Witze und Lustiges

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benkhoff
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von benkhoff »

Traumtänzerin hat geschrieben:die Feuerwehrleute waren nicht amused darüber, zum Gespött gemacht zu werden.
wer den Schaden hat (oder ihn selbst fabriziert) braucht für den Spott nicht zu sorgen!
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optido
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von optido »

Dieses Gagfoto geistert schon seit Jahren durch diverse Witzportale. Und glaubt mir, auch Feuerwehrmänner und - Frauen können darüber lachen! :D

Belustigte Grüße von einem Augenoptikermeister, der ganz nebenbei auch noch Hauptbrandmeister ist
Kicktipp - Meister Saison 2015 /16
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Kalle
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von Kalle »

Nachdem ihr euch so schön amüsiert habt kann ich das Foto nachvollziehen. Da soll ein Kran oder Bagger zum Zug hin fahren, um einen Wagen wieder auf die Gleise zu stellen.
So unsinnig ist das Ganze nicht!
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Eberhard Luckas
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von Eberhard Luckas »

Moin,

und was soll der Wasserschlauch dann bewirken? :lol:
Viele Grüße
Eberhard
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Kalle
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von Kalle »

Der Wasserschlauch dient dazu den Unfallwagen zu löschen oder die Straße zu säubern. Ihr seht doch die Schleuderspuren!
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wörterseh
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von wörterseh »

Ich denk Eberhard meint: ...nach Durchfahrt des Zuges!
Wer sich mit einem Idioten streitet beweist das es gerade zwei davon gibt!
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Eberhard Luckas
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von Eberhard Luckas »

genau. ;)
Viele Grüße
Eberhard
Augenoptikermeister
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optikgutachter
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von optikgutachter »

Da war noch der Vorfall vom gestrigen Tage:

Die ostfriesische Polizei hat einen P***s verhaftet.
Er hat schon gestanden..... :oops:

"Ichwarsnicht!" :roll:
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Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
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lars56
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von lars56 »

Nachdem er gestanden hatte, musste er sitzen. Dann durfte er gehen...
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optikgutachter
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von optikgutachter »

lars56 hat geschrieben:Nachdem er gestanden hatte, musste er sitzen. Dann durfte er gehen...
Korrigiere: Er musste in der Zelle erst einmal geraume Zeit abhängen.......

"Ichwarsimmernochnicht!"
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lars56
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von lars56 »

Musst du immer das letzte Wort haben? :lol:
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Distel
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von Distel »

lars56 hat geschrieben:Musst du immer das letzte Wort haben? :lol:
Gut, dass Du nicht geschrieben hast......

Er mußte immer das letzte Wort behalten.
Ach, wäre es doch endlich sein letztes.

Dr. rer. pol. André Brie

...ist wirklich böse :oops: ...,aber auch ganz gut! :mrgreen:
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
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optikgutachter
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von optikgutachter »

Distel hat geschrieben:
lars56 hat geschrieben:Musst du immer das letzte Wort haben? :lol:
Gut, dass Du nicht geschrieben hast......

Er mußte immer das letzte Wort behalten.
Ach, wäre es doch endlich sein letztes.

Dr. rer. pol. André Brie

...ist wirklich böse :oops: ...,aber auch ganz gut! :mrgreen:
Ihr sei"t" so lieb zu mir..........., gans toll........... :mrgreen:

Aber wer behauptet, daß ich immer das letzte Wort haben muss, irrt:

Also, im deutschen Strafprozess gebührt dem Angeklagten in der Hauptverhandlung nach den Schlussvorträgen und vor der Urteilsfindung das letzte Wort. Dieses Recht ist in der Vorschrift des § 258 Abs. 2 StPO verankert.

Zwar ist der Angeklagte nicht dazu verpflichtet, das letzte Wort zu ergreifen, jedoch erhält er hier nochmals, nach der zuvor gegebenen Möglichkeit einer Einlassung, Gelegenheit, etwas zur Sache oder zu seiner Person vorzutragen, sich zu entschuldigen oder ein Geständnis abzulegen. Das letzte Wort ist nicht auf den Verteidiger übertragbar und kann daher nur persönlich wahrgenommen werden.

Der Grund für die Einräumung des letzten Wortes ist der grundgesetzlich verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, wonach jedem Betroffenen ausreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu einem Vorwurf zu äußern. Es handelt sich dabei um ein grundrechtsgleiches Recht.

Wird dem Angeklagten das letzte Wort versagt, stellt dies einen relativen Revisionsgrund im Sinne des § 337 StPO dar.

Sonst noch Fragen ? :mrgreen:

"Derolleklugsch*****r,alsoprüflingsprüfer :twisted: "

Äh, nix wie weg...........
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Distel
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von Distel »

optikgutachter hat geschrieben: Wird dem Angeklagten das letzte Wort versagt, stellt dies einen relativen Revisionsgrund im Sinne des § 337 StPO dar.
:arrow: Also werden wir Dich zukünftig immer fragen, ob Du noch was sagen willst !!!

Bild
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wörterseh
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Re: Witze und Lustiges

Beitrag von wörterseh »

OG,

...

Und?

Willst Du?
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