Robin hat geschrieben:...
Weil schlicht und ergreifend die Weitergabe der Kartei nur mit Zustimmung jedes einzelnen Kunden zulässig wäre! Insoweit ist zwar ein Anschreiben durch den alten Inhaber grundsätzlich möglich und zulässig, nur ein Hinweis auf die Weitergabe der Kartei sollte dabei nicht erfolgen.
...
was ist -rein juristisch- mit "finden"?? man "findet" zufällig eine Festplatte im Keller/Lager/Mülltonne...wörterseh hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, ist die Weitergabe von sensiblen, personenbezogener Daten ( auch Refrawerte sind solche) nicht erlaubt ist.
ohoh, das würde teuer....benkhoff hat geschrieben:man "findet" zufällig eine Festplatte im Keller/Lager/Mülltonne...
das hiesse, bei einer Geschäftübernahme müsste der "Übernehmer" wieder ganz bei Null anfangen? Wasn das fürn Mummpitz? Ist das etwa genauso sinnlos wie das Verbot der Handyortung für Rettungskräfte/Feuerwehr (wg Datenschutz!!)??wörterseh hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, ist die Weitergabe von sensiblen, personenbezogener Daten ( auch Refrawerte sind solche) nicht erlaubt ist.
benkhoff hat geschrieben: das hiesse, bei einer Geschäftübernahme müsste der "Übernehmer" wieder ganz bei Null anfangen? Richtig
Wasn das fürn Mummpitz? In der BRD ist fast alles geregelt...
Ist das etwa genauso sinnlos wie das Verbot der Handyortung für Rettungskräfte/Feuerwehr (wg Datenschutz!!)??
Die Handyortung kannst du selbst aktivieren, aber das weißt du ja sicherlich
Da kann ich nur ausdrücklich zustimmen Herr Benkhoff. Hab das auch in der Tagespresse hier in Dorsten gelesen und nur den Kopf geschüttelt. Wie sollte denn durch die Rettungskräfte da wohl der Datenschutz missachtet werden... für mich VÖLLIG unverständlich. Bei Unfällen/Notrufen geht es um jede Minute - und da haben tatsächlich Datenschützer ein Problem mit der Ortung des Anrufers... man kann auch alles übertreiben. Mehr Datenschutz bei Ausspähung durch BND/NSA wäre angesagt - nicht bei Rettungskräften !!!benkhoff hat geschrieben: Ist das etwa genauso sinnlos wie das Verbot der Handyortung für Rettungskräfte/Feuerwehr (wg Datenschutz!!)??
da sind wir doch tatsächlich mal einer MeinungLöweNRW hat geschrieben:Bei Unfällen/Notrufen geht es um jede Minute - und da haben tatsächlich Datenschützer ein Problem mit der Ortung des Anrufers... man kann auch alles übertreiben. Mehr Datenschutz bei Ausspähung durch BND/NSA wäre angesagt - nicht bei Rettungskräften !!
Soisseswohl!prüflingsprüfer hat geschrieben:benkhoff hat geschrieben: das hiesse, bei einer Geschäftübernahme müsste der "Übernehmer" wieder ganz bei Null anfangen? Richtig
Wasn das fürn Mummpitz? In der BRD ist fast alles geregelt...
Ist das etwa genauso sinnlos wie das Verbot der Handyortung für Rettungskräfte/Feuerwehr (wg Datenschutz!!)??
Die Handyortung kannst du selbst aktivieren, aber das weißt du ja sicherlich
man aktiviert das ja selber aktiv beim Kauf eines neues Handys bzw. die Mobilfunknummerbenkhoff hat geschrieben:..
@pp: handyortung selber aktivieren im Falle eines Unfalls ist eher unwahrscheinlich, und wenn einen dann die Feuerwehr erst nach Erlaubniseinholung bei der Polizei orten "darf", kanns schon zu spät sein...
genau, SCHEISSE geregeltwörterseh hat geschrieben:prüflingsprüfer hat geschrieben:Wasn das fürn Mummpitz? In der BRD ist fast alles geregelt...