Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

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Jimmy Bondi
Beiträge: 6
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Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von Jimmy Bondi »

Hallo,

ich bin ja noch immer am Überlegen bzgl. der Wellnessgläser.

Ich komme grad vom Optiker und der hat mir die Gläser von Essilor empfohlen. Die bieten eine Verträglichkeitsgarantie an. Da fragte ich nach, ob das bedeutet, dass, wenn die Gläser mir nicht "passen" ich das Geld zurück bekomme. Da meinte der Optiker: "Nein.". Falls ich Probleme mit den Gläsern haben sollte, würde ich normale Einstärkengläser mit derselben Qualität bekommen, wie diese Wellness-Gläser haben. Ich müsste dann nichts extra bezahlen, würde aber auch kein Geld zurückbekommen. Ob die normalen Einstärkengläser genauso viel kosten, wie diese Wellness-Gläser, wollte ich wissen. Da meinte der Optiker, dass die preislich keinen Unterschied haben. Hmmmm ... kommt mir ja irgendwie spanisch vor. Vielleicht deute ich diese Verträglichkeitsgarantie falsch, aber für mich ist das eine Art Geld-Zurück-Garantie. Und wenn nicht, wie kann es sein, dass normale Einstärkengläser genauso teuer sind, wie Wellness-Gläser? Hab mich also erst einmal verabschiedet und gesagt, dass ich das nochmal überdenken muss. Entweder veralbert der mich oder es ist tatsächlich so. Habe keine Lust darauf, erst Wellness-Gläser zu ordern, die ja lt. den Meinungen mancher, bei meinen geringen Werten gar nicht notwendig sind, die dann evtl. nicht passen und ich dann normale Einstärkengläser bekomme, die mich aber genauso viel kosten. Dann könnte ich ja doch vielleicht gleich normale Einstärkengläser bestellen!?

Grüße

Jimmy
R
Robin
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Registriert: Freitag 6. November 2009, 10:42

Re: Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von Robin »

Garantien sind freiwillige Zusagen eines Anbieters. Nicht zu verwechseln mit der Gewährleistung und Produkthaftung - die sind gesetzlich geregelt.

Was die jeweiligen Garantien beinhalten muss man mit den jeweiligen Anbietern klären - das kann hier keiner wirklich genau wissen.

Ganz allgemein:
eine Verträglichkeitsgarantie ist in der Regel keine Geld-zurück-Garantie - es wird meist nur ein (dann hoffentlich) verträgliches Produkt geliefert, wenn sich das ursprünglich erworbene Produkt als unverträglich erweist und in der Regel wird dies nicht erneut berechnet bzw. bei einer höherwertigen Ausführung wie ursprünglich geliefert wird dann nur der Differenzbetrag berechnet. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn das zunächst gelieferte Produkt in sich eigentlich Mängelfrei und damit nicht zu beanstanden ist.

In Ihrem Fall: wenn Sie eine ordnungsgemäß angefertigte Brille mit den Wellnessgläsern erhalten und nachher mit den Eigenschaften dieser Gläser dann doch nicht zufrieden sind, hätte Sie die Möglichkeit, auf normale Einstärkengläser umzusteigen (ohne weitere Kosten) oder ggf. auch auf richtige Gleitsichtgläser (dann ist nur die Differenz zwischen Wellness und Gleitsicht noch zu bezahlen). Schließlich entscheiden SIE, welches Produkt Sie bestellen und können in der Regel nicht den Verkäufer für Ihre eigenen Entscheidungen haftbar machen. Insoweit ist dies eine Entgegenkommen sowohl des Glasherstellers als auch des Augenoptikers wenn Ihnen eine solche Verträglichkeitsgarantie angeboten wird!
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DI Michael Ponstein
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Re: Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von DI Michael Ponstein »

Es muss eines klar sein, die Verträglichkeitsgarantie ist eine Möglichkeit sich auf etwas neues ein zu lassen, ohne das Risiko, dass wenn es nicht klappt eine Brille in die Schublade zu legen, sondern dann eine alternative Lösung angeboten werden kann, die entweder kostenneutral ist oder gegen Aufpreis verbunden ist.
Es besteht hierbei kein Anspruch auf Wertausgleich.
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yyz
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Re: Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von yyz »

Da zu der Passage noch nichts geschrieben wurde:
Jimmy Bondi hat geschrieben: Ob die normalen Einstärkengläser genauso viel kosten, wie diese Wellness-Gläser, wollte ich wissen. Da meinte der Optiker, dass die preislich keinen Unterschied haben.
Das muß wohl ein Mißverständnis gewesen sein. VOR der Bestellung ist es sehr wohl ein Unterschied, NACH Bestellung der Wellness-Gläser ist es dann keiner mehr. Andernfalls schleift er die "normalen" Gläser wohl mit 3-fach levitiertem Wasser o.ä., um die Kosten auf das gleiche Niveau wie die Wellness-Gläser zu heben.
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benkhoff
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Re: Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von benkhoff »

als es diese Verträglichkeits-"Garantien" (bieten mehrere Hersteller an) noch nicht gab, kaufte man bei neuartigen Produkten quasi IMMER die Katz' im Sack...! Ist doch sehr kundenfreundlich, oder nicht? Schließlich ist jede Brille eine individuelle, auf einen Kunden zugeschnittene Einzel-Anfertigung. Es ist eine freiwillige Leistung der Glashersteller, um die Kundenzufriedenheit zu steigern.

Wenn man sich einen individuellen Maß-Anzug schneidern läßt, kann man den bei "Nichtgefallen" nicht zurückgeben, und bekäme dann auch nicht kostenlos einen Anzug von der Stange, gell? Den könnte man dann bestenfalls wegwerfen.
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Re: Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von Traumtänzerin »

Solche Garantieleistungen müssen ja auch irgendwie bezahlt werden, und somit bezahlen sie alle Kunden, auch die, die sie nie in Anspruch nehmen. Deshalb finde ich es ausreichend, dass den Kunden die Garantie gegeben wird, am Ende Gläser in ihrer Brille zu haben, mit denen sie zurechtkommen - dass diese unter Umständen weniger wert sein können als die ursprünglich bestellte Version ist meiner Meinung nach ein Risiko, das den Käufern zugemutet werden kann. Es kann ja jeder entscheiden, ob er dieses Risiko eingeht oder dann doch lieber bei den gewohnten Einstärkengläsern bleibt.

Ich finde es jedenfalls gut, dass man eine hochwertige Brille kaufen kann
DI Michael Ponstein hat geschrieben: ohne das Risiko, ... wenn es nicht klappt eine Brille in die Schublade zu legen...
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Re: Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von wörterseh »

Grundsätzlich gibt es ja keinen Anspruch auf Wertausgleich. Ich denke es sollte die Ausgangsituation als Bemessungsgrundlage hergenommen werden. Hat sich der Kunde ein Glas xy eingebildet und kommt dann nicht zurecht, sollte er mit dem eventuell günstigerem aber funktionierenden Glas zufrieden sein. Wenn allerdings ich als Augenoptiker meinen Kunden zu etwas neuem überrede, verstehe ich das Verlangen des Kunden Wertausgleich zu erhalten.
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benkhoff
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Re: Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von benkhoff »

wörterseh hat geschrieben:zu etwas neuem überrede
na, wer macht denn sowas? Kunden (jedenfalls geschäftsfähige) kaufen aus Überzeugung! :mrgreen:
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Re: Verträglichkeitsgarantie ≠ Geld-Zurück-Garantie!?

Beitrag von wörterseh »

...mach ich öfter! ;-)
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