Rechnung oder Kassenbon für Brille?

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brillenfrage
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Rechnung oder Kassenbon für Brille?

Beitrag von brillenfrage »

Hallo
Mir ist jetzt aufgefallen, das ich alle meine Gleitsichtbrillen mit dem Angebotspreis von meinem Vor-Ort-Optiker ohne Beleg erhalten habe.
Also Brille bestellt, angezahlt (ohne dem gab es bei ihm keine Bestellung) und einen Abholschein erhalten.
Bei der Abholung dann den Restbetrag erhalten und das war es dann.

Jetzt habe ich eine bessere Gleitsichtbrille gekauft, da gab es eine Rechnung dazu.
Da steht aber auch nur drauf:
Werte Auge rechts und links und die Glasbezeichnung der Firma.
Auch nicht um welche Qualität des Glases es sich handelt.
Und dann den Betrag für das Einschleifen. Brillenfassung war meine alte.

Ich kann mich dunkel erinnern, das ich fast zu Anfang meiner Gleitsichtbrillenzeit mal eine mit Rodenstockgläsern
hatte.
Da bekam ich zu der Brille auch noch ein Heftchen von Rodenstock mit sowie einen Glas-Garantiepaß.

Normal bekomme ich doch in jedem Geschäft beim Kauf eines Artikel einen Zahlungsbeleg.
Gib es beim Kauf von angefertigten Brillen auch Vorschriften?
Reicht ein Kassenbon (wie im Supermarkt) aus oder muß ich eine Rechnung bekommen?
Wenn Rechnung, was muß da drauf stehen? Muß sie detailiiert sein mit Bezeichnung des Glases, also nicht nur der Stärke?
Und beim Kauf einer Fassung, muß der Betrag gesondert aufgeführt werden?
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DI Michael Ponstein
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Registriert: Freitag 9. Juli 2010, 18:05
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Re: Rechnung oder Kassenbon für Brille?

Beitrag von DI Michael Ponstein »

Selbstverständlich hast Du beim Kauf einen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung.
sie muss allerdings keine Details beinhalten.
Also zwei Gläser eine Fassung Dienstleistung.
Die Form ist rechtlich insofern vorgegeben, dass Absender des Verkäufers, Umsatzsteuer Id, Datum, fortlaufende Rechnugnsnummer, Umsatzsteuer und der Nettowarenwert angegeben sein muss.
Eine präzise Auflistung über die Warenbezeichnung ist dabei nicht vorgegeben, insofern frei gestaltbar.
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brillenfrage
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Re: Rechnung oder Kassenbon für Brille?

Beitrag von brillenfrage »

Alles klar.
Aber normal finde ich es nicht, das man einen Beleg (Bon oder Rechnung)
anfordern muß.
Zumindest einen Kassenbon sollte man unaufgefordert bekommen?
b
brillenpeter
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Re: Rechnung oder Kassenbon für Brille?

Beitrag von brillenpeter »

selbstverständlich
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brillenfrage
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Registriert: Mittwoch 15. Oktober 2014, 18:26

Re: Rechnung oder Kassenbon für Brille?

Beitrag von brillenfrage »

danke, denke ich mir auch
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Lachenmaier
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Re: Rechnung oder Kassenbon für Brille?

Beitrag von Lachenmaier »

brillenfrage hat geschrieben:Alles klar.
Aber normal finde ich es nicht, das man einen Beleg (Bon oder Rechnung)
anfordern muß.
Zumindest einen Kassenbon sollte man unaufgefordert bekommen?
Bei mir bekommt jeder Kunde automatisch eine detailierte Rechnung, einen Brillenpass,und das Zertifikat des Glasherstellers (wenn dieser eines anbietet).
Wie das bei anderen Optiker gehandhabt wird, kann ich selbstverständlich nicht wissen, finde aber, das dies selbstverständlich sein sollte, vorgeschrieben (gesetzlich)
ist es so ausführlich nicht.
Tobias Lachenmaier
staatl. geprüfter Augenoptiker und Augenoptikermeister
www.optik-lachenmaier.de
b
brillenfrage
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Re: Rechnung oder Kassenbon für Brille?

Beitrag von brillenfrage »

Danke
Ist alles gesagt
Bin raus
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