch Allgemeine Geschäftsbedingungen. In einer Auftragsbestätigung steht aber spätetens so etwas wie: Anfertigung einer Brille/ Sonnenbrille für den Kunden .....( übrigens egal ob die Gläser mit oder ohne Dioptrien sind ) somit ist es eine Einzelanfertigung
Warum sollte der Internetvertreiber diese Sonderanfertigung zurück nehmen. Es muß sich erstmal jemand finden der das Gleiche haben möchte. Im Falle von Gläsern mit Dioptrienwert gilt das Medizinproduktgesetz, das es sogar ausdrücklich verbietet eine gebrauchte Brille oder Teile davon wieder in Verkehr zu bringen.